Entnahmemengen aus Grundwasser und oberirdischen Gewässern mitteilen

    Wenn Sie Wasser aus dem Grundwasser oder einem oberirdischen Gewässer entnehmen, müssen Sie die entnommenen Mengen den zuständigen Wasserbehörden jährlich mitteilen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Wasser aus dem Grundwasser oder einem oberirdischen Gewässer entnehmen, müssen Sie die entnommenen Mengen den zuständigen Behörden jährlich mitteilen.

    Entnahmezwecke sind beispielsweise:

    • Wasserhaltung
    • Brauchwasser und Trinkwasser
    • Feuerlöschbrunnen, Tränken von Vieh, Reinigung von Geräten, Versorgung eines Haushalts des landwirtschaftlichen Hofbetriebes
    • Beregnung (zum Beispiel Feldberegnung)
    • Kieswäsche
    • Fischhaltung
    • Wasserkraftnutzung in oberirdischen Gewässern
    • Entnahme aus oberirdischen Gewässern (Quellen, Seen, Fließgewässer)

    Nutzungsorte oder Einrichtungen sind beispielsweise:

     Im Grundwasser:

    • Absenkungsbrunnen
    • Artesische Brunnen
    • Betriebsbrunnen (Industrie und Gewerbe)
    • Beregnungsbrunnen
    • Brunnen
    • Dränage
    • Einleitungsbrunnen
    • Feuerlöschbrunnen
    • Gartenbrunnen
    • Hausbrunnen
    • Wasserwerksbrunnen

    In oberirdischen Gewässern:

    • Fließgewässer
    • Kanäle
    • Küste
    • Oberflächengewässer
    • Seen
    • Übergangsgewässer

    Hinweise für Segeberg: Entnahmemengen aus Grundwasser und oberirdischen Gewässern mitteilen

    Terminpflicht

    Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen. So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie. Melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen. Zunehmend werden ebenfalls Online-Terminbuchungen angeboten.

    Ihre Ansprechpersonen und digitalen Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":

    Bürger*innen-Service

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die untere Wasserbehörden der Kreise/kreisfreien Städte.

    Ansprechpartner

    Kreis Segeberg - Gewässer

    Adresse

    Hausanschrift

    Rosenstraße 28a

    23795 Bad Segeberg

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr.
    Montag bis Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr.
    Außerhalb unserer Sprechzeiten erreichen Sie den Bereitschaftsdienst des Kreises über die Rufnummer +49 4121 80 190 701 der zuständigen Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle in Elmshorn.

    Version

    Technisch erstellt am 18.03.2022 (von: Webservice, Kreis Segeberg)

    Technisch geändert am 16.11.2024 (von: Webservice, Kreis Segeberg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Nachweise (beispielsweise Messergebnisse, Betriebstagebücher und Schlagkarteien)

    Voraussetzungen

    Sie entnehmen Wasser aus dem Grundwasser oder einem Oberflächengewässer.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie die Mitteilung online abgeben wollen:

    • Sie rufen den Onlinedienst auf.
    • Sie wählen den Kreis oder die kreisfreie Stadt aus, in der Sie Wasser entnehmen.
    • Wenn Sie in unterschiedlichen Kreisen Wasser entnehmen, müssen Sie pro Kreis eine Mitteilung abgeben.
    • Sie geben die entnommenen Wassermengen und deren Verwendung (Entnahmezwecke) sowie die Entnahmeorte an.
    • Sollten Angaben fehlen, werden Sie aufgefordert, weitere Informationen nachzureichen.

    Wenn Sie die Mitteilung schriftlich abgeben wollen:

    • Füllen Sie das entsprechende Formular  aus, sofern von Ihrer zuständigen Behörde angeboten.
    • Wenn Sie in unterschiedlichen Kreisen Wasser entnehmen, müssen Sie pro Kreis ein Formular abgeben.
    • Schicken Sie das Formular an Ihre zuständige untere Wasserbehörde.
    • Sollten Angaben fehlen, werden Sie aufgefordert weitere Informationen nachzureichen.

    Kosten

    Abgabe kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Vor Beginn einer Wasserentnahme benötigen Sie eine Zulassung (Erlaubnis, Bewilligung) durch die untere Wasserbehörde.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein am 05.02.2024

    Version

    Technisch erstellt am 29.01.2024 (von: Bergmann, Katina)

    Technisch geändert am 01.10.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Grundwasserschutz, Wasserentnahme für Fischhaltung, Wasserversorger, Wasserabgabe, Jahresmeldung Wasserentnahme, Grundwasser entnehmen, Wasserpfennig, Rohwasser, oberirdisches Gewässer, Wassercent, Wasser entnehmen, Grundwasserentnahme, Wasserentnahme jährlich erklären, Wasserentnahme mitteilen, Wasserentnahme, Oberflächenwasser, Beregnung, Trinkwasser

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)

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