Entnahmemengen aus Grundwasser und oberirdischen Gewässern mitteilen
Wenn Sie Wasser aus dem Grundwasser oder einem oberirdischen Gewässer entnehmen, müssen Sie die entnommenen Mengen den zuständigen Wasserbehörden jährlich mitteilen.
Beschreibung
Wenn Sie Wasser aus dem Grundwasser oder einem oberirdischen Gewässer entnehmen, müssen Sie die entnommenen Mengen den zuständigen Behörden jährlich mitteilen.
Entnahmezwecke sind beispielsweise:
- Wasserhaltung
- Brauchwasser und Trinkwasser
- Feuerlöschbrunnen, Tränken von Vieh, Reinigung von Geräten, Versorgung eines Haushalts des landwirtschaftlichen Hofbetriebes
- Beregnung (zum Beispiel Feldberegnung)
- Kieswäsche
- Fischhaltung
- Wasserkraftnutzung in oberirdischen Gewässern
- Entnahme aus oberirdischen Gewässern (Quellen, Seen, Fließgewässer)
Nutzungsorte oder Einrichtungen sind beispielsweise:
Im Grundwasser:
- Absenkungsbrunnen
- Artesische Brunnen
- Betriebsbrunnen (Industrie und Gewerbe)
- Beregnungsbrunnen
- Brunnen
- Dränage
- Einleitungsbrunnen
- Feuerlöschbrunnen
- Gartenbrunnen
- Hausbrunnen
- Wasserwerksbrunnen
In oberirdischen Gewässern:
- Fließgewässer
- Kanäle
- Küste
- Oberflächengewässer
- Seen
- Übergangsgewässer
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die untere Wasserbehörden der Kreise/kreisfreien Städte.
Ansprechpartner
Fachdienst 342 Wasserwirtschaft
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 04541 888-465
erforderliche Unterlagen
Nachweise (beispielsweise Messergebnisse, Betriebstagebücher und Schlagkarteien)
Voraussetzungen
Sie entnehmen Wasser aus dem Grundwasser oder einem Oberflächengewässer.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wenn Sie die Mitteilung online abgeben wollen:
- Sie rufen den Onlinedienst auf.
- Sie wählen den Kreis oder die kreisfreie Stadt aus, in der Sie Wasser entnehmen.
- Wenn Sie in unterschiedlichen Kreisen Wasser entnehmen, müssen Sie pro Kreis eine Mitteilung abgeben.
- Sie geben die entnommenen Wassermengen und deren Verwendung (Entnahmezwecke) sowie die Entnahmeorte an.
- Sollten Angaben fehlen, werden Sie aufgefordert, weitere Informationen nachzureichen.
Wenn Sie die Mitteilung schriftlich abgeben wollen:
- Füllen Sie das entsprechende Formular aus, sofern von Ihrer zuständigen Behörde angeboten.
- Wenn Sie in unterschiedlichen Kreisen Wasser entnehmen, müssen Sie pro Kreis ein Formular abgeben.
- Schicken Sie das Formular an Ihre zuständige untere Wasserbehörde.
- Sollten Angaben fehlen, werden Sie aufgefordert weitere Informationen nachzureichen.
Kosten
Abgabe kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Vor Beginn einer Wasserentnahme benötigen Sie eine Zulassung (Erlaubnis, Bewilligung) durch die untere Wasserbehörde.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein am 05.02.2024
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