Entnahmemengen aus Grundwasser und oberirdischen Gewässern mitteilen

    Wenn Sie Wasser aus dem Grundwasser oder einem oberirdischen Gewässer entnehmen, müssen Sie die entnommenen Mengen den zuständigen Wasserbehörden jährlich mitteilen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Wasser aus dem Grundwasser oder einem oberirdischen Gewässer entnehmen, müssen Sie die entnommenen Mengen den zuständigen Behörden jährlich mitteilen.

    Entnahmezwecke sind beispielsweise:

    • Wasserhaltung
    • Brauchwasser und Trinkwasser
    • Feuerlöschbrunnen, Tränken von Vieh, Reinigung von Geräten, Versorgung eines Haushalts des landwirtschaftlichen Hofbetriebes
    • Beregnung (zum Beispiel Feldberegnung)
    • Kieswäsche
    • Fischhaltung
    • Wasserkraftnutzung in oberirdischen Gewässern
    • Entnahme aus oberirdischen Gewässern (Quellen, Seen, Fließgewässer)

    Nutzungsorte oder Einrichtungen sind beispielsweise:

     Im Grundwasser:

    • Absenkungsbrunnen
    • Artesische Brunnen
    • Betriebsbrunnen (Industrie und Gewerbe)
    • Beregnungsbrunnen
    • Brunnen
    • Dränage
    • Einleitungsbrunnen
    • Feuerlöschbrunnen
    • Gartenbrunnen
    • Hausbrunnen
    • Wasserwerksbrunnen

    In oberirdischen Gewässern:

    • Fließgewässer
    • Kanäle
    • Küste
    • Oberflächengewässer
    • Seen
    • Übergangsgewässer

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die untere Wasserbehörden der Kreise/kreisfreien Städte.

    Ansprechpartner

    Fachdienst 342 Wasserwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Barlachstraße 2

    23909 Ratzeburg

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04541 888-465

    E-Mail: gewaesserbewirtschaftung@kreis-rz.de

    Version

    Technisch geändert am 21.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Nachweise (beispielsweise Messergebnisse, Betriebstagebücher und Schlagkarteien)

    Voraussetzungen

    Sie entnehmen Wasser aus dem Grundwasser oder einem Oberflächengewässer.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie die Mitteilung online abgeben wollen:

    • Sie rufen den Onlinedienst auf.
    • Sie wählen den Kreis oder die kreisfreie Stadt aus, in der Sie Wasser entnehmen.
    • Wenn Sie in unterschiedlichen Kreisen Wasser entnehmen, müssen Sie pro Kreis eine Mitteilung abgeben.
    • Sie geben die entnommenen Wassermengen und deren Verwendung (Entnahmezwecke) sowie die Entnahmeorte an.
    • Sollten Angaben fehlen, werden Sie aufgefordert, weitere Informationen nachzureichen.

    Wenn Sie die Mitteilung schriftlich abgeben wollen:

    • Füllen Sie das entsprechende Formular  aus, sofern von Ihrer zuständigen Behörde angeboten.
    • Wenn Sie in unterschiedlichen Kreisen Wasser entnehmen, müssen Sie pro Kreis ein Formular abgeben.
    • Schicken Sie das Formular an Ihre zuständige untere Wasserbehörde.
    • Sollten Angaben fehlen, werden Sie aufgefordert weitere Informationen nachzureichen.

    Kosten

    Abgabe kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Vor Beginn einer Wasserentnahme benötigen Sie eine Zulassung (Erlaubnis, Bewilligung) durch die untere Wasserbehörde.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein am 05.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    Oberflächenwasser, Wasserentnahme, Wassercent, Wasser entnehmen, Wasserentnahme jährlich erklären, Wasserabgabe, Grundwasser entnehmen, Grundwasserschutz, Wasserentnahme mitteilen, Jahresmeldung Wasserentnahme, Trinkwasser, Grundwasserentnahme, Wasserentnahme für Fischhaltung, Wasserpfennig, oberirdisches Gewässer, Wasserversorger, Rohwasser, Beregnung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de