Als Wahlhelfer freiwillig melden
Sie wollen sich freiwillig als Wahlhelfer oder Wahlhelferin melden? Hier erfahren Sie Näheres.
Beschreibung
Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen werden am Wahltag als Mitglieder der Wahlvorstände bei der Durchführung der Wahl im Wahlraum eingesetzt. Zu ihren Aufgaben zählen beispielsweise:
- Überprüfung der Wahlberechtigung aufgrund des Wählerverzeichnisses,
- Ausgabe der Stimmzettel,
- Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels,
- Mitarbeit bei der Feststellung des Wahlergebnisses.
Die Tätigkeit als Wahlhelfer beziehungsweise als Wahlhelferin ist ein Ehrenamt. Sie müssen Ihr Amt unparteiisch wahrnehmen und sind zur Verschwiegenheit über die Ihnen bei Ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten verpflichtet. Sie dürfen Ihr Gesicht während der Ausübung nicht verhüllen.
Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen werden von der Gemeindewahlbehörde bestellt. Bevorzugt werden Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen, die sich freiwillig zu diesem Ehrenamt melden.
Ehrenamtlich tätige Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen erhalten für ihren Einsatz eine Aufwandsentschädigung (sogenanntes "Erfrischungsgeld).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Gemeindewahlbüro).
Ansprechpartner
Amt Itzstedt - Amt Itzstedt: FB III: Bürgerservice - Einwohnermeldeamt
Adresse
Postanschrift
Segeberger Straße 41
23845 Itzstedt
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der Amtsverwaltung nach Terminabsprache! Zusätzlich gesonderte Öffnungszeiten des Einwohnermeldeamtes: Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr 14:00 bis 17:30 Uhr Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr Öffnungszeiten des Bürgerbüros in Tangstedt: Montag 09:00 bis 12:00 Uhr 13:30 bis 18:00 Uhr Zu den oben genannten Öffnungszeiten können nach vorheriger Terminabsprache sowohl in Tangstedt, als auch in Itzstedt, Termine für ALLE GEMEINDEN (online) vereinbart werden.
Kontakt
Kontaktperson
Herr T. Junge
Postanschrift
Segeberger Straße 41
23845 Itzstedt
Fax: 04535 509-2320
Telefon Festnetz: 04535 509-320
E-Mail: ordnung@amt-itzstedt.de
Frau A. Vogler
Internet
Voraussetzungen
Es muss folgende Voraussetzung erfüllt sein:
- Sie sind selbst wahlberechtigt.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
- Sie melden sich beim Wahlamt an.
- Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin beruft Sie in den Wahlvorstand.
Fristen
möglichst frühzeitig im Vorfeld einer Wahl
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Anmeldung, Wahlvorstand, Wahl, melden, Landtagswahl, Anmelden, Wähler, Beisitzerin, Wählerin, Europawahl, Kommunalwahl, Wahlhelfer, Bundestagswahl, Wahlhelferin, Beisitzer