Temporäre Halteverbotszone beantragen
Wenn Sie umziehen oder An- und Ablieferungen durchführen beziehungsweise erwarten, können Sie dafür eine temporäre Halteverbotszone beantragen.
Beschreibung
Sie können eine Halteverbotszone beantragen. Diese ist zeitlich begrenzt. Sie können die Halteverbotszone für Umzüge beziehungsweise für das Be- und Entladen beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Klimaschutz, Verkehr und Bauverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: vor dem Rathaus für die Dauer des Behördengangs
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: hinter dem Rathaus für die Dauer von 2 Stunden
Anzahl: 12
Gebühren: nein
Parkplatz: vor dem Rathaus für die Dauer von 30 Min.
Anzahl: 2
Gebühren: nein
"Rathaus Kronshagen" der Kieler Verkehrsgesellschaft
Bus: Linien 6, 34, 71/72 und 100
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 0431 5866-211
Telefon Festnetz: 0431 5866-232
Telefon Festnetz: 0431 5866-701
Fax: 0431 5866-200
E-Mail: bauamt@kronshagen.de
Stichwörter
Abfall, Abfallablagerung, Abwasser, Akteneinsicht, Akteneinsicht Baugenehmigung, Akteneinsicht Nachbargrundstück, Altlasten, Ampel, Ampeln, Anbauanträge, Anbauten, Antrag auf Sondernutzung, Aufgrabungen, Baustellenanordnung, Baustellenanordnungen, Bebauungsplan, Bebauungsplanung, Entwässerung, Schmutzwasser, Erschließung, Erschließungsbeitrag, Erschließungsbeiträge, Flächenutzungsplan, Hochwasser, Hochwasserschutz, Kanal, Landschaftsplanung, Sondernutzung, Sondernutzungserlaubnis, Sondernutzungsgenehmigung, Straßen, Straßenausbaubeiträge, Straßenbau Verkehrsstraßen Fußwege Gehwege Radwege Radfahrbahnen Fahrbahn Straßenabläufe Gullys, straßenbeleuchtung, Straßenerhalt, Straßeninstandsetzung, Straßenlaternen, Straßenreinigung, Straßenreinigungsgebühr, Straßenschäden, Straßenverzeichnis, Überwachung des ruhenden Verkehrs, Verkehrsschilder, Verkehrsüberwachung, Verkehrszeichen, Versteigerung
Voraussetzungen
Sie müssen keine bestimmten Voraussetzungen erfüllen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich per formlosen Antrag stellen.
- Der Antrag wird von der zuständigen Behörde überprüft.
- Bei positiven Ergebnis erhalten Sie eine Genehmigung sowie eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung zur Aufstellung der erforderlichen Verkehrsschilder von der zuständigen Behörde.
- Wichtig für die Beantragung sind
- der Ort
- der Zeitraum
- die Länge in Metern
- die Länge ist abhängig vom genutzten Fahrzeug
Fristen
Die Erlaubnis gilt ausschließlich für den Zeitraum der auf der Anordnung angegeben ist.
Antragsfrist: 14 Tage (Der Antrag muss mindestens 14 Tage vorher eingereicht werden, da 3 Tage vorab die Verkehrsschilder für die Anwohner beziehungsweise Anwohnerinnen aufgestellt werden müssen.)
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort beziehungsweise zeitnah.
Kosten
Die Gebühr variiert je nach Dauer und Umfang der Erlaubnis.
Hinweise (Besonderheiten)
Die erforderlichen Verkehrsschilder müssen mindestens drei Tage vor Nutzung der Halteverbotszone aufgestellt werden. Die Verkehrsschilder dürfen erst nach Erhalt der Genehmigung aufgestellt werden.
Es dürfen nur Verkehrszeichen nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) aufgestellt werden.
Die Aufstellung der Schilder kann auch durch ein Aufstellservice erfolgen.
Die Aufstellung ist von Ihnen in einem Aufstellungsprotokoll festzuhalten. Dort vermerken Sie den Zeitpunkt sowie den genauen Ort der Aufstellung.
Im Schadensfall können die antragsstellenden Personen haften.
Fremde Fahrzeuge in der eingerichteten Halteverbotszone können entfernt werden lassen.
Zusätzliche Maßnahmen sind bei der Beantragung anzugeben, hierfür sind gegebenenfalls zusätzliche Erlaubnisse notwendig (zum Beispiel bei Container ein Sondernutzungsantrag).
Für den Einzugs- und den Auszugsort benötigen Sie jeweils eine gesonderte Anordnung.
Es ist abzuraten, einen Parkplatz durch Leinen, Bänder, Kartons oder Stühle freizusperren. Andere Parkplatzsuchende können und dürfen diese Hindernisse beiseite räumen und einparken. Auch die Polizei schreitet beim Erkennen solcher Absperrungen ein. Dann wird häufig ein Verwarn- oder Bußgeld erhoben.
Im Anschluss des Umzugs beziehungsweise der An- und Ablieferung machen Sie die Schilder unwirksam. Bei Bedarf geben Sie die Schilder an die geliehene Stelle zurück.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM), Grundlagen des Straßenwesen VI 1 am 20.06.2022
Stichwörter
Einrichtung einer Halteverbotszone bei Umzug, Halteverbotszone für Umzug, Parkplatzsperrung für Umzug, Umzug, Halteverbotszone, Parkplatzabsperrung für Umzug, Transport