Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone Einrichtung

    Temporäre Halteverbotszone beantragen

    Wenn Sie umziehen oder An- und Ablieferungen durchführen beziehungsweise erwarten, können Sie dafür eine temporäre Halteverbotszone beantragen.

    Beschreibung

    Sie können eine Halteverbotszone beantragen. Diese ist zeitlich begrenzt. Sie können die Halteverbotszone für Umzüge beziehungsweise für das Be- und Entladen beantragen.

    Hinweise für Lübeck: Temporäre Halteverbotszone beantragen

    Weitere Informationen erhalten Sie hier.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Hansestadt Lübeck - Straßenverkehrsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Mühlendamm 12

    23539 Lübeck

    Die angebotenen Leistungen der Straßenverkehrsbehörde können am Besten per Mail ( strassenverkehrsbehoerde@luebeck.de) erledigt werden. Sollten Sie trotzdem eine persönliche Vorsprache in betracht ziehen benötigen Sie einen Termin (Kein Zutritt ohne Termin).

    Parkplätze

    • Parkplatz: Musterbahn
      Anzahl: 55  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Großer Bauhof
      Anzahl: 15  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Müllergarten / Mühlendamm
      Anzahl: 62  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Parade
      Anzahl: 67  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Fegefeuer
      Linie:
      • Bus: Linie 1, 2, 4, 6, 7, 9,15,16

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 14:00 Uhr Di. 08:00 -14:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 - 16:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 451 115

    E-Mail: strassenverkehrsbehoerde@luebeck.de

    Internet

    Stichwörter

    Absperrung, Anmeldung Demo, Anmeldung Umzug, Anmeldung Versammlung, Anmeldung von Baustellen, Antrag LKW, Anwohnerparkausweis, Arbeitsstellen an Straßen, Ausnahmegenehmigung, Bauarbeiten, Baustelle, Baustellen, Baustellenanordnung, Baustellenanordnungen, Baustelleneinrichtung, Baustellensteckbrief, Bewohnerparkausweis, Bewohnerparkausweise, Brücke, Brücken, Brückenbau, Brückenneubau, Brückenschäden, Brückenunterhaltung, Container, Containerstandplatz, einrichten einer Haltverbotszone, Einrichtung Parkverbot, Erlaubnisse Lieferanten, Fahrgenehmigung, Genehmigung, Genehmigung zum Parken, Großraumtransporte, Halteverbot, Halteverbotszone, Haltverbot, Handwerker, Handwerker parken, Handwerkergenehmigung, Handwerkerparkerlaubnis, Haushaltsauflösung, Haushaltsauflösungen, Info Baustellen, Laterne, Laterne laufen, Laternenumzug, Laternenumzüge, Laternenzug, Malerarbeiten, Möbelumzug, Montage, Parkausweis, Parkausweise, Parken, Parken in der Innenstadt, Parkerlaubnis, Parkerlaubnis für Handwerker, Parkgenehmigung, Parkplatzsperrung, Parkraumsperrung, Parkverbotszone, Schäden an Brücken, Schwerlasttransporte, Schwertransporte, Sonn- und Feiertagsregelung, Sonntagsfahrgenehmigung, Sonntagsfahrgenehmigungen, Stau, Straße, Straßenbauarbeiten, Straßenbaustellen, Straßenverkehr, Überfahrt, Überfahrtgenehmigung, Überfahrtsgenehmigung, Umzug, Umzug Parkplatzabsperrung, Umzüge, Umzugswagen, Veranstaltungen, Verkehr, Verkehrsrechtliche Anordnung, Versammlungsrecht, Werkstatt, Wohnungsumzug, Wohnungsumzüge, Zufahrt Altstadt, Zufahrtserlaubnis, Zufahrtsgenehmigung

    Version

    Technisch geändert am 14.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Sie müssen keine bestimmten Voraussetzungen erfüllen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Den Antrag können Sie schriftlich per formlosen Antrag stellen.

    • Der Antrag wird von der zuständigen Behörde überprüft.
    • Bei positiven Ergebnis erhalten Sie eine Genehmigung sowie eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung zur Aufstellung der erforderlichen Verkehrsschilder von der zuständigen Behörde.
    • Wichtig für die Beantragung sind
      • der Ort
      • der Zeitraum
      • die Länge in Metern
      • die Länge ist abhängig vom genutzten Fahrzeug

    Hinweise für Lübeck: Temporäre Halteverbotszone beantragen

    Bei einer einmaligen oder unregelmäßigen Antragstellung: hier klicken. Weitere Informationen erhalten Sie dann im Formular unter Hinweise.

    Bei einer regelmäßigen Antragstellung von mindestens 5 Anträgen pro Quartal: hier klicken.

    Fristen

    Die Erlaubnis gilt ausschließlich für den Zeitraum der auf der Anordnung angegeben ist.

    Antragsfrist: 14 Tage (Der Antrag muss mindestens 14 Tage vorher eingereicht werden, da 3 Tage vorab die Verkehrsschilder für die Anwohner beziehungsweise Anwohnerinnen aufgestellt werden müssen.)

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort beziehungsweise zeitnah.

    Kosten

    Die Gebühr variiert je nach Dauer und Umfang der Erlaubnis.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die erforderlichen Verkehrsschilder müssen mindestens drei Tage vor Nutzung der Halteverbotszone aufgestellt werden. Die Verkehrsschilder dürfen erst nach Erhalt der Genehmigung aufgestellt werden.

    Es dürfen nur Verkehrszeichen nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) aufgestellt werden.

    Die Aufstellung der Schilder kann auch durch ein Aufstellservice erfolgen.

    Die Aufstellung ist von Ihnen in einem Aufstellungsprotokoll festzuhalten. Dort vermerken Sie den Zeitpunkt sowie den genauen Ort der Aufstellung.

    Im Schadensfall können die antragsstellenden Personen haften.

    Fremde Fahrzeuge in der eingerichteten Halteverbotszone können entfernt werden lassen.

    Zusätzliche Maßnahmen sind bei der Beantragung anzugeben, hierfür sind gegebenenfalls zusätzliche Erlaubnisse notwendig (zum Beispiel bei Container ein Sondernutzungsantrag).

    Für den Einzugs- und den Auszugsort benötigen Sie jeweils eine gesonderte Anordnung.

    Es ist abzuraten, einen Parkplatz durch Leinen, Bänder, Kartons oder Stühle freizusperren. Andere Parkplatzsuchende können und dürfen diese Hindernisse beiseite räumen und einparken. Auch die Polizei schreitet beim Erkennen solcher Absperrungen ein. Dann wird häufig ein Verwarn- oder Bußgeld erhoben.

    Im Anschluss des Umzugs beziehungsweise der An- und Ablieferung machen Sie die Schilder unwirksam. Bei Bedarf geben Sie die Schilder an die geliehene Stelle zurück.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM), Grundlagen des Straßenwesen VI 1 am 20.06.2022

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Parkplatzabsperrung für Umzug, Transport, Umzug, Parkplatzsperrung für Umzug, Einrichtung einer Halteverbotszone bei Umzug, Halteverbotszone für Umzug, Halteverbotszone

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de