Bestehende Fahrerlaubnis um Fahrerlaubnis Klasse D, D1, DE oder D1E erweitern
Wenn Sie Busse fahren möchten, müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis um die Klasse D, DE, D1 oder D1E bei der Fahrerlaubnisbehörde erweitern lassen. Diese erweiterten Fahrerlaubnisklassen sind auf 5 Jahre befristet.
Beschreibung
Um Busse oder Fahrzeugkombinationen aus einem Bus und einem Anhänger fahren zu dürfen, brauchen Sie eine erweiterte Fahrerlaubnis für die Klasse D, DE, D1 oder D1E. Sie können die Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnorts beantragen. Bei Erweiterung der Fahrerlaubnis um die Klassen D, DE, D1 und D1E werden diese auf 5 Jahre befristet erteilt. Eine Verlängerung müssen Sie vor Ablauf der Frist beantragen.
Je nach Klasse sind Sie mit der erweiterten Fahrerlaubnis berechtigt, verschiedene Busse zu führen. Um die Erweiterung zu beantragen, müssen Sie verschiedene Voraussetzungen erfüllen.
Fahrerlaubnis Klasse D:
- Kraftfahrzeuge zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer der fahrenden Person
- Anhänger mit bis zu 750kg Gesamtgewicht
- vorausgesetzte Fahrerlaubnis: B
- Mindestalter: 24 Jahre beziehungsweise 20 Jahre, wenn Sie beruflich Busse fahren
Fahrerlaubnis Klasse DE:
- Kraftfahrzeuge zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer der fahrenden Person
- Anhänger mit mehr als 750kg Gesamtgewicht
- vorausgesetzte Fahrerlaubnis: D
- Mindestalter: 24 Jahre beziehungsweise 20 Jahre, wenn Sie beruflich Busse fahren
Fahrerlaubnis Klasse D1:
- Kraftfahrzeuge zur Beförderung von maximal 16 Personen außer der fahrenden Person
- maximale Gesamtlänge: 8m
- Anhänger mit bis zu 750kg Gesamtgewicht
- vorausgesetzte Fahrerlaubnis: B
- Mindestalter: 21 Jahre beziehungsweise 18 Jahre, wenn Sie beruflich Busse fahren
Fahrerlaubnis Klasse D1E:
- Kraftfahrzeuge zur Beförderung von maximal 16 Personen außer der fahrenden Person
- maximale Gesamtlänge: 8m
- Anhänger mit mehr als 750kg Gesamtgewicht
- vorausgesetzte Fahrerlaubnis: D1
- Mindestalter: 21 Jahre beziehungsweise 18 Jahre, wenn Sie beruflich Busse fahren
Zuständigkeit
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Ansprechpartner
Kreis Stormarn - Fachdienst 44 - Straßenverkehr - 442 Fahrerlaubnisbehörde
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 50 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Rögen
Linie:- Bus: -
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Aktuell keine Öffnungszeiten. Termine für die Fahrerlaubnisbehörde werden nur telefonisch vergeben! Siehe o.g. Telefonnummer. Aufgrund stark erhöhter Anfragen bezüglich der Umtausch-Aktion alter Führerscheine, ist die telefonische Erreichbarkeit der Fahrerlaubnisbehörde eingeschränkt. Informationen zum Umtausch finden Sie hier:
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung (nicht älter als 1 Jahr)
- aktueller Führerschein
- Angaben zur Fahrschule
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
- polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
- leistungspsychologisches Gutachten (nicht älter als 1 Jahr)
Formulare
Online-Dienste vorhanden: nein
Voraussetzungen
- Ihr Hauptwohnsitz ist in Deutschland.
- Sie haben eine Fahrerlaubnis mit der jeweils vorausgesetzten Klasse.
- Sie haben das Mindestalter für die jeweilige Klasse erreicht.
- Sie sind körperlich und geistig geeignet, einen Bus zu führen.
- Sie haben die - je nach beantragter Klasse im Umfang unterschiedliche - theoretische und praktische Ausbildung und Prüfung zum Führen eines Busses erfolgreich absolviert.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Geltungsdauer: 5 Jahre
Kosten
Die Gebühr richtet sich der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis gewerblich nutzen möchten, müssen Sie die Vorschriften über die Berufskraftfahrerqualifikation (BKrFQG) beachten.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 24.04.2023
Stichwörter
Bus-Führerschein, Erweiterung, Schulbus, Reisebus, Fahrerlaubnis, Bus-Klassen, Führerschein Bus, Bestehende Fahrerlaubnis, D-Klassen, Linienbus