Erweiterung der Fahrerlaubnis der Klassen A1 oder A2 um die nächsthöhere Klasse beantragen
Wenn Sie im Besitz der Fahrerlaubnisklassen A1 oder A2 sind, können Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen um die nächsthöhere Klasse erweitern.
Beschreibung
Wenn Sie seit mindestens 2 Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse A1 oder A2 besitzen, reicht das Bestehen der praktischen Prüfung aus, um die Erweiterung von A1 auf A2 oder von A2 auf A zu erlangen (Aufstieg). Eine theoretische Prüfung ist nicht notwendig.
Die Fahrerlaubnis der Klasse A1 berechtigt Sie zum Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 Kubikzentimeter, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nichtübersteigt und dreirädrigen Kraftfahrzeugen mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 Kubikzentimeter bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
Die Fahrerlaubnis Klasse A2 berechtigt Sie zum Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) mit einer maximalen Motorleistung von 35 kW und einem Verhältnis von Leistung und Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind. Bei der Klasse A2 sind die Klassen A1 und AM inklusive.
Die Fahrerlaubnis Klasse A berechtigt Sie zum Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 Kubikzentimeter oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrigen Kraftfahrzeugen mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrigen Kraftfahrzeugen mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 Kubikzentimeter bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Hinweise für Segeberg: Erweiterung der Fahrerlaubnis der Klassen A1 oder A2 um die nächsthöhere Klasse beantragen
Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen. So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie. Melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen. Zunehmend werden ebenfalls Online-Terminbuchungen angeboten.
Ihre Ansprechpersonen und digitalen Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Ansprechpartner
Kreis Segeberg - Führerscheinstelle und Führerscheintausch
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der Fahrerlaubnisbehörde und Führerscheinstelle Montag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr Dienstag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr + 14.00 Uhr - 16.00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 8.30 Uhr - 12.00Uhr + 14.00 Uhr - 16.00 Uhr Freitag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4551 951-8770(Führerscheinumtausch)
Telefon Festnetz: +49 4551 951-9597(Fahrerlaubnisbehörde)
E-Mail: kfs@segeberg.de
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
- Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis
- ein biometrisches Foto nach den Bestimmungen der Passverordnung (Größe 45x35 mm)
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- gültiger Führerschein
Voraussetzungen
- Sie müssen eine Fahrerlaubnisklasse A1 oder A2 besitzen.
- Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
- Das Mindestalter für die Klasse A2 beträgt 18 Jahre.
- Das Mindestalter für die Klasse A beträgt bei Vorbesitz von A2 20 Jahre.
- Sie sind seit 2 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse A1 oder A2.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die praktische Fahrprüfung muss innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden. Der Führerschein muss innerhalb von 2 Jahren nach Bestehen der praktischen Prüfung ausgehändigt werden. Andernfalls verliert die Prüfung ihre Gültigkeit.
Die praktische Prüfung für die Erweiterung der Klasse A1 auf die Klasse A2 oder der Klasse A2 auf die Klasse A darf frühestens einen Monat vor Ablauf der Frist von 2 Jahren nach Erteilung der bisherigen Fahrerlaubnis oder bei Erreichen des Mindestalters abgenommen werden.
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 21.04.2023
Stichwörter
Motorrad, Motorrad-Führerschein Erweiterung, Führerschein, Motorrad Führerschein, 125 ccm-Führerschein, Fahrerlaubnis, Großer Motorradführerschein, Aufstieg, Kleiner Motorradführerschein, Stufenaufstieg, Krafträder
Metainformation
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