Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss
Sie bekommen Unterhaltsvorschuss und es haben sich Änderungen ergeben? Melden Sie diese sofort.
Beschreibung
Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle wichtige Änderungen mitteilen. Sie müssen alle Änderungen mitteilen, die für den Anspruch wichtig sein können oder über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben.
Die Änderungen müssen Sie unverzüglich, spätestens nach 10 Tagen angeben.
Beispiele für Änderungen:
- Ihr Kind lebt nicht mehr bei Ihnen.
- Sie ziehen um.
- Sie heiraten.
- Sie ziehen mit dem anderen Elternteil zusammen.
- Der andere Elternteil zahlt wieder Unterhalt oder will wieder Unterhalt zahlen.
- Der bisher unbekannte Aufenthalt des anderen Elternteils wird Ihnen bekannt.
- Der andere Elternteil ist gestorben.
- Das Kind ist gestorben.
- Das Kind besucht keine Schule mehr.
- Bei dem Kind, das keine Schule mehr besucht, ändert sich das Einkommen (weil sich zum Beispiel die Höhe der Ausbildungsvergütung ändert).
Mitteilungen an andere Behörden genügen nicht.
Eine vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung dieser Pflichten ist eine Ordnungswidrigkeit und kann strafrechtlich verfolgt oder mit Bußgeld geahndet werden. Außerdem können die gezahlten Leistungen zurückgefordert werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre zuständige Unterhaltsvorschussstelle.
Ansprechpartner
Abteilung Kinder, Jugend und Betreuung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 09.00 - 12.00 Uhr Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr 14.30 - 18.00 Uhr Mittwoch 09.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr Freitag 09.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Mila Bredfeldt
Zuständig für
- Sonstiges: A, H, M
Hausanschrift
E-Mail: Mila.Bredfeldt@kreis-ploen.de
Fax: +49 4522 74395390
Telefon Festnetz: +49 4522 743788
Sigold Renkosik
Zuständig für
- Sonstiges: E - G
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 4522 743565
E-Mail: Sigold.Renkosik@kreis-ploen.de
Frank Zimmerer
Zuständig für
- Sonstiges: P - S, U, X, Y
Hausanschrift
E-Mail: Frank.Zimmerer@kreis-ploen.de
Fax: +49 4522 74395417
Telefon Festnetz: +49 4522 743417
Alisa Rodrian
Zuständig für
- Sonstiges: D, I, T, V, W, Z
Hausanschrift
E-Mail: Alisa.Rodrian@kreis-ploen.de
Fax: +49 4522 74395785
Telefon Festnetz: +49 4522 743785
Iris Taubitz
Zuständig für
- Sonstiges: B, C, J
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 4522 743416
Fax: +49 4522 74395416
E-Mail: Iris.Taubitz@kreis-ploen.de
Marcus Wenn
Zuständig für
- Sonstiges: K, L, N, O
Hausanschrift
Fax: +49 4522 74395540
E-Mail: Marcus.Wenn@kreis-ploen.de
Telefon Festnetz: +49 4522 743540
erforderliche Unterlagen
- Nachweise über die jeweiligen Änderungen, beispielsweise
- Lohnabrechnungen
- Nachweis über Beendigung der Schullaufbahn
- Nachweis über Zahlungsveränderungen des anderen Elternteils (Kontoauszug)
Voraussetzungen
- Sie erhalten einen Unterhaltsvorschuss.
- Es liegen Änderungen vor.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Sie teilen die Änderungen formlos (zum Beispiel per Telefon, oder Kontaktformular) mit.
- Die zuständige Unterhaltsvorschussstelle wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen.
Fristen
Die Änderungen müssen Sie unverzüglich, spätestens nach 10 bis 14 Tagen mitteilen. Erfolgt die Mitteilung verspätet, kann es sein, dass Sie ein Bußgeld bezahlen müssen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt im Regelfall zwischen 2 Wochen und einem Monat.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Es hilft der Unterhaltsvorschussstelle, wenn Sie im Zuge der Mitteilung auch das Datum der Änderung nennen, wie zum Beispiel den Tag der Heirat, des Umzugs oder ein anderes Datum.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 05.01.2023
Stichwörter
Alleinerziehend, Unterhalt, Unterhaltsvorschuss, Jugendamt, Änderung mitteilen