Staatliche Pflichtfachprüfung der ersten juristischen Prüfung Zulassung

    Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung im Jurastudium beantragen

    Sie haben die Mindeststudienzeit Ihres Jurastudiums erfüllt? Informieren Sie sich hier über die abschließende juristische Prüfung.

    Beschreibung

    Die erste juristische Prüfung beendet Ihr Jurastudium an der Universität.

    Sie ist in 2 Prüfungen unterteilt:

    • Die staatliche Pflichtfachprüfung

    • Die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung

    Die staatliche Pflichtfachprüfung zählt 70% der Gesamtnote. Sie beinhaltet einen schriftlichen und einen mündlichen Teil.

    Die Schwerpunktbereichsprüfung zählt 30% der Gesamtnote. Sie beinhaltet ebenfalls einen schriftlichen und einen mündlichen Teil.

    Sie können über die Reihenfolge der beiden Prüfungen entscheiden.

    Die erste juristische Prüfung ist die Grundlage für den Vorbereitungsdienst und somit auch für die zweite juristische Staatsprüfung.

    Zuständigkeit

    An das Justizprüfungsamt bei dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht

    Ansprechpartner

    Justizprüfungsamt bei dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht

    Adresse

    Hausanschrift

    Gottorfstraße 2

    24837 Schleswig

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4621 86-0

    Fax: +49 4621 86-1372

    E-Mail: justizpruefungsamt@olg.landsh.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 15.12.2009

    Technisch geändert am 25.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • Zulassungsantrag
    • Zulassungsformular
    • Nachweis über die Zulassungsvoraussetzungen
    • Nachweis über Hochschulzugangsberechtigung
    • Studienverlaufsbescheinigung (sämtliche bei Studienortwechsel)
    • Lebenslauf
    • amtliches Führungszeugnis oder Quittung

    Formulare

    Voraussetzungen

    Für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung müssen Sie

    • an mindestens einer Lehrveranstaltung teilgenommen haben, in der Schlüsselqualifikationen vermittelt worden sind,
    • erfolgreich eine fremdsprachige rechtswissenschaftliche Veranstaltung oder einen rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurs besucht haben,
    • an je einer Pflichtarbeitsgemeinschaft für Anfängerinnen und Anfänger im Bürgerlichen Recht, im Strafrecht und im Öffentlichen Recht teilgenommen haben,
    • praktische Studienzeiten von insgesamt drei Monaten absolviert haben,
    • studienbegleitend eine Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaften erfolgreich abgelegt haben,
    • an je einer unter der wissenschaftlichen Verantwortung einer Hochschullehrerin oder eines Hochschullehrers durchgeführten Übung für Fortgeschrittene im Bürgerlichen Recht, im Strafrecht und im Öffentlichen Recht mit Erfolg teilgenommen haben und
    • an einer unter der wissenschaftlichen Verantwortung einer Hochschullehrerin oder eines Hochschullehrers durchgeführten rechtswissenschaftlichen Lehrveranstaltung, in der geschichtliche, philosophische oder gesellschaftliche Grundlagen des Rechtes unter besonderer Berücksichtigung der ethischen Grundlagen und die Methoden seiner Anwendung an Einzelthemen exemplarisch behandelt worden sind (Grundlagenveranstaltung), oder an einem entsprechenden Seminar mit Erfolg teilgenommen haben; dabei darf es sich nicht um das Seminar handeln, in dessen Rahmen die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung abgenommen wird,
    • mindestens zwei Semester unmittelbar vor dem Antrag auf Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel studiert haben. Dies gilt nicht für die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch 

    Verfahrensablauf

    Sie stellen den Antrag schriftlich bei der zuständigen Behörde. Diese prüft das Vorliegen der Voraussetzungen und teilt Ihnen Ihre Entscheidung mit.

    Fristen

    Sie reichen Ihren Antrag auf Zulassung spätestens sechs Wochen vor Beginn der Prüfung bei dem Justizprüfungsamt ein.

    Bitte beachten Sie, dass hiervon abweichend für die Inanspruchnahme des Freiversuchs und des Wiederholungsversuchs zur Notenverbesserung andere Meldefristen gelten.

    Eine Versäumung ist nicht heilbar.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Präsident des Landesjustizprüfungsamtes Sachsen-Anhalt am 29.04.2020

    Version

    Technisch erstellt am 12.12.2023

    Technisch geändert am 25.02.2025

    Stichwörter

    Zulassung zur Pflichtfachprüfung, Jurastudium, staatliche Pflichtfachprüfung, erstes juristisches Staatsexamen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020