• Büchen (Landkreis Herzogtum Lauenburg, Schleswig-Holstein)
Staatliche Pflichtfachprüfung der ersten juristischen Prüfung Zulassung

Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung im Jurastudium beantragen

Sie haben die Mindeststudienzeit Ihres Jurastudiums erfüllt? Informieren Sie sich hier über die abschließende juristische Prüfung.

Beschreibung

Die erste juristische Prüfung beendet Ihr Jurastudium an der Universität.

Sie ist in 2 Prüfungen unterteilt:

  • Die staatliche Pflichtfachprüfung

  • Die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung

Die staatliche Pflichtfachprüfung zählt 70% der Gesamtnote. Sie beinhaltet einen schriftlichen und einen mündlichen Teil.

Die Schwerpunktbereichsprüfung zählt 30% der Gesamtnote. Sie beinhaltet ebenfalls einen schriftlichen und einen mündlichen Teil.

Sie können über die Reihenfolge der beiden Prüfungen entscheiden.

Die erste juristische Prüfung ist die Grundlage für den Vorbereitungsdienst und somit auch für die zweite juristische Staatsprüfung.

Zuständigkeit

An das Justizprüfungsamt bei dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht

Ansprechpartner

Justizprüfungsamt bei dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht

Adresse

Hausanschrift

Gottorfstraße 2

24837 Schleswig

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 4621 86-0

Fax: +49 4621 86-1372

E-Mail: justizpruefungsamt@olg.landsh.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 15.12.2009

Technisch geändert am 25.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsantrag
  • Zulassungsformular
  • Nachweis über die Zulassungsvoraussetzungen
  • Nachweis über Hochschulzugangsberechtigung
  • Studienverlaufsbescheinigung (sämtliche bei Studienortwechsel)
  • Lebenslauf
  • amtliches Führungszeugnis oder Quittung

Formulare

Voraussetzungen

Für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung müssen Sie

  • an mindestens einer Lehrveranstaltung teilgenommen haben, in der Schlüsselqualifikationen vermittelt worden sind,
  • erfolgreich eine fremdsprachige rechtswissenschaftliche Veranstaltung oder einen rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurs besucht haben,
  • an je einer Pflichtarbeitsgemeinschaft für Anfängerinnen und Anfänger im Bürgerlichen Recht, im Strafrecht und im Öffentlichen Recht teilgenommen haben,
  • praktische Studienzeiten von insgesamt drei Monaten absolviert haben,
  • studienbegleitend eine Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaften erfolgreich abgelegt haben,
  • an je einer unter der wissenschaftlichen Verantwortung einer Hochschullehrerin oder eines Hochschullehrers durchgeführten Übung für Fortgeschrittene im Bürgerlichen Recht, im Strafrecht und im Öffentlichen Recht mit Erfolg teilgenommen haben und
  • an einer unter der wissenschaftlichen Verantwortung einer Hochschullehrerin oder eines Hochschullehrers durchgeführten rechtswissenschaftlichen Lehrveranstaltung, in der geschichtliche, philosophische oder gesellschaftliche Grundlagen des Rechtes unter besonderer Berücksichtigung der ethischen Grundlagen und die Methoden seiner Anwendung an Einzelthemen exemplarisch behandelt worden sind (Grundlagenveranstaltung), oder an einem entsprechenden Seminar mit Erfolg teilgenommen haben; dabei darf es sich nicht um das Seminar handeln, in dessen Rahmen die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung abgenommen wird,
  • mindestens zwei Semester unmittelbar vor dem Antrag auf Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel studiert haben. Dies gilt nicht für die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch 

Verfahrensablauf

Sie stellen den Antrag schriftlich bei der zuständigen Behörde. Diese prüft das Vorliegen der Voraussetzungen und teilt Ihnen Ihre Entscheidung mit.

Fristen

Sie reichen Ihren Antrag auf Zulassung spätestens sechs Wochen vor Beginn der Prüfung bei dem Justizprüfungsamt ein.

Bitte beachten Sie, dass hiervon abweichend für die Inanspruchnahme des Freiversuchs und des Wiederholungsversuchs zur Notenverbesserung andere Meldefristen gelten.

Eine Versäumung ist nicht heilbar.

Kosten

keine

Hinweise (Besonderheiten)

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Präsident des Landesjustizprüfungsamtes Sachsen-Anhalt am 29.04.2020

Version

Technisch erstellt am 12.12.2023

Technisch geändert am 25.02.2025

Stichwörter

Zulassung zur Pflichtfachprüfung, Jurastudium, staatliche Pflichtfachprüfung, erstes juristisches Staatsexamen

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020