eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums Änderung wegen Adressänderung

    Adressänderung auf der eID-Karte beantragen

    Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie Ihre Adresse auch auf Ihrer eID-Karte ändern lassen.

    Beschreibung

    Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie Ihre Adresse auch auf Ihrer eID-Karte ändern lassen.

    Falls Sie einen Hauptwohnsitz haben, müssen Sie für die Adressänderung auf Ihrer eID-Karte zu der für Sie zuständigen Meldebehörde am Ort Ihres Hauptwohnsitzes gehen.

    Wenn Sie keine Hauptwohnung haben, können Sie zur Adressänderung zur zuständigen Meldebehörde an dem Ort gehen, an dem Sie aktuell wohnen.

    Geändert wird Ihre Adresse nur auf dem Chip Ihrer eID-Karte, weil auf der Karte selbst keine Adresse aufgedruckt ist.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Meldebehörde am Ort Ihres Hauptwohnsitzes

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt Rathaus, Einwohner*innen-Angelegenheiten

    Aktuelles

    In unsere  Spontansprechstunde täglich (außer mittwochs) von 9 - 12 Uhr können Sie derzeit nur für die folgenden Angelegenheiten kommen: Abgelaufene Ausweisdokumente Reise steht bevor Verlust von Ausweisdokumenten Bitte melden Sie sich bei uns am Empfang. Neu: Früh-Terminsprechstunde täglich 7.30 - 9 Uhr außer mittwochs.  Termine für die Früh-Terminsprechstunde können am Vortag morgens ab 7.30 Uhr für den nächsten Tag (freitags für den folgenden Montag) reserviert werden unter  www.kiel.de/terminvereinbarung . Es gibt Anliegen, für die Sie keinen Termin benötigen (Sofort-Service). Bitte melden Sie sich bei den aufgelisteten Angelegenheiten während der Öffnungszeiten direkt vorne am Tresen. Abgabe der Unterlagen zur  Wohnort - Anmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung (kiel.de) (falls dies online für Sie nicht möglich ist oder Sie aus dem Ausland zuziehen) Wohnsitz abmelden, wenn Sie ins Ausland ziehen Ausgabe von bereits beantragten Personalausweisen und Reisepässen Führungszeugnis beantragen  -  auch online mö glich:  www.fuehrungszeugnis.bund.de/   Sie brauchen dazu die eID-Funktion Ihres Ausweises. Ausstellung von Meldebescheinigung und Aufenthaltsbescheinigung Ausstellung Lebensbescheinigungen für die Rententräger Auszahlung von Begrüßungsgeld, wenn Sie bereits angemeldet sind. Mitteilung der  Steuer-Identifikationsnummer  -  auch online möglich Ausstellung von Untersuchungs-Berechtigungsscheinen für die Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz Änderung von Personalausweisen und Kfz-Scheinen nach erfolgter Ummeldung Ausgabe von Fischereimarken Neue PIN für die eID setzen Während der Spontansprechstunden (Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 9 bis 12 Uhr) ist mit einem hohen Andrang zu rechnen. Es wird empfohlen, die Schnellschalter-Angelegenheiten außerhalb der Spontansprechstunden wahrzunehmen! Familiensprechstunde: Eltern mit schulpflichtigen Kindern stehen am Dienstag zwischen 14 und 16 Uhr besondere Termine zur Verfügung .  Die Termine können Sie ausschließlich telefonisch unter  0431 901-904  vereinbaren.   Urkundenprüfung : Für alle Anliegen, bei denen eine Überprüfung ausländischer Personenstandsurkunden notwendig ist, buchen Sie bitte über die Telefonnummer 0431/901-904 einen Termin. Bei einer Buchung über das Terminportal können wir eine Bearbeitung leider nicht immer garantieren.

    Adresse

    Hausanschrift

    Fleethörn 9

    24103 Kiel

    Standort Rathaus. Gebühren können am Kassenautomaten bar oder per EC-Karte bezahlt werden. Selbstbedienungsterminal für Fotos, Fingerabdrücke und Unterschriften nur im Rathaus vorhanden Den Zugang zum Aufzug erreichen Sie vom Rathausplatz aus.

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 07:30 - 16:00 Uhr   Dienstag 07:30 - 18:00 Uhr   Mittwoch geschlossen   Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr  Freitag 07:30 - 12:00 Uhr  Hinweis: Bitte beachten Sie die weiteren Hinweise zu Terminvereinbarungen und Spontansprechstunden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 901-904(Informationen zur Terminvergabe und Stornierung von Terminen)

    Telefon Festnetz: +49 431 901-900(Sachauskünfte)

    Fax: +49 431 901-62716

    E-Mail: ema@kiel.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 14.03.2022

    Technisch geändert am 17.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • Aktuelle amtliche Meldebestätigung

    Voraussetzungen

    • Sie müssen umgezogen sein.
    • Sie müssen eine eID-Karte besitzen.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 4 Absatz 4 Nummer 5 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__4.html

    § 6 Absatz 1 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__6.html

    § 7 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__7.html

    § 12 Absatz 4 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__12.html

    § 20 Absatz 1 Nummer 1 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__20.html

    § 21 Absatz 1 Nummer 1 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__21.html

    § 25 Satz 1 Nummer 7 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/eidkg/__25.html

    § 36b Verordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisverordnung – PauswV)
    https://www.gesetze-im-internet.de/pauswv/__36b.html

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Anfechtungsklage
    • Verpflichtungsklage

    Verfahrensablauf

    • Sie melden sich persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde.
    • Sie legen Ihre aktuelle amtliche Meldebestätigung und Ihre gültige eID-Karte vor.
    • Anschließend ändert die Meldebehörde kostenlos Ihre Adresse auf Ihrer eID-Karte.

    Fristen

    Sie müssen Ihren neue Adresse unverzüglich auf dem Chip Ihrer eID-Karte ändern lassen.

    Bearbeitungsdauer

    Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Inneres und Sport (BIS) - Amt für Innere Verwaltung und Planung - am 08.09.2022

    Version

    Technisch erstellt am 06.12.2023

    Technisch geändert am 01.02.2025

    Stichwörter

    EU-Ausweis, Abmeldung, Online-Ausweisfunktion, elektronischer Identitätsnachweis, Wohnsitz, Anmeldung, Umzug, Adressänderung, Europa-Karte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020