Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz

    Wohnort - Anmeldung als Nebenwohnsitz

    Wenn Sie eine Nebenwohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde des neuen Wohnortes anmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie neben Ihrer Hauptwohnung noch eine weitere oder mehrere Wohnungen beziehen, müssen Sie sich auch für diese Wohnungen anmelden, die dann als Nebenwohnungen gelten.

    Wenn Sie mehrere Wohnungen im Inland haben, so ist eine dieser Wohnungen die Hauptwohnung, die übrigen sind Nebenwohnungen. Eine Hauptwohnung ist die Wohnung, die größtenteils von Ihnen genutzt und bei Ehegatten die größtenteils gemeinsam genutzt wird.

    Sie müssen jede Nebenwohnung anmelden, auch wenn sich diese innerhalb Ihrer Stadt beziehungsweise Gemeinde befindet.

    Die Pflicht zur Anmeldung der Nebenwohnung besteht unabhängig davon, ob Sie als meldepflichtige Person berechtigt sind, die Wohnung zu benutzen oder ob sie eine erforderliche Aufenthaltserlaubnis haben oder nicht.

    Sie müssen für die Anmeldung persönlich beim Amt erscheinen oder Sie stellen einer Person eine Vollmacht aus.

    Wenn Sie im Inland gemeldet sind und für bis zu sechs Monate eine weitere Wohnung beziehen, müssen Sie sich nicht an- oder abmelden. Wenn Sie aber nach Ablauf von sechs Monaten nicht aus dieser Wohnung ausgezogen sind, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anmelden.

    Was ist eine Wohnung?

    • Jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird.
    • Eine Unterkunft an Bord eines Schiffes der Bundeswehr.
    • Wochenendhäuser, Gemeinschaftsunterkünfte, Zimmer in Untermiete und reine Schlafstellen, die zumindest gelegentlich zum Wohnen oder Schlafen benutzt werden.
    • Größe und Beschaffenheit spielen keine Rolle.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Kiel - Neumühlen-Dietrichsdorf Stadtteilamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Tiefe Allee 45

    24149 Kiel

    Parkplätze

    • Parkplatz: öffentlicher Parkraum
      Anzahl: 0  Gebühren: k.A.

    Haltestellen

    • Haltestelle: Strohredder, Ivensring

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin) Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin) Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin) Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin) Hinweis: Sie brauchen einen Termin. Termine können Sie auf der Internetseite www.kiel.de/terminvereinbarung buchen.Falls Sie nicht über einen Internet-Zugang verfügen, lassen sie sich beraten über die Info-Hotline Tel. 0431 901-904. Wenn Sie ein Ausweis-Dokument abholen wollen, brauchen Sie keinen Termin. Das geht immer Viertel vor jeder vollen Stunde (während der Öffnungszeiten).

    Kontakt

    Fax: +49 431 901-64479

    Telefon Festnetz: +49 431 901-904(Terminvereinbarung und Stornierung)

    Telefon Festnetz: +49 431 901-900(Sachauskünfte)

    E-Mail: ema@kiel.de

    Weitere Informationen

    Gebühren können aus Sicherheitsgründen nur per EC-Karte bezahlt werden. Wir bitten um Verständnis. Datenschutz-Informationen zu kartengestützten Zahlungen gemäß Art. 13, 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

    Selbstbedienungsterminals für Fotos, Fingerabdrücke und Unterschriften sind nur im Rathaus vorhanden.

    Version

    Technisch geändert am 09.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landeshauptstadt Kiel - Elmschenhagen Stadtteilamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Reichenberger Allee 2c

    24146 Kiel

    Parkplätze

    • Parkplatz: Öffentlicher Parkraum
      Anzahl: k.A.  Gebühren: k.A.

    Haltestellen

    • Haltestelle: Wiener Allee, Teplitzer Allee

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin) Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin) Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin) Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin) Hinweis: Sie brauchen einen Termin. Termine können Sie auf der Internetseite www.kiel.de/terminvereinbarung buchen. Wenn Sie ein Ausweis-Dokument abholen wollen, brauchen Sie keinen Termin. Das geht immer Viertel vor jeder vollen Stunde (während der Öffnungszeiten).

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 901-904(Terminvereinbarung und Stornierung)

    Fax: +49 431 901-64852

    Telefon Festnetz: +49 431 901-900(Sachauskünfte)

    E-Mail: ema@kiel.de

    Weitere Informationen

    Gebühren können aus Sicherheitsgründen nur per EC-Karte bezahlt werden. Wir bitten um Verständnis. Datenschutz-Informationen zu kartengestützten Zahlungen gemäß Art. 13, 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

    Selbstbedienungsterminals für Fotos, Fingerabdrücke und Unterschriften sind (nur) im Rathaus vorhanden.

    Version

    Technisch geändert am 09.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landeshauptstadt Kiel - Pries-Friedrichsort Stadtteilamt

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Schanze 45

    24159 Kiel

    Haltestellen

    • Haltestelle: Brauner Berg

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin) Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin) Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin) Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin) Hinweis: Sie brauchen einen Termin. Termine können Sie auf der Internetseite www.kiel.de/terminvereinbarung buchen. Falls Sie nicht über einen Internet-Zugang verfügen, lassen sie sich beraten über die Info-Hotline Tel. 0431 901-904. Wenn Sie ein Ausweis-Dokument abholen wollen, brauchen Sie keinen Termin. Das geht immer Viertel vor jeder vollen Stunde während der Öffnungszeiten.

    Kontakt

    Fax: +49 431 901-64499

    Telefon Festnetz: +49 431 901-900(Sachauskünfte)

    Telefon Festnetz: +49 431 901-904(Terminvereinbarung und Stornierung)

    E-Mail: ema@kiel.de

    Weitere Informationen

    Gebühren können aus Sicherheitsgründen nur per EC-Karte bezahlt werden. Wir bitten um Verständnis. Datenschutz-Informationen zu kartengestützten Zahlungen gemäß Art. 13, 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

    Selbstbedienungsterminals für Fotos, Fingerabdrücke und Unterschriften sind nur im Rathaus vorhanden.

    Version

    Technisch geändert am 09.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landeshauptstadt Kiel - Mettenhof Stadtteilamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Skandinaviendamm 299

    24109 Kiel

    Parkplätze

    • Parkplatz: öffentlicher Parkraum
      Anzahl: 0  Gebühren: k.A.

    Haltestellen

    • Haltestelle: Kurt-Schumacher-Platz

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin) Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin) Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin) Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin) Hinweis: Sie brauchen einen Termin. Termine können Sie auf der Internetseite www.kiel.de/terminvereinbarung buchen. Falls Sie nicht über einen Internet-Zugang verfügen, lassen sie sich beraten über die Info-Hotline Tel. 0431 901-904. Wenn Sie ein Ausweis-Dokument abholen wollen, brauchen Sie keinen Termin. Das geht immer Viertel vor jeder vollen Stunde (während der Öffnungszeiten).

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 901-900(Sachauskünfte)

    Telefon Festnetz: +49 431 901-904(Terminvereinbarung und Stornierung)

    E-Mail: ema@kiel.de

    Weitere Informationen

    Gebühren können aus Sicherheitsgründen nur per EC-Karte bezahlt werden. Wir bitten um Verständnis. Datenschutz-Informationen zu kartengestützten Zahlungen gemäß Art. 13, 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

    Selbstbedienungsterminals für Fotos, Fingerabdrücke und Unterschriften sind nur im Rathaus vorhanden.

    Version

    Technisch geändert am 09.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landeshauptstadt Kiel - Suchsdorf Stadtteilamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Amrumring 2

    24107 Kiel

    Parkplätze

    • Parkplatz: öffentlicher Parkraum
      Anzahl: 0  Gebühren: k.A.

    Haltestellen

    • Haltestelle: Sylter Bogen

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr (nur mit Termin) Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin) Hinweis: Sie brauchen einen Termin. Termine können Sie auf der Internetseite www.kiel.de/terminvereinbarung buchen. Falls Sie nicht über einen Internet-Zugang verfügen, lassen sie sich beraten über die Info-Hotline Tel. 0431 901-904. Wenn Sie ein Ausweis-Dokument abholen wollen, brauchen Sie keinen Termin. Das geht immer Viertel vor jeder vollen Stunde während der Öffnungszeiten.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 901-904(Terminvereinbarung und Stornierung)

    Telefon Festnetz: +49 431 901-900(Sachauskünfte)

    E-Mail: ema@kiel.de

    Weitere Informationen

    Gebühren können aus Sicherheitsgründen nur per EC-Karte bezahlt werden. Wir bitten um Verständnis. Datenschutz-Informationen zu kartengestützten Zahlungen gemäß Art. 13, 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

    Selbstbedienungsterminals für Fotos, Fingerabdrücke und Unterschriften sind nur im Rathaus vorhanden.

    Version

    Technisch geändert am 31.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landeshauptstadt Kiel - Hassee Stadtteilamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Saarbrückenstraße 147

    24113 Kiel

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 100  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: im Innenhof
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Stadtrade

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin) Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin) Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin) Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin) Hinweis: Sie brauchen einen Termin. Bitte buchen Sie Ihren Termin auf der Internetseite www.kiel.de/terminvereinbarung. Falls Sie nicht über einen Internet-Zugang verfügen, lassen sie sich beraten über die Info-Hotline Tel. 0431 901-904. Wenn Sie ein Ausweis-Dokument abholen wollen, brauchen Sie keinen Termin. Das geht immer Viertel vor jeder vollen Stunde (während der Öffnungszeiten).

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 901-900(Sachauskünfte)

    Telefon Festnetz: +49 431 901-904(Info-Hotline)

    E-Mail: ema@kiel.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard

    Version

    Technisch geändert am 28.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt Rathaus, Einwohner*innen-Angelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Fleethörn 9

    24103 Kiel

    Standort Rathaus. Gebühren können am Kassenautomaten bar oder per EC-Karte bezahlt werden. Selbstbedienungsterminal für Fotos, Fingerabdrücke und Unterschriften nur im Rathaus vorhanden Den Zugang zum Aufzug erreichen Sie vom Rathausplatz aus.

    Parkplätze

    • Parkplatz: Waisenhofstraße, Fleethörn (Opernhaus), Willestraße
      Anzahl: 100  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz: Waisenhofstraße, Fleethörn (Opernhaus), Willestraße
      Anzahl: 6  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: alle Hauptlinien

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 07:30 - 16:00 Uhr Dienstag 07:30 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Bitte beachten Sie die weiteren Hinweise zu Terminvereinbarungen und Spontansprechstunden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 901-904(Informationen zur Terminvergabe und Stornierung von Terminen)

    Fax: +49 431 901-62716

    Telefon Festnetz: +49 431 901-900(Sachauskünfte)

    E-Mail: ema@kiel.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 09.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Wohnungsgeberbestätigung oder Selbsterklärung (bei Eigentum)
    • Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Ersatz-Personalausweis, anerkannter und gültiger Pass oder entsprechendes Passersatzpapier
    • Bei Anmeldung durch eine bevollmächtigte Person zusätzlich die handschriftlich unterzeichnete Vollmacht der meldepflichtigen Personen und eines der oben genannten Identitätsdokumente der bevollmächtigten Person.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Sie haben eine neue oder weitere Nebenwohnung in Deutschland bezogen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Anfechtungsklage
    • Verpflichtungsklage

    Verfahrensablauf

    • Sie erscheinen persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde oder lassen sich durch eine Person mit Vollmacht vertreten.
    • Sie füllen den Meldeschein aus und unterschreiben ihn (außer bei automatisiertem Melderegister).
    • Sie legen alle erforderlichen Unterlagen vor.
    • Abschließend erhalten Sie von der Meldebehörde eine amtliche Meldebestätigung über die Anmeldung Ihrer Nebenwohnung.

    Fristen

    Antragsfrist: 2 Wochen (Jede Wohnung muss innerhalb von 2 Wochen nach Einzug bei der zuständigen Meldebehörde am neuen Wohnort angemeldet werden.)

    Bearbeitungsdauer

    Anmeldungen werden in der Regel sofort bearbeitet.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie haben Widerspruchsrechte gegen die Übermittlung Ihrer Daten an bestimmte Empfänger und Empfängerinnen oder die Einrichtung einer Auskunftssperre bei Gefahr für Leib und Leben. Ihre Meldebehörde gibt Ihnen die entsprechenden Informationen.

    Wohnwagen und Wohnschiffe sind nur dann als Wohnungen anzusehen, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden.

    Ab 16 Jahren können Sie sich eigenständig und ohne Zustimmung einer sorgeberechtigten Person anmelden.

    Wird eine minderjährige Person, die bisher mit beiden Eltern in einer Hauptwohnung gelebt hat, von einem Elternteil in eine Nebenwohnung umgemeldet, ist das Einverständnis des anderen Elternteils nicht erforderlich.

    Liegen eine schriftliche Vereinbarung der Eltern über den Lebensmittelpunkt des Kindes oder eine familiengerichtliche Entscheidung über die Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht, sowie Nachweise über den Besuch einer Kindertagesstätte oder Schule vor, sollten diese vorgelegt werden, um einen Nachweis über die rechtmäßige Anmeldung des Kindes erbringen zu können.

    Gleiches gilt, wenn die Nebenwohnung einer Person unter 18 Jahren von der Wohnung eines Elternteils in die Wohnung des anderen Elternteils umgemeldet werden soll.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein am 21.11.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Zweite Wohnung anmelden, Zwei Wohnungen, Zweitwohnsitz, Nebenwohnung, Zwei Meldeadressen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de