Mehrsprachiges Formular zur Sterbeurkunde Ausstellung

    Mehrsprachiges Formular zur Sterbeurkunde beantragen

    Wenn Sie im europäischen Ausland eine deutsche Sterbeurkunde vorlegen müssen, können Sie die Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars beim Standesamt beantragen.

    Beschreibung

    Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt. Jeder Sterbefall muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat.

    Sie können die Sterbeurkunde als Familienmitglied im Todesfall beantragen. Sie können den Antrag stellen, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.

    Wichtig ist die Sterbeurkunde beispielsweise für:

    • die Bestattung und ihre Vorbereitung, etwa für die Einsargung und Überführung,
    • die Nachlassabwicklung sowie
    • die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.

    Die Sterbeurkunde können Sie beim zuständigen Standesamt beantragen.

    Es kann aber vorkommen, dass Sie im europäischen Ausland eine deutsche Sterbeurkunde vorlegen müssen. In diesem Fall können Sie beim Standesamt ein mehrsprachiges Formular beantragen. Das Formular ersetzt die grundsätzlich erforderliche Übersetzung der deutschen Sterbeurkunde.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Standesamt Ihrer Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Amt Rantzau - Standesamt

    Adresse

    Postanschrift

    Chemnitzstraße 30

    25355 Barmstedt

    Hausanschrift

    Chemnitzstraße 30

    25355 Barmstedt

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Barmstedt, Chemnitzstraße
      Linie:
      • Bus: Buslinien 294 oder 6541
    • Haltestelle: Barmstedt, Markt
      Linie:
      • Bus: Buslinien 42, 43, 44
    • Haltestelle: Bahnhof in Barmstedt
      Linie:
      • Regionalbahn: Bahnlinie A3 bis Barmstedt

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Dienstag zusätzlich auch 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Mittwoch geschlossen Sollten Ihnen die oben angeführten Öffnungszeiten nicht zusagen, bieten Ihnen die Beschäftigten des Amtes Rantzau gern einen persönlichen Termin außerhalb dieser Zeiten an.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4123 688-0

    Fax: +49 4123 688-144

    E-Mail: info@amt-rantzau.de

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: SEPA-Überweisung, Bargeldzahlung, Girocard

    Bankverbindung

    Amtskasse Rantzau

    Empfänger: Amtskasse Rantzau

    IBAN: DE42 2003 0000 0649 9090 66

    BIC: HYVEDEMM300

    Bankinstitut: HypoVereinsbank

    Weitere Informationen

    Eine Behindertentoilette im Erdgeschoß mit Euroschloß ist vorhanden.

    Version

    Technisch geändert am 04.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • für nahe Verwandte:
      • Verwandtschaftsnachweis, wie beispielsweise
        • Geburtsurkunde
        • Heiratsurkunde
        • Lebenspartnerschaftsurkunde
      • Ausweis oder Reisepass
    • für Geschwister der verstorbenen Person:
      • Nachweis über die Verwandtschaftsbeziehung
      • Nachweis des berechtigten Interesses, wie zum Beispiel Familien- oder Ahnenforschung
      • Ausweis oder Reisepass
    • bei Abholung durch eine Vertretung:
      • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person
      • deren Ausweis oder Reisepass und
      • den eigenen Ausweis oder Reisepass
    • für andere Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug:
      • Ausweis oder Reisepass
      • Nachweis des rechtlichen Interesses, wie zum Beispiel
        • Erbschein
        • Grundbuchauszug

    Sie können die mehrsprachige Sterbeurkunde auch erhalten, wenn Ihnen noch keine Sterbeurkunde vorliegt. Wichtig ist, dass die verstorbene Person in das Sterberegister eingetragen ist. Sobald sie dort erfasst ist, können Sie auch direkt eine mehrsprachige Sterbeurkunde beantragen.

    Voraussetzungen

    • Sie sind die letzte Ehepartnerin oder der letzte Ehepartner oder
    • Sie sind die letzte Lebenspartnerin oder der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft oder
    • Sie sind Vorfahrin oder Vorfahr beziehungsweise Abkömmling der verstorbenen Person oder
    • Sie sind Schwester oder Bruder mit berechtigtem Interesse oder
    • Sie sind Teil der näheren Verwandtschaft, beispielsweise Tante und Onkel, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kann, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.
    • Sie sind mindesten 16 Jahre alt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem zuständigen Amtsgericht

    Fristen

    Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer kann variieren.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 24.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Sterbeurkunde, Übersetzungshilfe, Übersetzung Sterbeurkunde, Sterbeurkunde europäisches Ausland, mehrsprachiges Formular

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de