Mehrsprachiger Auszug aus dem Personenstandsregister Ausstellung

    Mehrsprachigen Auszug aus dem Personenstandsregister beantragen

    Wenn Sie einen mehrsprachigen Auszug aus dem Personenstandsregister benötigen, können Sie diesen beim zuständigen Standesamt beantragen. Die Auszüge werden zum Beispiel aus Geburts-, Ehe- und Streberegistern ausgestellt. 
     

    Beschreibung

    In Deutschland werden Daten in Form von Personenstandsfällen über Geburt, Eheschließung, Lebenspartnerschaft und Tod im Personenstandsregister erfasst. Den Personenstand eines Menschen müssen Sie in den verschiedensten Lebenslagen nachweisen, zum Beispiel bei der Einschulung der Kinder oder im Erbfall.

    Sie haben die Möglichkeit, für sich oder eine Verwandte beziehungsweise einen Verwandten in der auf- beziehungswiese absteigenden Abstammungslinie, also Eltern, Großeltern, Kinder und Enkel, sowie für Ehegattinnen und Ehegatten einen mehrsprachigen Auszug aus dem Personenstandsregister zu beantragen.

    Bei Ihrem zuständigen Standesamt können Sie folgende Registerauszüge in verschiedenen Sprachen beantragen: 

    • Geburtenregister
    • Eheregister
    • Sterberegister

    Der Personenstand umfasst auch weitere familien- und namensrechtliche Tatsachen. Darum werden alle Ereignisse, die den Personenstand eines Menschen ändern, ebenfalls in den Personenstandsregistern als sogenannte Folgebeurkundungen registriert. Solche Ereignisse können zum Beispiel die Anerkennung der Vaterschaft, die Adoption, die Eheauflösung, eine Namensänderung oder die Todeserklärung sein.

    Sie können die Registerauszüge kostenpflichtig für sich selbst beantragen sowie für Ihre Angehörigen in auf- beziehungswiese absteigender Abstammungslinie, also Eltern, Großeltern, Kinder und Enkel, sowie für Ehegattinnen und Ehegatten. 
     

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Standesamt Ihrer Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Amt Mittelholstein - Bereich V/4 - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 15

    24594 Hohenwestedt

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag u. Freitag 8:00 - 12:00, Donnerstag 08:00 - 12:00, 14:00 - 18:00, Mittwoch geschlossen Zuordnung Ansprechpartnerinnen im Standesamt: Frau Reisenauer A - HA Frau G. Rohwer HB - PL Frau C. Rohwer PM - Z

    Kontaktperson

    Bankverbindung

    Gemeindekasse Hohenwestedt

    Empfänger: Gemeindekasse Hohenwestedt

    IBAN: DE20 2145 2030 0000 0016 00

    BIC: NOLADE21HWS

    Bankinstitut: Sparkasse Hohenwestedt

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt Mittelholstein - Fachbereich V - Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenstraße 21

    24594 Hohenwestedt

    Bürgerbüro

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Kaiserstraße 11

    25557 Hanerau-Hademarschen

    Bürgerbüro

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Hauptstraße 60

    24634 Padenstedt

    Bürgerbüro nur Di. von 15-18 Uhr geöffnet

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Am Raiffeisenturm 2

    24613 Aukrug

    Bürgerbüro

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Am Markt 15

    24594 Hohenwestedt

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag u. Freitag 8:00 - 12:00, Donnerstag 08:00 - 12:00, 14:00 - 18:00, Mittwoch geschlossen

    Kontakt

    Fax: +49 4871 36-36

    Telefon Festnetz: +49 4871 36-0

    E-Mail: info@amt-mittelholstein.de

    Internet

    Bankverbindung

    Gemeindekasse Hohenwestedt

    Empfänger: Gemeindekasse Hohenwestedt

    IBAN: DE20 2145 2030 0000 0016 00

    BIC: NOLADE21HWS

    Bankinstitut: Sparkasse Hohenwestedt

    Version

    Technisch geändert am 04.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    • Sie beantragen einen mehrsprachigen Registerauszug für sich selbst oder für 
      • Ihre Ehepartnerin oder Ihren Ehepartner
      • Ihre Lebenspartnerin oder Ihren Lebenspartner
      • Ihre Vorfahrin oder Ihren Vorfahren (Eltern, Großeltern)
      • Ihre Kinder oder Enkel
    • Sie können einen Verwandtschaftsnachweis erbringen, zum Beispiel durch eine 
      • Geburtsurkunde
      • Eheurkunde
      • Lebenspartnerschaftsurkunde
    • Beantragen Sie einen mehrsprachigen Registerauszug für eine andere Person (zum Beispiel Geschwister), müssen Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen, zum Beispiel durch
      • Erbschein
      • Grundbuchauszug
    • Sie sind mindestens 16 Jahre alt
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Anweisung durch das Amtsgericht

    Fristen

    Aufbewahrungsfrist: 30 bis 110 Jahre (Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein. Für Geburtseinträge beträgt die Aufbewahrungsfrist 110 Jahre und für Eheeinträge 80 Jahre.)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 27.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Personenstand, Geburt, Tod, Ehe, Auszug, Registerauszug, mehrsprachig, Personenstandsregister

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de