Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an Sprachkursen oder am Schüleraustausch beantragen
Sie können eine befristete Aufenthaltserlaubnis erhalten, um in Deutschland an einem Deutschsprachkurs oder einem Schüleraustausch teilzunehmen.
Beschreibung
Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines Nicht-EU- oder Nicht-EWR-Staates besitzen, benötigen Sie für die Teilnahme an
- einem Deutschsprachkurs (Intensivsprachkurs), der dem Erwerb umfassender deutscher Sprachkenntnisse und nicht der Studienvorbereitung dient, oder
- einem Schüleraustausch
eine Aufenthaltserlaubnis.
Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis setzt voraus, dass Sie die Erteilungsvoraussetzungen erfüllen und keine Versagungsgründe vorliegen.
Die Dauer eines Intensivsprachkurses muss zeitlich begrenzt sein. Der Besuch und die Nachbereitung des Kurses sollte Ihre Arbeitszeit in Gänze in Anspruch nehmen (in der Regel täglicher Unterricht mit einem wöchentlichen Umfang von mindestens 18 Unterrichtsstunden). Abend-, Wochenend- oder Teilzeitsprachkurse sind nicht ausreichend.
Bei einem Schüleraustausch handelt es sich um einen zeitlich befristeten Schulaufenthalt, der in der Regel eine Dauer von einem Jahr nicht überschreitet und oftmals über Schüleraustauschorganisationen durchgeführt wird. Auch ein privat oder kommerziell organisiertes Austauschjahr ist möglich. Es ist kein unmittelbarer Austausch ("Eins zu Eins") erforderlich, um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten (Gastschüler).
Hinweise für Segeberg: Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an Sprachkursen oder am Schüleraustausch beantragen
-
Datum: 16.07.2024 Ansprechpartner*innen der Ausländerbehörde
- PDF-DokumentDateiformat und -größe: PDF, 371 kB
Leitung Anmeldung und Leitungstresen Asyl-Bereich
Mail schreiben
A - BAJ
BAK - H
I - O
P - SG
SH - Z
Allgemeiner Bereich / EU-AngelegenheitenMail schreiben
Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Blaue Karte, ICT-Karte, Visumsverfahren, Verpflichtungserklärung Aufenthaltskarte für Familienangehörige, Daueraufenthaltskarte, Bescheinigung über das DaueraufenthaltsrechtFachgebietsleitung
A - ALS
ILK - JAL
ALT - BRE
JAM - KAA
BRF - CAL
KAB - KAD
CAM - GAM
KAE - KARG
GAN - ILJ
KARH - KER
ILK - LD
LE - NG
KES - KHE
NH - REY
KHF - KN
REZ - TAL
KO - KRI
TAM - Z
KRJ - LD
Ukrainische Flüchtlinge Bescheide / Rechtsverfahren / AusreisemanagementA - J
K - Z
A - Z
EinbürgerungMail schreiben
A - AL
AM - F
G - M
N - Z
Abholung von Aufenthaltstiteln und Reiseausweisen AnschriftenänderungAktenverwaltung
Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen. So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie. Melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen. Zunehmend werden ebenfalls Online-Terminbuchungen angeboten.
Ihre Ansprechpersonen und digitalen Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Für die Bearbeitung des Antrags ist die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde zuständig.
Ansprechpartner
Kreis Segeberg - Ausländer- und Asylangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der Ausländerbehörde Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr. Dienstag und Donnerstag auch 14.00 bis 16.00 Uhr. Mittwochs geschlossen. Es gilt Terminpflicht in allen Gebäuden der Kreisverwaltung.
Kontakt
E-Mail: auslaenderbehoerde@segeberg.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Anerkanntes und gültiges Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass oder Passersatz)
- Aktuelles biometrisches Foto im Passformat (45 x 35 mm)
- Visum, soweit die für Einreise erforderlich war
- Nachweise die Sicherung des Lebensunterhalts ohne die Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen (zum Beispiel Eigenkapital, Stipendienbescheinigung, Verpflichtungserklärung, Sperrkonto bei einer Bank, Bankbürgschaft, Nachweise über das Einkommen der Eltern oder Ähnliches). Für den Schüleraustausch gilt der aktuelle BAföGSatz (Bundesausbildungsförderungsgesetz) als Richtwert. Bei Sprachkursen der BAföG-Satz zuzüglich eines Aufschlags von 10 Prozent.
- Nachweis über den Krankenversicherungsschutz (zum Beispiel Bestätigung der Krankenversicherung über den Versicherungsschutz oder VersicherungsPolice).
- Bei Minderjährigen: Zustimmung aller personensorgeberechtigten Personen zum geplanten Aufenthalt (Einverständniserklärung); können die sorgeberechtigten Eltern den Antrag nicht gemeinsam für ihr Kind stellen, wird eine schriftliche Vollmacht des abwesenden Elternteils benötigt; steht das Sorgerecht nur einem Elternteil zu, genügt die Unterschrift dieses Elternteils
Zusätzlich für den Besuch eines Sprachkurses:
- Nachweis über die Zulassung zum Sprachkurs (zum Beispiel Anmeldebestätigung oder Vertrag)
- Tabellarischer Lebenslauf (falls vorhanden: Zeugnisse, Diplome oder Nachweise über bereits erworbene Kenntnisse in der deutschen Sprache.
- Motivationsschreiben, das darüber Auskunft gibt, warum der Sprachkurs besucht werden soll und welche Pläne für die Zeit nach dem Sprachkurs verfolgt werden)
Zusätzlich für die Teilnahme an einem Schüleraustausch:
- Nachweis über den Schulbesuch (zum Beispiel Bescheinigung der Schule, aus der die Dauer und die Rahmenbedingungen für den Schüleraustausch hervorgehen)
- Vereinbarung oder Vertrag über den Schüleraustausch
Die Dokumente und Angaben müssen grundsätzlich in deutscher Sprache vorgelegt werden. Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weniger oder weitere Nachweise verlangen.
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Voraussetzungen
- Ihr Lebensunterhalt ist für die Dauer des Sprachkurses oder Schüleraustausches gesichert.
- Sie möchten an einem Intensivsprachkurs, an einem Schüleraustausch teilnehmen oder als Gastschüler eine deutsche Schule besuchen.
- Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
- Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird
Verfahrensablauf
- Die Aufenthaltserlaubnis ist zu beantragen, bevor Ihr Visum bzw. die visafreie Aufenthaltszeit endet.
- Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die Antragsstellung online ermöglicht oder ein spezielles Antragsformular vorhält.
- Wenn Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen Sie den Antrag nicht selbst stellen, sondern benötigen einen Vertreter (in der Regel erfolgt die Antragstellung durch die sorgeberechtigten Eltern).
- Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie einen Termin in der Ausländerbehörde. Im Fall der OnlineAntragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zu vereinbaren.
- Wenn Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen Sie bei der persönlichen Vorsprache von mindestens einem Vertreter begleitet werden. Können die sorgeberechtigten Elternteile nicht persönlich erscheinen, ist eine schriftliche Vollmacht für die Antragstellung beizubringen.
- Während des Termins werden Ihre Identität und Ihre Unterlagen geprüft (bringen Sie bitte Ihre Unterlagen, möglichst im Original, mit zum Termin).
- Wird Ihrem Antrag entsprochen, werden für die Herstellung der Aufenthaltserlaubnis in Gestalt eines elektronischen Aufenthaltstitels (eATKarte) Ihre Fingerabdrücke genommen.
- Die Ausländerbehörde beauftragt die Herstellung der eATKarte bei der Bundesdruckerei. Nach der Fertigstellung erhalten Sie eine Information und können die eAT-Karte bei der zuständigen Stelle abholen. Die eAT-Karte ist grundsätzlich persönlich abzuholen.
- Wird Ihr Antrag abgelehnt, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
Fristen
6 bis 8
Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):
Die Aufenthaltserlaubnis sollte spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums oder der visafreien Zeit beantragt werden.
Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):
Die Dauer Ihrer Aufenthaltserlaubnis wird entsprechend Ihres Aufenthaltszwecks erteilt (bei einem Schüleraustausch in der Regel ein Jahr, bei Sprachkursen bestimmt die Dauer des Sprachkurses die Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis).
Bearbeitungsdauer
Dauer (bei Spanne): ca. 6 bis 8
Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:
Die Bearbeitungsdauer kann je nach Auslastung der Ausländerbehörde unterschiedlich sein.
Etwa 4 Wochen bis 6 Wochen dauert die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels durch die Bundesdruckerei
Kosten
Kostenhöhe (fix):
- 100,00
- 50,00 Euro für minderjährige Antragstellende
Bemerkung:
Für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis in Form des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte), der auch als elektronischer Identitätsnachweis genutzt werden kann, können weitere Gebühren anfallen.
Der Zeitpunkt sowie die Form der Gebührenerhebung sowie der Bezahlung variieren je nach Behörde.
Für türkische Staatsangehörige können niedrigere Gebühren anfallen.
- § 45 Aufenthaltsverordnung (AufenthV)URL zur Gebührenbildung
- § 50 Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
Hinweise (Besonderheiten)
- Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis liegt im Ermessen der zuständigen Ausländerbehörde. Antragstellende Personen haben daher nur einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung.
- Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt in der Regel nicht zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Eine Ausnahme besteht unter Umständen für die Zeit der Ferien.
- Während des Aufenthalts zur Teilnahme an einem Sprachkurs, das heißt bis zum erfolgreichen Abschluss der Bildungsmaßnahme und Aushändigung des entsprechenden Abschlusszeugnisses, soll in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis zu einem anderen Aufenthaltszweck nur erteilt werden, wenn ein gesetzlicher Anspruch besteht (zum Beispiel Familiennachzug oder Studium).
- Nach der Beendigung von Sprachkursen, die für die Aufnahme einer Beschäftigung oder einer Ausbildung erforderlich sind, kann die zweckentsprechende Aufenthaltserlaubnis ohne vorherige Ausreise erteilt werden.
- Im Anschluss an eine Teilnahme an einem Schüleraustausch darf eine Aufenthaltserlaubnis zu einem anderen Aufenthaltszweck nur erteilt werden, wenn ein gesetzlicher Anspruch besteht.
- Das Verfahren wird in der Regel in deutscher Sprache durchgeführt.
- Alle gegenüber der Ausländerbehörde getätigten Angaben sollten nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig sein, damit das Anliegen ohne größere Verzögerungen bearbeitet werden kann.
- Unrichtige oder unvollständige Angaben können das Verfahren verlangsamen und für die Betroffenen von Nachteil sein. Im Ernstfall können unrichtige oder unvollständige Angaben, die nicht rechtzeitig gegenüber der Ausländerbehörde vervollständigt oder korrigiert werden, die Rücknahme bereits erteilter Aufenthaltsrechte, eine Geldstrafe, eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Ausweisung aus dem Bundesgebiet zur Folge haben.
- Aufgrund der Komplexität des Aufenthaltsrechts dient diese Beschreibung lediglich der Information und ist nicht rechtsverbindlich.
Weitere Informationen
Portal der Bundesregierung zu Sprachkursen in Deutschland
https://www.make-it-in-germany.com/de/leben-in-deutschland/deutsch-lernen/weltweit
Informationen über Visa zum Spracherwerb
https://www.make-it-in-germany.com/de/visum-aufenthalt/arten/weitere/spracherwerb
Informationen des pädagogischen Austauschdienstes (PAD) der Kultusministerkonferenz
Informationen für deutsche Gastfamilien
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg am 01.11.2022
Stichwörter
Deutsch lernen, Aufenthaltsrecht, Schule, Antrag auf Aufenthaltserlaubnis, Deutschsprachkurs, Aufenthaltserlaubnis zur Ausbildung, Intensivsprachkurs, Sprachkenntnisse, Schulabschluss, Antrag auf Aufenthaltstitel, Schule mit internationaler Ausrichtung, Aufenthaltstitel, Einwanderung, Sprachkurs, Schulbesuch in Deutschland, Deutschkurs, Schulbildung
Metainformation
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an Sprachkursen oder am Schüleraustausch beantragen
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an Sprachkursen oder am Schüleraustausch beantragen in Oersdorf
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an Sprachkursen oder am Schüleraustausch beantragen in Oering
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an Sprachkursen oder am Schüleraustausch beantragen in Blunk
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an Sprachkursen oder am Schüleraustausch beantragen in Travenhorst
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an Sprachkursen oder am Schüleraustausch beantragen in Seedorf (Segeberg)
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an Sprachkursen oder am Schüleraustausch beantragen in Bad Bramstedt
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an Sprachkursen oder am Schüleraustausch beantragen in Winsen
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an Sprachkursen oder am Schüleraustausch beantragen in Neuengörs
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an Sprachkursen oder am Schüleraustausch beantragen in Sülfeld
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an Sprachkursen oder am Schüleraustausch beantragen in Hüttblek
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an Sprachkursen oder am Schüleraustausch beantragen in Itzstedt
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an Sprachkursen oder am Schüleraustausch beantragen in Bornhöved
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an Sprachkursen oder am Schüleraustausch beantragen in Stuvenborn
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an Sprachkursen oder am Schüleraustausch beantragen in Wakendorf I
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an Sprachkursen oder am Schüleraustausch beantragen in Leezen
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an Sprachkursen oder am Schüleraustausch beantragen in Rohlstorf
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an Sprachkursen oder am Schüleraustausch beantragen in Nahe
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an Sprachkursen oder am Schüleraustausch beantragen in Schackendorf
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an Sprachkursen oder am Schüleraustausch beantragen in Tensfeld
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an Sprachkursen oder am Schüleraustausch beantragen in Auenland Südholstein
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an Sprachkursen oder am Schüleraustausch beantragen in Geschendorf
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an Sprachkursen oder am Schüleraustausch beantragen in Henstedt-Ulzburg
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an Sprachkursen oder am Schüleraustausch beantragen in Westerrade
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an Sprachkursen oder am Schüleraustausch beantragen in Gönnebek
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an Sprachkursen oder am Schüleraustausch beantragen in Kayhude
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an Sprachkursen oder am Schüleraustausch beantragen in Schmalensee
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an Sprachkursen oder am Schüleraustausch beantragen in Groß Rönnau
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an Sprachkursen oder am Schüleraustausch beantragen in Norderstedt
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an Sprachkursen oder am Schüleraustausch beantragen in Bad Segeberg
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an Sprachkursen oder am Schüleraustausch beantragen in Klein Rönnau
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an Sprachkursen oder am Schüleraustausch beantragen in Nehms
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an Sprachkursen oder am Schüleraustausch beantragen in Weede
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an Sprachkursen oder am Schüleraustausch beantragen in Ellerau
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an Sprachkursen oder am Schüleraustausch beantragen in Wahlstedt
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an Sprachkursen oder am Schüleraustausch beantragen in Boostedt-Rickling
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an Sprachkursen oder am Schüleraustausch beantragen in Tarbek
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an Sprachkursen oder am Schüleraustausch beantragen in Bad Bramstedt-Land
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an Sprachkursen oder am Schüleraustausch beantragen in Bahrenhof
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an Sprachkursen oder am Schüleraustausch beantragen in Glasau
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an Sprachkursen oder am Schüleraustausch beantragen in Klein Gladebrügge
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an Sprachkursen oder am Schüleraustausch beantragen in Seth
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an Sprachkursen oder am Schüleraustausch beantragen in Krems II
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an Sprachkursen oder am Schüleraustausch beantragen in Sievershütten
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an Sprachkursen oder am Schüleraustausch beantragen in Wensin
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an Sprachkursen oder am Schüleraustausch beantragen in Wakendorf II
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an Sprachkursen oder am Schüleraustausch beantragen in Bühnsdorf
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an Sprachkursen oder am Schüleraustausch beantragen in Schieren
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an Sprachkursen oder am Schüleraustausch beantragen in Dreggers
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an Sprachkursen oder am Schüleraustausch beantragen in Kaltenkirchen
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an Sprachkursen oder am Schüleraustausch beantragen in Pronstorf
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an Sprachkursen oder am Schüleraustausch beantragen in Kattendorf
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an Sprachkursen oder am Schüleraustausch beantragen in Traventhal
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an Sprachkursen oder am Schüleraustausch beantragen in Trappenkamp
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an Sprachkursen oder am Schüleraustausch beantragen in Negernbötel
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an Sprachkursen oder am Schüleraustausch beantragen in Fahrenkrug
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an Sprachkursen oder am Schüleraustausch beantragen in Kisdorf
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an Sprachkursen oder am Schüleraustausch beantragen in Segeberg
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an Sprachkursen oder am Schüleraustausch beantragen in Damsdorf