Anzeige des Verlustes von erlaubnisbedürftigen Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden Entgegennahme

    Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden - Verlust anzeigen

    Wenn Sie eine Waffe, Munition oder eine waffenrechtliche Erlaubnisurkunde, wie zum Beispiel eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenschein, verloren haben, müssen Sie dies unverzüglich der zuständigen Waffenbehörde anzeigen.

    Beschreibung

    Sie müssen den Verlust von erlaubnispflichten Waffen, Munition und waffenrechtlichen Erlaubnisurkunden unverzüglich anzeigen. Zu den waffenrechtlichen Erlaubnisurkunden zählen:

    • Waffenbesitzkarte,
    • Munitionserwerbschein,
    • Waffenschein,
    • Kleiner Waffenschein,
    • Schießerlaubnis,
    • Europäischer Feuerwaffenpass,
    • Ersatzbescheinigung für Waffenbesitzkarte oder Waffenschein,
    • sonstige Erlaubnisurkunden (z. B. Waffenhandels- oder -herstellungserlaubnis, Mitnahme- oder Verbringungserlaubnis, Ausnahmeerlaubnis für das Führen von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen).

    Sie können in einer Anzeige auch den Verlust mehrerer Waffen/Munition und Erlaubnisurkunden angeben.

    Zeigen Sie an, dass Sie Erlaubnisurkunden verloren haben, sollten Sie mit der Anzeige auch gleich beantragen, dass Ihnen Ersatzdokumente ausgestellt werden.

    Zusätzlich müssen Sie bei der Polizei anzeigen, dass Sie Waffen und/oder Erlaubnisurkunden verloren haben.

    Finden Sie die Waffen und Erlaubnisse wieder, müssen Sie dies bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen. Eventuell ausgestellte Ersatzdokumente müssen Sie wieder abgeben.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Waffenbehörde

    Zuständigkeit

    Waffenbehörde

    Ansprechpartner

    Stadt Neumünster - Ordnungsaufgaben, Wahlen und Gewerbe

    Adresse

    Hausanschrift

    Großflecken 63

    24534 Neumünster

    Parkplätze

    • Parkplatz: Brachenfelder Straße 1
      Anzahl: k.A.  Gebühren: ja

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Donnerstag und Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr; Dienstag 08:00 bis 14:00 Uhr; Mittwoch geschlossen; Donnerstag auch 14:30 bis 17:30 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    • Arbeitsgruppe Ordnungsaufgaben

      Telefon Festnetz: +49 4321 942-2483

      Telefon Festnetz: +49 4321 942-2526

    Internet

    Stichwörter

    Abmeldung von Gewerbe, Anmeldung Versammlung, Beschwerden Winterdienst im Ordnungsamt, Bestattung, Bestattungen, Bestattungen ohne Angehörige, Bestattungskosten, Bewachungsgewerbe, Bußgeld, Ermittlungsdienst, Fundbüro, Fundsachen, Fundsachen, Fundbüro, Gefahrhunde, Gefahrhunderecht, gefährliche Hunde, gefunden, gefunden, verloren, Gewerbe, Gewerbe abmelden, Gewerbe ummelden, Gewerbeabmeldung, Gewerbeamt, Gewerbeangelegenheiten, Gewerbeanmeldung, gewerbeaufsichtsamt, Gewerbeaufsichtsamt, Gewerbeerlaubnisse, Gewerbeummeldung, Gewerbezentralregister, Handfeuerwaffen, Hunde, Hunderecht, Jagd, Jagdbehörde, Körperbestattung, Leiche, Marktmeister, neues Gewerbe anmelden, Obdachlose, Obdachlosigkeit, Ordnungsverwaltung, Gewerbeverwaltung, Sargbestattung, Schiedsamtsbezirke, Schiedsfrau, Schiedsfrauen, Schiedsleute, Schiedsmann, Schiedsmänner, Schiedsverfahren, Schiedswesen, Schornsteinfeger, Übernahme Bestattungskosten, überwachungsbedürftiges Gewerbe, Ummeldung von Gewerbe, Versammlungsrecht, Vorbeglaubigung Schiedsamt, Schiedsbezirk, Schiedsmann, Schiedsfrau, Waffen, Waffenbehörde, Waffenbesitzkarte, Waffenscheine, Winterdienst-Beschwerden

    Version

    Technisch geändert am 06.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)

    Voraussetzungen

    Sie haben eine Waffe, Munition oder eine Erlaubnisurkunde verloren.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den Verlust der Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen. 

    Fristen

    Sie müssen den Verlust unverzüglich anzeigen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Um die Anzeige schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:

    • Ihre PersonalNWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person
    • die ErlaubnisNWR-ID für die waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID)
    • die Waffen oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID).

    Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 26.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Anzeige Verlust Waffen, Verlust Waffenschein, Verlust WBK, Anzeige Verlust WBK, Anzeige Verlust Waffenschein, Anzeige Verlust Munition, Verlust Munition, Verlust Waffen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de