Einbau eines Blockiersystems bei Erbwaffen Anzeige

    Einbau eines Blockiersystems bei Erbwaffen anzeigen

    Wenn Sie Ihre geerbten Waffen blockieren lassen müssen, müssen Sie dies bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen.

    Beschreibung

    Haben Sie erlaubnispflichtige Waffen und/oder Munition geerbt, besitzen keine Waffenbesitzkarte und können auch kein Bedürfnis zum Besitz der geerbten Waffen nachweisen, müssen Sie die Erbwaffen unbrauchbar machen oder mit einem dem Stand der Technik entsprechenden Blockiersystem versehen lassen. Erlaubnispflichtige Munition ist unbrauchbar zu machen oder einem Berechtigten zu überlassen.

    Das Blockiersystem muss von einem anerkannten Waffenhändler oder Büchsenmacher eingebaut werden. Diese stellen Ihnen auch einen Nachweis über den Einbau aus. Die Prüfung der Konformität und die Zulassung neu entwickelter Blockiersysteme gemäß der Technischen Richtlinie – Blockiersysteme für Erbwaffen – erfolgt durch die Physikalisch-technische Bundesanstalt (PTB) in Braunschweig. Weiterführende Informationen, auch zum aktuellen Sachstand bezüglich der auf dem Markt erhältlichen Blockiersysteme, finden Sie auf der Internetseite der Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) unter "Weiterführende Informationen"

    Gibt es auf dem Markt kein dem Stand der Technik entsprechendes Blockiersystem für eine oder mehrere Erbwaffen, können Sie die Erteilung einer Ausnahme von der Verpflichtung beantragen, alle Erbwaffen mit einem dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechenden Blockiersystem zu sichern.

    Hinweise für Segeberg: Einbau eines Blockiersystems bei Erbwaffen anzeigen

    Aufgrund vieler Anfragen sind wir per Telefon zeitweise schwierig zu erreichen.
    • Stellen Sie gerne einen Online-Antrag zur Erteilung oder Verlängerung eines Jagdscheines.
    • Nach Ihrem Online-Antrag erfolgt die Ausstellung und Verlängerung von Jagdscheinen postalisch.
    • Bei Fragen können Sie uns auch gerne eine E-Mail schicken.
    • Aufgrund der derzeitigen Situation kann die Bearbeitung in der Jagd- und Waffenbehörde länger dauern (circa 4 bis 6 Wochen). Wir bitten um ein wenig Geduld und werden unaufgefordert auf Sie zurückkommen.
    Ansprechpartner*innen

    Waffenbesitzkarte (WBK), Europäischer Feuerwaffenpass (EFP), Jagdschein und Waffenannahme/-herausgabe. A-C

    D-E

    Name ist noch zu benennen.

    F G-H I-N O-S T

    Name ist noch zu benennen.

    U-Z Kleiner Waffenschein A-H I-Z
    Terminpflicht

    Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen. So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie. Melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen. Zunehmend werden ebenfalls Online-Terminbuchungen angeboten.

    Ihre Ansprechpersonen und digitalen Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":

    Bürger*innen-Service

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Waffenbehörde

    Zuständigkeit

    Waffenbehörde

    Ansprechpartner

    Kreis Segeberg - Jagd- und Waffenbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Hamburger Straße 30

    23795 Bad Segeberg

    Öffnungszeiten

    Telefonische Erreichbarkeit der Jagd- und Waffenbehörde
    Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr.
    Mittwoch geschlossen.
    Dienstag und Donnerstag auch 14.00 - 16.00 Uhr.

    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 21.01.2022 (von: Webservice, Kreis Segeberg)

    Technisch geändert am 16.11.2024 (von: Webservice, Kreis Segeberg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
    • Nachweis über Einbau eines Blockiersystems oder Nachweis, dass es kein Blockiersystem auf dem Markt gibt

    Voraussetzungen

    • Sie haben Waffen geerbt.
    • Sie haben ein dem Stand der Technik entsprechendes Blockiersystem in Ihre Erbwaffe(n) einbauen lassen oder können nachweisen, dass es auf dem Markt kein entsprechendes Blockiersystem für alle Erbwaffen gibt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den Einbau des Blockiersystems bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen bzw. die Zulassung einer Ausnahme von der Verpflichtung zur Einbau des Blockiersystems beantragen. Reichen Sie die Anzeige bzw. den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.

    Fristen

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Um die Anzeige bzw. den Antrag schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:

    • Ihre Personal-NWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person
    • die Erlaubnis-NWR-ID für die waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID)
    • die Waffen- oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID).

    Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 28.02.2023

    Version

    Technisch erstellt am 16.10.2023 (von: Bergmann, Katina)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Blockiersystem Waffen, Anzeige Blockiersystem Waffen, Anzeige Blockiersystem Erbwaffen, Anzeige blockierte Waffen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)

    Metainformation