Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition Erteilung bei vorhandener Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen

    Erlaubnis zum Erwerb bei vorhandener Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen

    Wenn Sie als jagdliche Vereinigung eine Waffenbesitzkarte (WBK) haben und eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben wollen, müssen Sie dies beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie als jagdliche Vereinigung eine Waffenbesitzkarte (WBK) haben und eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben wollen, müssen Sie dies beantragen. Die Erlaubnis wird von der zuständigen Behörde durch eine Eintragung in die Waffenbesitzkarte erteilt (Voreintrag).

    Mit dem Voreintrag haben Sie ein Jahr Zeit, die eingetragene Waffe zu erwerben.

    Im Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für den Erwerb einer Schusswaffe müssen Sie nur angeben, welche Art von Waffe mit welchem Kaliber sie erwerben möchten. Weitere Angaben, wie Hersteller und genaues Modell sind zunächst nicht erforderlich. Diese Angaben müssen Sie erst dann machen, wenn Sie die Waffe erworben haben und ihrer Verpflichtung zur  Anzeige des Erwerbs der Waffe bei der zuständigen Behörde nachkommen. Der Waffenhändler muss das Überlassen der Waffe an Sie ebenfalls anzeigen.

    Sie müssen nachweisen, dass Sie die Waffe, die Sie erwerben wollen, sicher aufbewahren können.

    Hinweise für Segeberg: Erlaubnis zum Erwerb bei vorhandener Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen

    Aufgrund vieler Anfragen sind wir per Telefon zeitweise schwierig zu erreichen.
    • Stellen Sie gerne einen Online-Antrag zur Erteilung oder Verlängerung eines Jagdscheines.
    • Nach Ihrem Online-Antrag erfolgt die Ausstellung und Verlängerung von Jagdscheinen postalisch.
    • Bei Fragen können Sie uns auch gerne eine E-Mail schicken.
    • Aufgrund der derzeitigen Situation kann die Bearbeitung in der Jagd- und Waffenbehörde länger dauern (circa 4 bis 6 Wochen). Wir bitten um ein wenig Geduld und werden unaufgefordert auf Sie zurückkommen.
    Ansprechpartner*innen

    Waffenbesitzkarte (WBK), Europäischer Feuerwaffenpass (EFP), Jagdschein und Waffenannahme/-herausgabe. A-C

    D-E

    Name ist noch zu benennen.

    F G-H I-N O-S T

    Name ist noch zu benennen.

    U-Z Kleiner Waffenschein A-H I-Z
    Terminpflicht

    Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen. So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie. Melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen. Zunehmend werden ebenfalls Online-Terminbuchungen angeboten.

    Ihre Ansprechpersonen und digitalen Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":

    Bürger*innen-Service

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Waffenbehörde

    Zuständigkeit

    Waffenbehörde

    Ansprechpartner

    Kreis Segeberg - Jagd- und Waffenbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Hamburger Straße 30

    23795 Bad Segeberg

    Öffnungszeiten

    Telefonische Erreichbarkeit der Jagd- und Waffenbehörde Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr. Mittwoch geschlossen. Dienstag und Donnerstag auch 14.00 - 16.00 Uhr.

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
    • Waffenbesitzkarte (WBK) für Vereine
    • Nachweis der sicheren Aufbewahrung

    Voraussetzungen

    Sie haben eine Waffenbesitzkarte (WBK) für Vereine.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den Voreintrag der zuständigen Waffenbehörde beantragen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.

    Fristen

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Um den Antrag schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:

    • Ihre Personal-NWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person
    • die Erlaubnis-NWR-ID für die waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID)
    • die Waffen- oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID).

    Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 10.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    Erwerb Waffen jagdliche Vereinigungen, Voreintrag WBK jagdliche Vereinigungen, Erlaubnis Eintrag WBK, Erlaubnis Erwerb Waffen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Metainformation