Unterstützung für die Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen beantragen
Als Arbeitgeber können Sie Zuschüsse oder eine Beratung erhalten, um Arbeits- und Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Menschen zu erhalten oder neu zu schaffen.
Beschreibung
Sie benötigen als Arbeitgeber eine Unterstützung, um die Arbeitsplätze schwerbehinderter oder ihnen gleichgestellter Beschäftigter zu erhalten oder neue Arbeits- oder Ausbildungsplätze schaffen zu können?
Dann haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Sie lassen sich von der zuständigen Stelle beraten.
- Sie beantragen finanzielle Leistungen.
Sie können die folgenden Leistungen beantragen:
- Ausgleich bei außergewöhnlichen Belastungen für Arbeitgeber, zum Beispiel ein Beschäftigungssicherungszuschuss
- Behinderungsgerechte Einrichtung oder Ausstattung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen und dem Arbeitsumfeld
- Investitionen zur Schaffung eines neuen Arbeits- oder Ausbildungsplatzes
- Prämien zur Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)
- Prämien und Zuschüsse zu den Kosten der Berufsausbildung
- sonstige Maßnahmen zur behinderungsgerechten Beschäftigung, wie Qualifizierungsmaßnahmen
Die zuständige Stelle legt den Förderumfang individuell und abhängig von der benötigten Leistung fest.
Die tatsächliche Höhe der Förderung ist einzelfallbezogen.
Zuständigkeit
Ihr regionales Integrationsamt
Ansprechpartner
Sozialhilfe - Fachaufsicht soziale Hilfen und Schwerbehindertenkündigungsschutz
Adresse
Hausanschrift
Mommsenstraße 11
23843 Bad Oldesloe
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Für einen persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.
Kontakt
E-Mail: fuersorgestelle@kreis-stormarn.de
Telefon Festnetz: +49 4531 160-1062
Telefon Festnetz: +49 4531 160-1719
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Adresse
Postanschrift
Postfach 7061
24170 Kiel
Hausanschrift
Adolf-Westphal-Straße 4
24143 Kiel
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Internet
Stichwörter
Sozialministerium
Voraussetzungen
- Sie beschäftigen schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Personen.
- Sie möchten Leistungen für eine schwerbehinderte oder ihr gleichgestellte Person beantragen oder
- Sie möchten eine Beratung zur Beschäftigung oder Unterstützung von schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Personen anfragen.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid.
Verfahrensablauf
Die zuständige Stelle nimmt bei Bedarf vorab Kontakt mit Ihnen auf, um Sie zu beraten. Die zuständige Stelle kann Sie anschließend bei der Beantragung unterstützen.
Wenn Sie bereits wissen, welche Leistung Sie konkret beantragen möchten, können Sie auch ohne vorherige Beratung den Antrag einreichen.
- Sie füllen das Antragsformular aus.
- Sie reichen Ihren Antrag zusammen mit allen notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
- Während der Prüfung Ihres Antrages durch die zuständige Stelle können verschiedene weitere Beteiligte mit Rückfragen auf Sie zukommen.
- Gegebenenfalls sehen sich die verschiedenen Beteiligten Ihr Unternehmen beziehungsweise Ihre Dienststelle vor Ort an.
- Die Entscheidung über die Bewilligung Ihres Antrages wird Ihnen mit einem schriftlichen Bescheid per Post mitgeteilt.
Bearbeitungsdauer
circa 6 - 12 Wochen
Im Einzelfall kann die Bearbeitung kürzer oder länger dauern.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Ihnen der Schwerbehindertenausweis beziehungsweise der Gleichstellungsbescheid nicht vorliegt, kann auch Ihr Mitarbeiter beziehungsweise Ihre Mitarbeiterin, für die Sie die Leistung beantragen wollen, das Dokument an die zuständige Stelle senden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Schwerbehinderung, Eingliederung, Förderung, Begleitende Hilfe, Arbeitsplatzausstattung, Arbeitsassistenz, Leistungen für Schwerbehinderte, Leistungen Inklusionsamt, Leistungen Integrationsamt, Hilfe und Förderung, Beschäftigung schwerbehinderter Menschen, Sicherung Ausbildungsplatz, Finanzielle Zuschüsse, Technische Arbeitshilfen, Menschen mit Behinderung, Sicherung Arbeitsplatz, Schaffung Ausbildungsplatz, Behinderungsgerechter Arbeitsplatz, Hilfe für Menschen, Teilhabe am Arbeitsleben, Geldleistungen, Schaffung Arbeitsplatz, Zuschüsse, Leistungen an Arbeitgebende, Behinderungsgerechte Einrichtung, Erhalt Arbeitsplatz, Arbeitsförderung, Erhalt Ausbildungsplatz, schwerbehinderte Menschen, Beantragung von Leistungen, Behinderungsgerechter Ausbildungsplatz, Behinderungsgerechte Beschäftigung, Leistungen für Arbeitgebende, Berufsförderung, Gleichstellung, Inklusion