Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben nach SGB IX an Arbeitgebende Bewilligung
    99015033017000

    Unterstützung für die Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen beantragen

    Als Arbeitgeber können Sie Zuschüsse oder eine Beratung erhalten, um Arbeits- und Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Menschen zu erhalten oder neu zu schaffen.

    Beschreibung

    Sie benötigen als Arbeitgeber eine Unterstützung, um die Arbeitsplätze schwerbehinderter oder ihnen gleichgestellter Beschäftigter zu erhalten oder neue Arbeits- oder Ausbildungsplätze schaffen zu können?

    Dann haben Sie folgende Möglichkeiten:

    • Sie lassen sich von der zuständigen Stelle beraten.
    • Sie beantragen finanzielle Leistungen.

    Sie können die folgenden Leistungen beantragen:  

    • Ausgleich bei außergewöhnlichen Belastungen für Arbeitgeber, zum Beispiel ein Beschäftigungssicherungszuschuss
    • Behinderungsgerechte Einrichtung oder Ausstattung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen und dem Arbeitsumfeld
    • Investitionen zur Schaffung eines neuen Arbeits- oder Ausbildungsplatzes
    • Prämien zur Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)
    • Prämien und Zuschüsse zu den Kosten der Berufsausbildung
    • sonstige Maßnahmen zur behinderungsgerechten Beschäftigung, wie Qualifizierungsmaßnahmen

    Die zuständige Stelle legt den Förderumfang individuell und abhängig von der benötigten Leistung fest.

    Die tatsächliche Höhe der Förderung ist einzelfallbezogen.

    Zuständigkeit

    Ihr regionales Integrationsamt

    Ansprechpartner

    Sozialhilfe - Fachaufsicht soziale Hilfen und Schwerbehindertenkündigungsschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Mommsenstraße 11
    23843 Bad Oldesloe

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    Parkplatz: Anzahl: 20 Gebühren: nein
    ZOB Bus: -

    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Für einen persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 12.03.2026
    Technisch geändert am 16.04.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 30.10.2020

    Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 7061
    24170 Kiel

    Hausanschrift

    Adolf-Westphal-Straße 4
    24143 Kiel

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    Behindertenparkplatz: Südeingang Anzahl: 4 Gebühren: nein
    Gablenzbrücke, Gablenzstraße (Hörnbad)

    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Internet

    Stichwörter

    Sozialministerium

    Version

    Technisch erstellt am 15.12.2009
    Technisch geändert am 03.11.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Voraussetzungen

    • Sie beschäftigen schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Personen.
    • Sie möchten Leistungen für eine schwerbehinderte oder ihr gleichgestellte Person beantragen oder
    • Sie möchten eine Beratung zur Beschäftigung oder Unterstützung von schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Personen anfragen.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
      • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid.

    Verfahrensablauf

    Die zuständige Stelle nimmt bei Bedarf vorab Kontakt mit Ihnen auf, um Sie zu beraten. Die zuständige Stelle kann Sie anschließend bei der Beantragung unterstützen.

    Wenn Sie bereits wissen, welche Leistung Sie konkret beantragen möchten, können Sie auch ohne vorherige Beratung den Antrag einreichen. 

    • Sie füllen das Antragsformular aus.
    • Sie reichen Ihren Antrag zusammen mit allen notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
    • Während der Prüfung Ihres Antrages durch die zuständige Stelle können verschiedene weitere Beteiligte mit Rückfragen auf Sie zukommen.
    • Gegebenenfalls sehen sich die verschiedenen Beteiligten Ihr Unternehmen beziehungsweise Ihre Dienststelle vor Ort an.
    • Die Entscheidung über die Bewilligung Ihres Antrages wird Ihnen mit einem schriftlichen Bescheid per Post mitgeteilt.

    Bearbeitungsdauer

    circa 6 - 12 Wochen
    Im Einzelfall kann die Bearbeitung kürzer oder länger dauern. 

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Ihnen der Schwerbehindertenausweis beziehungsweise der Gleichstellungsbescheid nicht vorliegt, kann auch Ihr Mitarbeiter beziehungsweise Ihre Mitarbeiterin, für die Sie die Leistung beantragen wollen, das Dokument an die zuständige Stelle senden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 11.09.2023
    Technisch geändert am 18.09.2025

    Stichwörter

    Schwerbehinderung, Eingliederung, Förderung, Begleitende Hilfe, Arbeitsplatzausstattung, Arbeitsassistenz, Leistungen für Schwerbehinderte, Leistungen Inklusionsamt, Leistungen Integrationsamt, Hilfe und Förderung, Beschäftigung schwerbehinderter Menschen, Sicherung Ausbildungsplatz, Finanzielle Zuschüsse, Technische Arbeitshilfen, Menschen mit Behinderung, Sicherung Arbeitsplatz, Schaffung Ausbildungsplatz, Behinderungsgerechter Arbeitsplatz, Hilfe für Menschen, Teilhabe am Arbeitsleben, Geldleistungen, Schaffung Arbeitsplatz, Zuschüsse, Leistungen an Arbeitgebende, Behinderungsgerechte Einrichtung, Erhalt Arbeitsplatz, Arbeitsförderung, Erhalt Ausbildungsplatz, schwerbehinderte Menschen, Beantragung von Leistungen, Behinderungsgerechter Ausbildungsplatz, Behinderungsgerechte Beschäftigung, Leistungen für Arbeitgebende, Berufsförderung, Gleichstellung, Inklusion

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 30.10.2020