Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben nach SGB IX an Arbeitgebende Bewilligung

    Unterstützung für die Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen beantragen

    Als Unternehmen können Sie Zuschüsse oder eine Beratung erhalten, um Arbeits- und Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Menschen zu erhalten oder neu zu schaffen.

    Beschreibung

    Sie benötigen als Unternehmen Unterstützung, um die Arbeitsplätze schwerbehinderter oder ihnen gleichgestellter Angestellter zu erhalten oder neue Arbeits- oder Ausbildungsplätze schaffen zu können?

    Dann haben Sie folgende Möglichkeiten:

    • Sie lassen sich von der zuständigen Stelle beraten.
    • Sie beantragen finanzielle Leistungen.

    Sie können die folgenden Leistungen beantragen:  

    • Ausgleich bei außergewöhnlichen Belastungen für Unternehmen (Beschäftigungssicherungszuschuss)
    • Behinderungsgerechte Einrichtung oder Ausstattung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen und dem Arbeitsumfeld
    • Investitionen zur Schaffung eines neuen Arbeits- oder Ausbildungsplatzes
    • Prämien zur Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)
    • Prämien und Zuschüsse zu den Kosten der Berufsausbildung
    • sonstige Maßnahmen zur behinderungsgerechten Beschäftigung, wie Qualifizierungsmaßnahmen

    Die zuständige Stelle legt den Förderumfang individuell und abhängig von der benötigten Leistung fest.

    Die tatsächliche Höhe der Förderung bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalles.

    Hinweise für Segeberg: Unterstützung für die Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen beantragen

    Terminpflicht

    Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen. So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie. Melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen. Zunehmend werden ebenfalls Online-Terminbuchungen angeboten.

    Ihre Ansprechpersonen und digitalen Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":

    Bürger*innen-Service

    Zuständigkeit

    Ihr regionales Integrationsamt

    Ansprechpartner

    Kreis Segeberg - Soziale Sicherung

    Adresse

    Hausanschrift

    Hamburger Straße 30

    23795 Bad Segeberg

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr.
    Montag bis Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr.
    Außerhalb unserer Sprechzeiten erreichen Sie den Bereitschaftsdienst des Kreises über die Rufnummer +49 4121 80 190 701 der zuständigen Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle in Elmshorn.

    Kontakt

    E-Mail: beate.zierke@segeberg.de

    Telefon Festnetz: +49 4551 951-9438

    Version

    Technisch erstellt am 10.01.2022 (von: Webservice, Kreis Segeberg)

    Technisch geändert am 16.11.2024 (von: Webservice, Kreis Segeberg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)

    Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 7061

    24170 Kiel

    Hausanschrift

    Adolf-Westphal-Straße 4

    24143 Kiel

    Behindertenparkplatz: Südeingang
    Anzahl: 4
    Gebühren: nein

    Gablenzbrücke, Gablenzstraße (Hörnbad)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 988-0

    Fax: +49 431 988-5416

    E-Mail: poststelle@sozmi.landsh.de

    De-Mail: poststelle@sozmi.landsh.de-mail.de

    Internet

    Stichwörter

    Sozialministerium

    Version

    Technisch erstellt am 15.12.2009 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 12.10.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Kopie eines aktuellen Nachweises der Beschäftigung (Arbeitsvertrag)
    • Kopie des Schwerbehindertenausweises beziehungsweise des Gleichstellungsbescheides

    Je nach Art Ihres Anliegens können weitere Unterlagen notwendig sein. Sie werden im Antragsverfahren entsprechend informiert.

    Voraussetzungen

    • Sie beschäftigen schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Personen.
    • Sie möchten Leistungen für eine schwerbehinderte oder ihr gleichgestellte Person beantragen oder
    • Sie möchten eine Beratung zur Beschäftigung und/oder Unterstützung von schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Personen anfragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Die zuständige Stelle nimmt bei Bedarf vorab Kontakt mit Ihnen auf, um Sie zu beraten. Die zuständige Stelle kann Sie anschließend bei der Beantragung unterstützen.

    Wenn Sie bereits wissen, welche Leistung Sie konkret beantragen möchten, können Sie auch ohne vorherige Beratung den Antrag einreichen. Die Beantragung kann online erfolgen.

    • Sie füllen das Antragsformular oder die Abfragemaske im Online-Portal aus.
    • Sie reichen Ihren Antrag zusammen mit allen notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
    • Während der Prüfung Ihres Antrages durch die zuständige Stelle können verschiedene weitere Beteiligte mit Rückfragen auf Sie zukommen.
    • Gegebenenfalls sehen sich die verschiedenen Beteiligten Ihr Unternehmen vor Ort an.
    • Die Entscheidung über die Bewilligung Ihres Antrages wird Ihnen mit einem schriftlichen Bescheid per Post mitgeteilt.

    Fristen

    Sie müssen den Antrag vorab einreichen. Anträge für bereits beschaffte Hilfsmittel oder erbrachte Leistungen können in der Regel nicht anerkannt werden.

    Bearbeitungsdauer

    circa 6 - 12 Wochen
    Im Einzelfall kann die Bearbeitung kürzer oder länger dauern. 

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Ihnen der Schwerbehindertenausweis beziehungsweise der Gleichstellungsbescheid nicht vorliegt, kann auch Ihr Mitarbeiter beziehungsweise Ihre Mitarbeiterin, für die Sie die Leistung beantragen wollen, das Dokument an die zuständige Stelle senden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 30.05.2023

    Version

    Technisch erstellt am 11.09.2023 (von: Bergmann, Katina)

    Technisch geändert am 01.12.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Arbeitsplatzausstattung, Inklusion, Sicherung Ausbildungsplatz, Hilfe und Förderung, Leistungen für Arbeitgebende, Zuschüsse, Teilhabe am Arbeitsleben, Erhalt Arbeitsplatz, Leistungen Inklusionsamt, Behinderungsgerechte Einrichtung, Begleitende Hilfe, Beantragung von Leistungen, Leistungen an Arbeitgebende, Behinderungsgerechte Beschäftigung, Eingliederung, Geldleistungen, Schwerbehinderung, Leistungen Integrationsamt, Behinderungsgerechter Arbeitsplatz, Förderung, Leistungen für Schwerbehinderte, Schaffung Ausbildungsplatz, Schaffung Arbeitsplatz, Beschäftigung schwerbehinderter Menschen, Menschen mit Behinderung, Technische Arbeitshilfen, Arbeitsförderung, Finanzielle Zuschüsse, Gleichstellung, Arbeitsassistenz, schwerbehinderte Menschen, Berufsförderung, Hilfe für Menschen, Behinderungsgerechter Ausbildungsplatz, Sicherung Arbeitsplatz, Erhalt Ausbildungsplatz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)

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