Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben nach SGB IX an Arbeitgebende Bewilligung

    Unterstützung für die Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen beantragen

    Als Unternehmen können Sie Zuschüsse oder eine Beratung erhalten, um Arbeits- und Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Menschen zu erhalten oder neu zu schaffen.

    Beschreibung

    Sie benötigen als Unternehmen Unterstützung, um die Arbeitsplätze schwerbehinderter oder ihnen gleichgestellter Angestellter zu erhalten oder neue Arbeits- oder Ausbildungsplätze schaffen zu können?

    Dann haben Sie folgende Möglichkeiten:

    • Sie lassen sich von der zuständigen Stelle beraten.
    • Sie beantragen finanzielle Leistungen.

    Sie können die folgenden Leistungen beantragen:  

    • Ausgleich bei außergewöhnlichen Belastungen für Unternehmen (Beschäftigungssicherungszuschuss)
    • Behinderungsgerechte Einrichtung oder Ausstattung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen und dem Arbeitsumfeld
    • Investitionen zur Schaffung eines neuen Arbeits- oder Ausbildungsplatzes
    • Prämien zur Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)
    • Prämien und Zuschüsse zu den Kosten der Berufsausbildung
    • sonstige Maßnahmen zur behinderungsgerechten Beschäftigung, wie Qualifizierungsmaßnahmen

    Die zuständige Stelle legt den Förderumfang individuell und abhängig von der benötigten Leistung fest.

    Die tatsächliche Höhe der Förderung bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalles.

    Zuständigkeit

    Ihr regionales Integrationsamt

    Ansprechpartner

    Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

    Adresse

    Hausanschrift

    Adolf-Westphal-Straße 4

    24143 Kiel

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Südeingang
      Anzahl: 4  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Gablenzbrücke, Gablenzstraße (Hörnbad)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 7061

    24170 Kiel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 988-0

    Fax: +49 431 988-5416

    E-Mail: poststelle@sozmi.landsh.de

    Internet

    Stichwörter

    Sozialministerium

    Version

    Technisch geändert am 12.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 30.05.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.05.2024

    Stichwörter

    Erhalt Ausbildungsplatz, Beantragung von Leistungen, Erhalt Arbeitsplatz, Teilhabe am Arbeitsleben, Leistungen Inklusionsamt, Finanzielle Zuschüsse, Eingliederung, Behinderungsgerechte Beschäftigung, Leistungen für Arbeitgebende, Schaffung Arbeitsplatz, Schwerbehinderung, Schaffung Ausbildungsplatz, Arbeitsplatzausstattung, Behinderungsgerechter Ausbildungsplatz, Gleichstellung, Leistungen Integrationsamt, Berufsförderung, Sicherung Arbeitsplatz, Menschen mit Behinderung, Sicherung Ausbildungsplatz, Behinderungsgerechter Arbeitsplatz, Förderung, Hilfe und Förderung, Behinderungsgerechte Einrichtung, Leistungen an Arbeitgebende, Arbeitsförderung, schwerbehinderte Menschen, Zuschüsse, Leistungen für Schwerbehinderte, Arbeitsassistenz, Beschäftigung schwerbehinderter Menschen, Geldleistungen, Hilfe für Menschen, Begleitende Hilfe, Inklusion, Technische Arbeitshilfen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English