Halbjährige Anzeige Heimarbeit Entgegennahme

    Halbjährige Übermittlung der Beschäftigung von Personen in Heimarbeit durchführen

    Sie müssen alle Personen, die Sie in Heimarbeit nach dem (HAG) beschäftigen und diejenigen Personen, über die Sie Heimarbeit weitergeben, in Listen ausweisen und diese Listen halbjährlich der zuständigen Stelle übermitteln.

    Beschreibung

    Als Unternehmen sind Sie verpflichtet, Personen, die Sie in Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG) beschäftigen oder über die Sie Heimarbeit weitergeben, in Listen auszuweisen.

    In der Liste müssen Sie mindestens folgende Daten angeben:

    • der Vor und Nachname der Beschäftigten,
    • das Geburtsdatum
    •  die genaue Anschrift der Wohnung oder Betriebsstätte,
    • die Art der Beschäftigung
    • der Zeitpunkt der erstmaligen Beschäftigung
    • gegebenenfalls der Zeitpunkt des endgültigen Ausscheidens.

    Die Liste müssen Sie halbjährlich der zuständigen Stelle) innerhalb der Abgabefrist übermitteln. Die zuständige Stelle ist in der Regel die Oberste Arbeitsbehörde des Landes.

    Bei der Vergabe und Ausübung von Heimarbeit müssen Sie die Vorschriften des Heimarbeitsgesetzes beachten und einhalten.

    Zuständigkeit

    Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord

    Ansprechpartner

    Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Seekoppelweg 5a

    24113 Kiel

    Kontakt

    Fax: 0431 220040-650

    Telefon Festnetz: 0431 220040-10(Zentrale)

    E-Mail: poststelle@arbeitsschutz.uk-nord.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Heimarbeitsliste

    Voraussetzungen

    • Sie führen ein Unternehmen in Deutschland, das Heimarbeit ausgibt oder über andere Heimarbeit verteilt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    keine

    Fristen

    Übermittlungsfrist der Heimarbeitsliste:

    • Abgabe der Heimarbeitsliste für das 1. Halbjahr (01.01. bis 30.06.):  bis zum 31.07. des Kalenderjahres
    • Abgabe der Heimarbeitsliste für das 2. Halbjahr (01.07. bis 31.12.): bis zum 31.01. des folgenden Kalenderjahres

    Bearbeitungsdauer

    keine

    Kosten

    kostenlos

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 08.03.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Listenführung, Heimarbeit, Beschäftigung in Heimarbeit, Heimarbeitsliste

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de