Erstmalige Beschäftigung Heimarbeit Entgegennahme

    Erstmalige Beschäftigung von Personen in Heimarbeit melden

    Sie möchten erstmals Menschen in Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG) beschäftigen? Dann müssen Sie die erforderliche Vorabmeldung an die zuständige Behörde übermitteln.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Unternehmen zum ersten Mal Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG) vergeben, müssen Sie vorab die zuständige Behörde informieren. Das gilt auch dann, wenn Sie nur unregelmäßige oder geringfügige Tätigkeiten planen. Die Mitteilung ist kein Antrag auf Genehmigung zur Ausgabe von Heimarbeit. Nach der Mitteilung können Sie direkt mit der Ausgabe von Heimarbeit beginnen.

    Zuständigkeit

    Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord

    Ansprechpartner

    Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Seekoppelweg 5a

    24113 Kiel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0431 220040-10(Zentrale)

    Fax: 0431 220040-650

    E-Mail: poststelle@arbeitsschutz.uk-nord.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 13.12.2010 (von: Susann Pierstorf)

    Technisch geändert am 25.10.2024 (von: Bergmann, Katina)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Mitteilung über die erstmalige Vergabe von Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG)

    Voraussetzungen

    • Sie führen ein Unternehmen in Deutschland, das Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG) ausgibt oder über andere Heimarbeit verteilt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    keine

    Fristen

    Die Mitteilung muss vor der erstmaligen Ausgabe von Heimarbeit erfolgen.

    Bearbeitungsdauer

    keine

    Kosten

    kostenlos

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 08.03.2023

    Version

    Technisch erstellt am 11.09.2023 (von: Bergmann, Katina)

    Technisch geändert am 01.12.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Heimarbeitserstanmeldung, Erstanmeldung, Heimarbeit, Heimarbeitsanzeige, Beschäftigung in Heimarbeit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)