Gebühr für Kindertageseinrichtungen bei Geschwisterkindern Ermäßigung

    Geschwisterermäßigung der Kita-Gebühr beantragen

    Wenn Sie mehr als ein Kind haben, dass eine Kita besucht oder von einer Kindertagespflegeperson betreut wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine einkommensunabhängige Geschwisterermäßigung erhalten.

    Beschreibung

    Sie können eine Geschwisterermäßigung des Elternbeitrags beantragen, wenn Ihre Kinder gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung besuchen oder in der Kindertagespflege betreut werden. Der Elternbeitrag wird in diesen Fällen für das zweitälteste Kind zur Hälfte und für jüngere Kinder vollständig übernommen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter).

    Ansprechpartner

    Bildung u. Teilhabe, Wohnberechtigungsschein, Ermäßigung Elternbeiträge, Integrationsarbeit

    Adresse

    Hausanschrift

    Elmshorner Straße 27

    25358 Horst (Holstein)

    Behindertenparkplatz: null
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Amtsparkplatz
    Anzahl: 30
    Gebühren: nein

    Amt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montags bis Freitags von 08:00-12:00 Uhr Donnerstags von 14:00-18:00 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4126 3928-48

    E-Mail: Teilhabe@amt-horst-herzhorn.de

    Version

    Technisch erstellt am 26.01.2023 (von: Dominik, Julia)

    Technisch geändert am 25.01.2024 (von: Dominik, Julia)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Die erforderlichen Unterlagen können beim jeweils zuständigen Ansprechpunkt erfragt werden.

    Voraussetzungen

    Wenn die folgenden Voraussetzungen bei Ihnen vorliegen, können Sie die Geschwisterermäßigung beantragen.

    • Sie haben mehrere Kinder, die gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung besuchen oder in der Kindertagespflege betreut werden.
    • Diese Kinder leben mit Ihnen  in einem Haushalt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Siestellen einen Antrag bei Ihrem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Die Verfahren können je nach zuständiger Stelle variieren. Informationen erhalten Sie bei Ihrem Ansprechpunkt.

    Fristen

    Antragsfrist: 4 Wochen (Die Ermäßigung wird in der Regel ab dem Antragsmonat bewilligt. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Ansprechpunkt)

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungszeiten können je nach zuständiger Stelle variieren.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Kindertagesstätte bietet unter Umständen eine Beratung an.

    Eine Beratung über die Möglichkeiten einer Antragstellung erhalten Sie bei dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (dies sind meist die Jugendämter) oder der von diesem beauftragten Ermäßigungsstelle oder bei der Kindertageseinrichtung.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Jugend, Familie und Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schlesiwg-Holstein am 23.08.2023

    Version

    Technisch erstellt am 30.08.2023 (von: Bergmann, Katina)

    Technisch geändert am 01.09.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Kindertagespflege, Kindertagesförderung, zweites Kind, KiTa, Elternbeitrag, Geschwisterrabatt, Geschwisterkind Ermäßigung, Kindergarten, Kindertagesbetreuung, Kindertageseinrichtung, Geschwisterbonus, weiteres Kind, Förderung, Geschwister, Ermäßigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)