• Jahrsdorf (Landkreis Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Holstein)
Gebühr für Kindertageseinrichtungen bei Geschwisterkindern Ermäßigung

Geschwisterermäßigung der Kita-Gebühr beantragen

Wenn Sie mehr als ein Kind haben, dass eine Kita besucht oder von einer Kindertagespflegeperson betreut wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine einkommensunabhängige Geschwisterermäßigung erhalten.

Beschreibung

Sie können eine Geschwisterermäßigung des Elternbeitrags beantragen, wenn Ihre Kinder gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung besuchen oder in der Kindertagespflege betreut werden. Der Elternbeitrag wird in diesen Fällen für das zweitälteste Kind zur Hälfte und für jüngere Kinder vollständig übernommen.

Hinweise für Rendsburg-Eckernförde: Geschwisterermäßigung für Kita-Elternbeiträge beantragen

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Zuständigkeit

An die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter).

Ansprechpartner

Für Jahrsdorf wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

erforderliche Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen können beim jeweils zuständigen Ansprechpunkt erfragt werden.

Voraussetzungen

Wenn die folgenden Voraussetzungen bei Ihnen vorliegen, können Sie die Geschwisterermäßigung beantragen.

  • Sie haben mehrere Kinder, die gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung besuchen oder in der Kindertagespflege betreut werden.
  • Diese Kinder leben mit Ihnen  in einem Haushalt.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Verfahrensablauf

Siestellen einen Antrag bei Ihrem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Die Verfahren können je nach zuständiger Stelle variieren. Informationen erhalten Sie bei Ihrem Ansprechpunkt.

Fristen

Antragsfrist: 4 Wochen (Die Ermäßigung wird in der Regel ab dem Antragsmonat bewilligt. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Ansprechpunkt)

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeiten können je nach zuständiger Stelle variieren.

Kosten

Gebühr kostenfrei

Hinweise (Besonderheiten)

Die Kindertagesstätte bietet unter Umständen eine Beratung an.

Eine Beratung über die Möglichkeiten einer Antragstellung erhalten Sie bei dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (dies sind meist die Jugendämter) oder der von diesem beauftragten Ermäßigungsstelle oder bei der Kindertageseinrichtung.

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Jugend, Familie und Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schlesiwg-Holstein am 23.08.2023

Version

Technisch erstellt am 30.08.2023

Technisch geändert am 01.09.2024

Stichwörter

Kindergarten, Kindertageseinrichtung, weiteres Kind, Geschwisterbonus, Geschwisterkind Ermäßigung, Geschwister, Kindertagesbetreuung, Elternbeitrag, Förderung, Geschwisterrabatt, zweites Kind, KiTa, Kindertagesförderung, Kindertagespflege, Ermäßigung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020