Geschwisterermäßigung der Kita-Gebühr beantragen
Wenn Sie mehr als ein Kind haben, dass eine Kita besucht oder von einer Kindertagespflegeperson betreut wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine einkommensunabhängige Geschwisterermäßigung erhalten.
Beschreibung
Sie können eine Geschwisterermäßigung des Elternbeitrags beantragen, wenn Ihre Kinder gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung besuchen oder in der Kindertagespflege betreut werden. Der Elternbeitrag wird in diesen Fällen für das zweitälteste Kind zur Hälfte und für jüngere Kinder vollständig übernommen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter).
Ansprechpartner
Für Stedesand wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen können beim jeweils zuständigen Ansprechpunkt erfragt werden.
Voraussetzungen
Wenn die folgenden Voraussetzungen bei Ihnen vorliegen, können Sie die Geschwisterermäßigung beantragen.
- Sie haben mehrere Kinder, die gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung besuchen oder in der Kindertagespflege betreut werden.
- Diese Kinder leben mit Ihnen in einem Haushalt.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Verfahrensablauf
Siestellen einen Antrag bei Ihrem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Die Verfahren können je nach zuständiger Stelle variieren. Informationen erhalten Sie bei Ihrem Ansprechpunkt.
Fristen
Antragsfrist: 4 Wochen (Die Ermäßigung wird in der Regel ab dem Antragsmonat bewilligt. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Ansprechpunkt)
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeiten können je nach zuständiger Stelle variieren.
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Die Kindertagesstätte bietet unter Umständen eine Beratung an.
Eine Beratung über die Möglichkeiten einer Antragstellung erhalten Sie bei dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (dies sind meist die Jugendämter) oder der von diesem beauftragten Ermäßigungsstelle oder bei der Kindertageseinrichtung.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Jugend, Familie und Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schlesiwg-Holstein am 23.08.2023
Stichwörter
Kindertagespflege, Kindertagesförderung, zweites Kind, KiTa, Elternbeitrag, Geschwisterrabatt, Geschwisterkind Ermäßigung, Kindergarten, Kindertagesbetreuung, Kindertageseinrichtung, Geschwisterbonus, weiteres Kind, Förderung, Geschwister, Ermäßigung