Gebühr für Kindertageseinrichtungen bei Geschwisterkindern Ermäßigung

    Geschwisterermäßigung für Kita-Elternbeiträge beantragen

    Wenn Sie mehr als ein Kind haben, dass eine Kita besucht oder von einer Kindertagespflegeperson betreut wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine einkommensunabhängige Geschwisterermäßigung erhalten.

    Beschreibung

    Sie können eine Geschwisterermäßigung des Elternbeitrags beantragen, wenn Ihre Kinder gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung besuchen oder in der Kindertagespflege betreut werden. Der Elternbeitrag wird in diesen Fällen für das zweitälteste Kind zur Hälfte und für jüngere Kinder vollständig übernommen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter).

    Ansprechpartner

    Für Rodenäs wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Die erforderlichen Unterlagen können beim jeweils zuständigen Ansprechpunkt erfragt werden.

    Voraussetzungen

    Wenn die folgenden Voraussetzungen bei Ihnen vorliegen, können Sie die Geschwisterermäßigung beantragen.

    • Sie haben mehrere Kinder, die gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung besuchen oder in der Kindertagespflege betreut werden.
    • Diese Kinder leben mit Ihnen  in einem Haushalt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Siestellen einen Antrag bei Ihrem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Die Verfahren können je nach zuständiger Stelle variieren. Informationen erhalten Sie bei Ihrem Ansprechpunkt.

    Fristen

    Antragsfrist: 4 Wochen (Die Ermäßigung wird in der Regel ab dem Antragsmonat bewilligt. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Ansprechpunkt)

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungszeiten können je nach zuständiger Stelle variieren.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Kindertagesstätte bietet unter Umständen eine Beratung an.

    Eine Beratung über die Möglichkeiten einer Antragstellung erhalten Sie bei dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (dies sind meist die Jugendämter) oder der von diesem beauftragten Ermäßigungsstelle oder bei der Kindertageseinrichtung.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Jugend, Familie und Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schlesiwg-Holstein am 23.08.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2024

    Stichwörter

    Kindertagespflege, Kindertageseinrichtung, Kindertagesförderung, KiTa, Geschwisterrabatt, Geschwister, Förderung, Elternbeitrag, weiteres Kind, Ermäßigung, Geschwisterkind Ermäßigung, Kindertagesbetreuung, Geschwisterbonus, Kindergarten, zweites Kind

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de