Geburt anzeigen
Sofern Sie ein Kind geboren haben, müssen Sie es unter Umständen bei Ihrem zuständigen Standesamt anzeigen.
Beschreibung
Die Geburt eines Kindes muss dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angezeigt werden.
Kommt Ihr Kind in einem Krankenhaus oder in einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, zur Welt, wird die Geburtsanzeige durch diese Einrichtung übernommen. In diesem Fall sollten Sie sich in der Entbindungseinrichtung rechtzeitig erkundigen, welche Unterlagen und Dokumente Sie zum Entbindungstermin mitbringen müssen. .
Erfolgt die Geburt nicht in einem Krankenhaus oder einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird (Hausgeburt), muss die Geburt von einem sorgeberechtigten Elternteil persönlich beim Standesamt innerhalb einer Woche angezeigt werden. Sind die Eltern an der Anzeige gehindert, ist die Geburt von einer anderen Person, die bei der Geburt dabei war, anzuzeigen.
Hinweise für Reinbek: Geburt anzeigen
Spezielle Hinweise für Stadt Reinbek
Wie kann ich die Geburt meines Kindes anmelden, wenn dieses im Krankenhaus Reinbek bzw. im Standesamtsbezirk Reinbek geboren wird/wurde?
a. Beide Eltern sind deutsche Staatsangehörige und miteinander verheiratet:
Für Geburtsanmeldungen von Kindern mit Eltern deutscher Staatsangehörigkeit, erfolgt die Anmeldung bis auf weiteres in schriftlicher Form. Gehen Sie hierzu bitte wie folgt vor:
Sie bekommen im Krankenhaus einen Briefumschlag und zwei Vordrucke ausgehändigt:
- Geburtsbescheinigung: Diese wird vom Krankenhaus bzw. den Hebammen ausgefüllt.
- Geburtsanzeige: Diese ist von Ihnen vollständig und deutlich/gut leserlich auszufüllen und von beiden Eltern zu unterschreiben. Vergessen Sie nicht Ihre Kontaktdaten für evtl. Rückfragen anzugeben.
Falls Sie die Geburtsanzeige schon vorher ausfüllen möchten, haben wir das Formular hier für Sie zur Verfügung gestellt.
Der Geburtsanzeige sind spezielle Urkunden und Dokumente beizufügen, die Sie auf nachfolgendem Merkblatt einsehen können: Merkblatt Geburtsanmeldung
Dem Briefumschlag weiterhin beizufügen sind die Kopien der Personalausweise bzw. Reisepässe. Mit Ausnahme der Ausweisdokumente sind sämtliche Urkunden und Dokumente im Original einzureichen. Den Umschlag mit allen erforderlichen Unterlagen werfen Sie anschließend entweder in unseren Hausbriefkasten oder senden uns mit der Post zu. Die Geburtsanmeldungen werden nach Eingangsdatum in der Regel innerhalb von 14 Tagen bearbeitet. Anschließend werden Ihnen sämtliche Original-Dokumente und die neu ausgestellten Geburtsurkunden für Ihr Kind zusammen mit der Post zugeschickt.
Die Gebühren für 2 Geburtsurkunden belaufen sich auf 30,00 Euro. Diese können Sie bei Einwurf in unseren Hausbriefkasten direkt bar mit in den Umschlag legen. Die Standesamtspost wird auch nur von den Mitarbeitern des Standesamtes geöffnet, so dass kein Geld verloren gehen kann. Ansonsten erfolgt die Zusendung erst nach Begleichung der Rechnung. Neben den beiden gebührenpflichtigen Urkunden erhalten Sie drei weitere gebührenfreie Geburtsurkunden für behördliche Zwecke (Krankenkasse, Kindergeld, Elterngeld).
Im Rahmen unserer Geburtsbeurkundung geben wir eine Mitteilung an das zuständige Einwohnermeldeamt, sodass Sie Ihr Kind dort nicht selbst anmelden müssen.
b. Beide Eltern sind deutsche Staatsangehörige und nicht miteinander verheiratet:
Hier stellt sich zunächst die Frage, ob vor der Geburtsbeurkundung ggf. noch Beurkundungen von Vaterschaftsanerkennung bzw. Namenserteilungen oder Sorgeerklärungen erforderlich sind. Die Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung können sie beim Jugendamt oder vor einem Notar aufnehmen lassen.
Die Vaterschaftsanerkennung und Namenserteilung können sie bei Ihrem zuständigen Wohnsitzstandesamt beurkunden lassen.
Wenn Sie in unserem Standesamtsbezirk gemeldet sind und noch eine Vaterschaftsanerkennung sowie ggf. eine Namenserteilung beurkundet werden muss, setzen Sie sich bitte hinsichtlich der Vergabe eines persönlichen Termins telefonisch mit uns in Verbindung. In diesem Fall erfolgt in Zusammenhang mit der Geburtsbeurkundung die Aufnahme der Erklärungen.
Falls Sie die erforderlichen Erklärungen bereits abgegeben haben, ist die weitere Vorgehensweise analog a) anzuwenden.
c. Einer oder beide Eltern sind nicht deutsche Staatsangehörige:
Sie bekommen im Krankenhaus einen Briefumschlag und zwei Vordrucke ausgehändigt:
- Geburtsbescheinigung: Diese wird vom Krankenhaus bzw. den Hebammen ausgefüllt.
- Geburtsanzeige: Diese ist von Ihnen vollständig und deutlich/gut leserlich auszufüllen und von beiden Eltern zu unterschreiben.
Falls Sie die Geburtsanzeige schon vorher ausfüllen möchten, haben wir das Formular hier für Sie zur Verfügung gestellt.
Die in Ihrem Fall vorzulegenden Urkunden und Dokumente sollten Sie im Vorwege mit uns telefonisch absprechen und klären. Rufen Sie uns bitte an: 040 / 727 50 567.
Wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen zusammen haben, legen sie diese mit der Geburtsbescheinigung und der Geburtsanzeige in den Briefumschlag vom Krankenhaus und werfen den verschlossenen Umschlag in unseren Hausbriefkasten. Die für die Geburtsanmeldung erforderlichen Urkunden und Dokumente entnehmen Sie bitte dem Merkblatt, welches Sie im Krankenhaus erhalten haben. Falls noch weitere Dokumente von Ihnen benötigt werden sollten, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung und vereinbaren ggf. auch einen persönlichen Termin. Bitte beachten Sie, dass die Prüfung der Unterlagen nach Eingangsdatum in der Regel bis zu 14 Tage dauern kann. Anschließend werden Ihnen sämtliche Original-Dokumente und die neu ausgestellten Geburtsurkunden für Ihr Kind zusammen mit der Post zugeschickt oder persönlich mitgegeben.
Falls Sie noch Fragen haben sollten, steht Ihnen das Team vom Standesamt Reinbek gern zur Verfügung. Am besten erreichen Sie uns per Mail an standesamt@reinbek.de mit Angabe Ihrer Rückrufnummer.
Spezielle Hinweise für Stadt Reinbek
Wie kann ich die Geburt meines Kindes anmelden, wenn dieses im Krankenhaus Reinbek bzw. im Standesamtsbezirk Reinbek geboren wird/wurde?
a. Beide Eltern sind deutsche Staatsangehörige und miteinander verheiratet:
Für Geburtsanmeldungen von Kindern mit Eltern deutscher Staatsangehörigkeit, erfolgt die Anmeldung bis auf weiteres in schriftlicher Form. Gehen Sie hierzu bitte wie folgt vor:
Sie bekommen im Krankenhaus einen Briefumschlag und zwei Vordrucke ausgehändigt:
- Geburtsbescheinigung: Diese wird vom Krankenhaus bzw. den Hebammen ausgefüllt.
- Geburtsanzeige: Diese ist von Ihnen vollständig und deutlich/gut leserlich auszufüllen und von beiden Eltern zu unterschreiben. Vergessen Sie nicht Ihre Kontaktdaten für evtl. Rückfragen anzugeben.
Falls Sie die Geburtsanzeige schon vorher ausfüllen möchten, haben wir das Formular hier für Sie zur Verfügung gestellt.
Der Geburtsanzeige sind spezielle Urkunden und Dokumente beizufügen, die Sie auf nachfolgendem Merkblatt einsehen können: Merkblatt Geburtsanmeldung
Dem Briefumschlag weiterhin beizufügen sind die Kopien der Personalausweise bzw. Reisepässe. Mit Ausnahme der Ausweisdokumente sind sämtliche Urkunden und Dokumente im Original einzureichen. Den Umschlag mit allen erforderlichen Unterlagen werfen Sie anschließend entweder in unseren Hausbriefkasten oder senden uns mit der Post zu. Die Geburtsanmeldungen werden nach Eingangsdatum in der Regel innerhalb von 14 Tagen bearbeitet. Anschließend werden Ihnen sämtliche Original-Dokumente und die neu ausgestellten Geburtsurkunden für Ihr Kind zusammen mit der Post zugeschickt.
Die Gebühren für 2 Geburtsurkunden belaufen sich auf 22,50 €. Diese können Sie bei Einwurf in unseren Hausbriefkasten direkt bar mit in den Umschlag legen. Die Standesamtspost wird auch nur von den Mitarbeitern des Standesamtes geöffnet, so dass kein Geld verloren gehen kann. Ansonsten erfolgt die Zusendung erst nach Begleichung der Rechnung. Neben den beiden gebührenpflichtigen Urkunden erhalten Sie drei weitere gebührenfreie Geburtsurkunden für behördliche Zwecke (Krankenkasse, Kindergeld, Elterngeld).
Im Rahmen unserer Geburtsbeurkundung geben wir eine Mitteilung an das zuständige Einwohnermeldeamt, sodass Sie Ihr Kind dort nicht selbst anmelden müssen.
b. Beide Eltern sind deutsche Staatsangehörige und nicht miteinander verheiratet:
Hier stellt sich zunächst die Frage, ob vor der Geburtsbeurkundung ggf. noch Beurkundungen von Vaterschaftsanerkennung bzw. Namenserteilungen oder Sorgeerklärungen erforderlich sind. Die Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung können sie beim Jugendamt oder vor einem Notar aufnehmen lassen.
Die Vaterschaftsanerkennung und Namenserteilung können sie bei Ihrem zuständigen Wohnsitzstandesamt beurkunden lassen.
Wenn Sie in unserem Standesamtsbezirk gemeldet sind und noch eine Vaterschaftsanerkennung sowie ggf. eine Namenserteilung beurkundet werden muss, setzen Sie sich bitte hinsichtlich der Vergabe eines persönlichen Termins telefonisch mit uns in Verbindung. In diesem Fall erfolgt in Zusammenhang mit der Geburtsbeurkundung die Aufnahme der Erklärungen.
Falls Sie die erforderlichen Erklärungen bereits abgegeben haben, ist die weitere Vorgehensweise analog a) anzuwenden.
c. Einer oder beide Eltern sind nicht deutsche Staatsangehörige:
Sie bekommen im Krankenhaus einen Briefumschlag und zwei Vordrucke ausgehändigt:
- Geburtsbescheinigung: Diese wird vom Krankenhaus bzw. den Hebammen ausgefüllt.
- Geburtsanzeige: Diese ist von Ihnen vollständig und deutlich/gut leserlich auszufüllen und von beiden Eltern zu unterschreiben.
Falls Sie die Geburtsanzeige schon vorher ausfüllen möchten, haben wir das Formular hier für Sie zur Verfügung gestellt.
Die in Ihrem Fall vorzulegenden Urkunden und Dokumente sollten Sie im Vorwege mit uns telefonisch absprechen und klären. Rufen Sie uns bitte an: 040 / 727 50 567.
Wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen zusammen haben, legen sie diese mit der Geburtsbescheinigung und der Geburtsanzeige in den Briefumschlag vom Krankenhaus und werfen den verschlossenen Umschlag in unseren Hausbriefkasten. Die für die Geburtsanmeldung erforderlichen Urkunden und Dokumente entnehmen Sie bitte dem Merkblatt, welches Sie im Krankenhaus erhalten haben. Falls noch weitere Dokumente von Ihnen benötigt werden sollten, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung und vereinbaren ggf. auch einen persönlichen Termin. Bitte beachten Sie, dass die Prüfung der Unterlagen nach Eingangsdatum in der Regel bis zu 14 Tage dauern kann. Anschließend werden Ihnen sämtliche Original-Dokumente und die neu ausgestellten Geburtsurkunden für Ihr Kind zusammen mit der Post zugeschickt oder persönlich mitgegeben.
Falls Sie noch Fragen haben sollten, steht Ihnen das Team vom Standesamt Reinbek gern zur Verfügung. Am besten erreichen Sie uns per Mail an standesamt@reinbek.de mit Angabe Ihrer Rückrufnummer.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Das Standesamt, das für den Geburtsort des Kindes zuständig ist.
Ansprechpartner
Stadt Reinbek - Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Für einen Besuch im Rathaus ist ein Termin zwingend notwendig.  Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Sie benötigen folgende Unterlagen:
-
bei miteinander verheirateten Eltern
-
Geburtsurkunden der Eltern
-
Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
-
-
bei nicht miteinander verheirateten Eltern
-
Geburtsurkunde der Mutter
-
falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
-
Erklärung über die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmungserklärung der Mutter
-
Geburtsurkunde des Vaters
-
ggf. die Sorgeerklärung
-
-
-
Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
-
eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt anwesend waren
Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe inzwischen geschieden oder der Ehemann verstorben ist.
Formulare
Hinweise für Reinbek: Geburt anzeigen
Spezielle Hinweise für Stadt Reinbek
Spezielle Hinweise für Stadt Reinbek
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Anzeige der Geburt Ihres Kindes muss binnen einer Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt erfolgen.
Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.
Ist Ihr Kind tot geboren, muss die Anzeige spätestens am dritten Werktag nach der Geburt erfolgen.
Kosten
Die Anzeige einer Geburt beim Standesamt ist gebührenfrei.
Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde werden Verwaltungsgebühren erhoben, die je nach Bundesland unterschiedlich sind.
Hinweise (Besonderheiten)
Nach Beurkundung der Geburt im Geburtenregister können Geburtsurkunden ausgestellt werden.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI Referat VII1 am 22.06.2017
Stichwörter
Geburtsanzeige, Mutter, Hausgeburt, Eltern, Geburt, Standesamtsangelegenheiten, Geburtstag, Standesamt, Entbindung, Frühgeburt, Vater, Kindesanmeldung, Geburtsbeurkundung, Standesamtsangelegenheit, Bescheinigung Geburt, Tochter, Kind, Sohn, Geburtsanmeldung, Nachwuchs