Anzeige einer Geburt Entgegennahme

    Geburt anzeigen

    Beschreibung

    Die Geburt eines Kindes muss dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angezeigt werden.

    Kommt Ihr Kind in einem Krankenhaus oder in einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, zur Welt, wird die Geburtsanzeige durch diese Einrichtung übernommen. In diesem Fall sollten Sie sich in der Entbindungseinrichtung rechtzeitig erkundigen, welche Unterlagen und Dokumente Sie zum Entbindungstermin mitbringen müssen. .

    Erfolgt die Geburt nicht in einem Krankenhaus oder einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird (Hausgeburt), muss die Geburt von einem sorgeberechtigten Elternteil persönlich beim Standesamt innerhalb einer Woche angezeigt werden. Sind die Eltern an der Anzeige gehindert, ist die Geburt von einer anderen Person, die bei der Geburt dabei war, anzuzeigen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Das Standesamt, das für den Geburtsort des Kindes zuständig ist.

    Ansprechpartner

    Hansestadt Lübeck - Standesamt - Geburtenregister / Vaterschaftsanerkenntnisse / Kirchenaustritte

    Adresse

    Hausanschrift

    Ratzeburger Allee 16

    23564 Lübeck

    Parkplätze

    • Parkplatz: Zufahrt Edward-Munch-Straße
      Anzahl: 10  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bushaltestelle Wasserkunst
      Linie:
      • Bus: Linie 1, 4, 6, 9

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo.: 08.00 - 14.00 Uhr Di.: 08.00 - 14.00 Uhr Mi.: geschlossen Do.: 08.00 - 13.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr Fr.: nur geöffnet für die Durchführung von Eheschließungen sowie für Terminkund:innen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 451 115

    E-Mail: standesamt@luebeck.de

    Internet

    Formulare

    Datenschutzverordnung Standesamt

    Stichwörter

    Anerkennung, austreten, Austritt, Babies, Babys, Bescheinigung Geburtszeit, Einbenennung, Eltern, Fehlgeburt, Geburten, Geburtsanmeldung, Geburtsbeurkundung, Geburtsurkunde, Geburtsurkunden, Geburtszeit, Kind, Kinder, Kirche, Kirchenaustritt, Kircheneintritt, Kirchensteuer, Mitteilung Kinder, Namenserteilung, Neugeborene, Neugeborenes, Niederkunft, Schwanger, Selbstbestimmung, Selbstbestimmungsgesetz, Stammbuch, Standesamt, Transsexuellengesetz (TSG), Uhrzeit der Geburt, Vater, Vaterschaft, Vaterschaftsanerkennung, Vaterschaftsnachweis, Wiederaufnahme in die Kirche

    Version

    Technisch geändert am 20.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Sie benötigen folgende Unterlagen:

    • bei miteinander verheirateten Eltern

      • Geburtsurkunden der Eltern

      • Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister

    • bei nicht miteinander verheirateten Eltern

      • Geburtsurkunde der Mutter

      • falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:

        • Erklärung über die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmungserklärung der Mutter

        • Geburtsurkunde des Vaters

        • ggf. die Sorgeerklärung

    • Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern

    • eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt anwesend waren

    Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe inzwischen geschieden oder der Ehemann verstorben ist.

    Hinweise für Lübeck: Geburt anzeigen

    Sofern es auf Sie zutrifft:

    • Kopie(n) der Geburtsurkunde(n) Ihrer vorherigen Kinder

    Formulare

    Hinweise für Lübeck: Geburt anzeigen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lübeck: Geburt anzeigen

    Bei Geburt eines Kindes im Krankenhaus (Uniklinik) zeigt die Klinik die Geburt innerhalb von sieben Tagen an. Die ausgefüllte Geburtsanmeldung eines Neugeborenen mit den erforderlichen Unterlagen muss von den Eltern beim Standesamt in den Tresor-Briefkasten eingeworfen oder postalisch zugeschickt werden. Bei Vollständigkeit aller Unterlagen erfolgt der Erhalt der ersten Geburtsurkunde(n) wie von Ihnen gewünscht und in Ihrem Antrag "Geburtsanmeldung eines Neugeborenen" angegeben. Bei Vollständigkeit aller Unterlagen und Gebühren erfolgt automatisch der Zugang der Geburtsurkunde. 
    Ein persönliches Erscheinen auf dem Standesamt ist nicht erforderlich.

    Fristen

    Die Anzeige der Geburt Ihres Kindes muss binnen einer Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt erfolgen.

    Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.

    Ist Ihr Kind tot geboren, muss die Anzeige spätestens am dritten Werktag nach der Geburt erfolgen.

    Kosten

    Die Anzeige einer Geburt beim Standesamt ist gebührenfrei.

    Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde werden Verwaltungsgebühren erhoben, die je nach Bundesland unterschiedlich sind.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Nach Beurkundung der Geburt im Geburtenregister  können Geburtsurkunden ausgestellt werden.

    Hinweise für Lübeck: Geburt anzeigen

    In Lübeck erfolgt die Übermittlung der Daten an das Einwohnermeldeamt automatisch mit der Ausstellung der Geburtsurkunde. Die Hansestadt Lübeck, die MACH AG und die Universität zu Lübeck haben zwei Informationsangebote entwickelt, die u.a. über die Datenweitergabe zwischen Behörden nach einer eingegangenen Geburtsanmeldung informiert. Dieser Link führt zu den Projekten.
    Lübeck will eine Stadt sein, in der sich Familien wohl fühlen und frühe Unterstützung für den guten Start in die Familie bekommen können. Der Willkommensbesuch ist eine wertschätzende Begrüßung zum Lebensbeginn aller Lübecker Neugeborenen und eine wichtige Informations- und Beratungsmöglichkeit für Eltern in dieser neuen Lebenssituation. Mehr zu dem Thema erfahren Sie hier: www.luebeck.de/willkommensbesuch.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI Referat VII1 am 22.06.2017

    Version

    Technisch geändert am 02.09.2024

    Stichwörter

    Bescheinigung Geburt, Geburtsbeurkundung, Eltern, Sohn, Tochter, Standesamt, Geburtsanmeldung, Nachwuchs, Geburtsanzeige, Geburtstag, Kind, Hausgeburt, Mutter, Vater, Geburt, Frühgeburt, Entbindung, Standesamtsangelegenheiten, Kindesanmeldung, Standesamtsangelegenheit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English