Anzeige einer Geburt Entgegennahme

    Geburt anzeigen

    Beschreibung

    Die Geburt eines Kindes muss dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angezeigt werden.

    Kommt Ihr Kind in einem Krankenhaus oder in einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, zur Welt, wird die Geburtsanzeige durch diese Einrichtung übernommen. In diesem Fall sollten Sie sich in der Entbindungseinrichtung rechtzeitig erkundigen, welche Unterlagen und Dokumente Sie zum Entbindungstermin mitbringen müssen. .

    Erfolgt die Geburt nicht in einem Krankenhaus oder einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird (Hausgeburt), muss die Geburt von einem sorgeberechtigten Elternteil persönlich beim Standesamt innerhalb einer Woche angezeigt werden. Sind die Eltern an der Anzeige gehindert, ist die Geburt von einer anderen Person, die bei der Geburt dabei war, anzuzeigen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Das Standesamt, das für den Geburtsort des Kindes zuständig ist.

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Kiel - Standesamt, Geburten und Sterbefälle

    Aktuelles

    Personenstandsurkunden können Sie nur online beantragen. In Ausnahmefällen ist ein schriftlicher Antrag möglich. Die Urkunden werden ausschließlich per Post zugeschickt. Wichtiger Hinweis: Die Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunde muss in Kiel erstellt worden sein, ansonsten wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Standesamt. Das Standesamt bietet Bürger*innen die Möglichkeit, folgende Urkunden online anzufordern: Anforderung Geburtsurkunde / beglaubigte Abschrift Geburtenregister Anforderung Eheurkunde / beglaubigte Abschrift Eheregister Anforderung Lebenspartnerschaftsurkunde Anforderung Sterbeurkunde Gesetz zur Selbstbestimmung Das Gesetz zur Selbstbestimmung tritt am 1. November 2024 in Kraft.  Ab dem 1. August 2024 können Anträge zum 1. November 2024 gestellt werden. Die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen ist von der erklärenden Person drei Monate vor der Erklärung schriftlich oder mündlich (nach vorheriger Terminvereinbarung) bei dem Standesamt anzumelden, bei der die Erklärung abgegeben werden soll. Bitte wenden Sie sich postalisch an: Standesamt Kiel, Fleethörn 26, 24103 Kiel. Kommen Sie gerne mit Termin persönlich. Telefonische Terminvereinbarungen: Tel. 0431/ 901-2357 (montags bis mittwochs von 8.30 - 13 Uhr) oder  0431/901-2320 (donnerstags von 8.30 - 13 Uhr und 14 - 16 Uhr und freitags von 8.30 - 13 Uhr) oder per Mail an Namensaenderung@kiel.de Die Anmeldung ist gebührenfrei. Die Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen ist gebührenpflichtig und kostet 30 Euro.

    Adresse

    Hausanschrift

    Fleethörn 26

    24103 Kiel

    Behindertenparkplatz: Waisenhofstraße, Fleethörn (Opernhaus), Willestraße
    Anzahl: 6
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Waisenhofstraße, Fleethörn (Opernhaus), Willestraße
    Anzahl: 100
    Gebühren: ja

    Holstenbrücke, Andreas-Gayk-Straße, Rathaus/Opernhaus

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnertag: 08:30 Uhr - 13:00 Uhr Donnerstag zusätzlich: 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Freitag: 08:30 Uhr – 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 901-5055(Bürgertelefon)

    E-Mail: Sterbefallanzeige@kiel.de(Sterbefall)

    E-Mail: Geburten@kiel.de(Geburt)

    E-Mail: Namensaenderung@kiel.de(Namensänderung)

    Version

    Technisch erstellt am 11.03.2022 (von: Linden-Petersen, Barbara)

    Technisch geändert am 22.10.2024 (von: Lehmann, Julia)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Sie benötigen folgende Unterlagen:

    • bei miteinander verheirateten Eltern

      • Geburtsurkunden der Eltern

      • Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister

    • bei nicht miteinander verheirateten Eltern

      • Geburtsurkunde der Mutter

      • falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:

        • Erklärung über die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmungserklärung der Mutter

        • Geburtsurkunde des Vaters

        • ggf. die Sorgeerklärung

    • Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern

    • eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt anwesend waren

    Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe inzwischen geschieden oder der Ehemann verstorben ist.

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Anzeige der Geburt Ihres Kindes muss binnen einer Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt erfolgen.

    Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.

    Ist Ihr Kind tot geboren, muss die Anzeige spätestens am dritten Werktag nach der Geburt erfolgen.

    Hinweise für Kiel: Geburt anzeigen

    Nach Erhalt der vollständigen Unterlagen wird die Geburt schnellstmöglich beurkundet. Sie erhalten die Urkunde per Post.

    Nach Erhalt der vollständigen Unterlagen wird die Geburt schnellstmöglich beurkundet. Sie erhalten die Urkunde per Post.

    Kosten

    Die Anzeige einer Geburt beim Standesamt ist gebührenfrei.

    Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde werden Verwaltungsgebühren erhoben, die je nach Bundesland unterschiedlich sind.

    Hinweise für Kiel: Geburt anzeigen

    In Kiel erhalten Sie jeweils eine kostenlose Geburtsurkunde für Ihre Krankenkasse, die Elterngeldstelle und die Familienkasse. Die Ausstellung einer Geburtsurkunde für den Eigenbedarf kostet 15,00 Euro; jedes weitere Exemplar 7,50 Euro.

    Eine eventuelle Namenserteilung ist gebührenpflichtig und kostet 30,00 Euro. 

    In Kiel erhalten Sie jeweils eine kostenlose Geburtsurkunde für Ihre Krankenkasse, die Elterngeldstelle und die Familienkasse. Die Ausstellung einer Geburtsurkunde für den Eigenbedarf kostet 15,00 Euro; jedes weitere Exemplar 7,50 Euro.

    Eine eventuelle Namenserteilung ist gebührenpflichtig und kostet 30,00 Euro. 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Nach Beurkundung der Geburt im Geburtenregister  können Geburtsurkunden ausgestellt werden.

    Hinweise für Kiel: Geburt anzeigen

    Bei Neugeborenen erfolgt die Übermittlung der Daten des neugeborenen Kindes automatisch - bei Beurkundung der Geburt - vom Standesamt ans Melderegister. Eine gesonderte Anmeldung Neugeborener im Melderegister ist nicht erforderlich.

    Vor-Ort-Service in den Kieler Krankenhäusern

    Sprechstunde Städtisches Krankenhaus

    Mo, 09:00-12:00 Uhr (nur mit vorheriger Terminvergabe)

    Sprechstunde Universitätsklinikum Schleswig-Holstein

    Mi, 09:00-12:00 Uhr (nur mit vorheriger Terminvergabe)

    Aufgrund der hohen Nachfrage gelten die Sprechstunden in den Kieler Krankenhäusern ausschließlich für die Mütter/Eltern, die aktuell entbunden haben und noch stationär aufgenommen sind. Die Sprechstunde kann lediglich mit Termin wahrgenommen werden, den Sie in den jeweiligen Krankenhäusern vor Ort vereinbaren.

    Eltern haben die Möglichkeit

    • Geburtsurkunden für Neugeborene (Anzahl 3 für Krankenkasse, Eltern- Kindergeld)
    • Vaterschaftsanerkennung (keine Sorgerechtserklärung!)

    beurkunden zu lassen.

    Wenn Sie bereits aus dem Krankenhaus entlassen wurden, senden oder bringen Sie bitte Ihre Unterlagen zum Standesamt Kiel, Fleethörn 26, 24103 Kiel. Sie können die Unterlagen auch in unseren Hausbriefkasten werfen. Per E-Mail eingereichte Dokumente können nicht berücksichtigt werden.

    Nach Erhalt der vollständigen Unterlagen wird die Geburt schnellstmöglich beurkundet. Sie erhalten die Urkunde per Post.

    Sie haben noch Fragen? Wir beantworten diese gerne.

    Telefon: 0431/901-5055

    E-Mail: geburten@kiel.de

    Bei Neugeborenen erfolgt die Übermittlung der Daten des neugeborenen Kindes automatisch - bei Beurkundung der Geburt - vom Standesamt ans Melderegister. Eine gesonderte Anmeldung Neugeborener im Melderegister ist nicht erforderlich.

    Vor-Ort-Service in den Kieler Krankenhäusern

    Sprechstunde Städtisches Krankenhaus

    Mo, 09:00-12:00 Uhr (nur mit vorheriger Terminvergabe)

    Sprechstunde Universitätsklinikum Schleswig-Holstein

    Mi, 09:00-12:00 Uhr (nur mit vorheriger Terminvergabe)

    Aufgrund der hohen Nachfrage gelten die Sprechstunden in den Kieler Krankenhäusern ausschließlich für die Mütter/Eltern, die aktuell entbunden haben und noch stationär aufgenommen sind. Die Sprechstunde kann lediglich mit Termin wahrgenommen werden, den Sie in den jeweiligen Krankenhäusern vor Ort vereinbaren.

    Eltern haben die Möglichkeit

    • Geburtsurkunden für Neugeborene (Anzahl 3 für Krankenkasse, Eltern- Kindergeld)
    • Vaterschaftsanerkennung (keine Sorgerechtserklärung!)

    beurkunden zu lassen.

    Wenn Sie bereits aus dem Krankenhaus entlassen wurden, senden oder bringen Sie bitte Ihre Unterlagen zum Standesamt Kiel, Fleethörn 26, 24103 Kiel. Sie können die Unterlagen auch in unseren Hausbriefkasten werfen. Per E-Mail eingereichte Dokumente können nicht berücksichtigt werden.

    Nach Erhalt der vollständigen Unterlagen wird die Geburt schnellstmöglich beurkundet. Sie erhalten die Urkunde per Post.

    Sie haben noch Fragen? Wir beantworten diese gerne.

    Telefon: 0431/901-5055

    E-Mail: geburten@kiel.de

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI Referat VII1 am 22.06.2017

    Version

    Technisch erstellt am 06.07.2023 (von: Papke, Andrea)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Hausgeburt, Geburtstag, Kind, Standesamtsangelegenheit, Sohn, Geburtsanmeldung, Mutter, Frühgeburt, Geburt, Entbindung, Standesamtsangelegenheiten, Eltern, Tochter, Bescheinigung Geburt, Kindesanmeldung, Vater, Geburtsanzeige, Geburtsbeurkundung, Standesamt, Nachwuchs

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)