Geburt anzeigen
Beschreibung
Die Geburt eines Kindes muss dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angezeigt werden.
Kommt Ihr Kind in einem Krankenhaus oder in einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, zur Welt, wird die Geburtsanzeige durch diese Einrichtung übernommen. In diesem Fall sollten Sie sich in der Entbindungseinrichtung rechtzeitig erkundigen, welche Unterlagen und Dokumente Sie zum Entbindungstermin mitbringen müssen. .
Erfolgt die Geburt nicht in einem Krankenhaus oder einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird (Hausgeburt), muss die Geburt von einem sorgeberechtigten Elternteil persönlich beim Standesamt innerhalb einer Woche angezeigt werden. Sind die Eltern an der Anzeige gehindert, ist die Geburt von einer anderen Person, die bei der Geburt dabei war, anzuzeigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Das Standesamt, das für den Geburtsort des Kindes zuständig ist.
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Kiel - Standesamt, Geburten und Sterbefälle
Aktuelles
Personenstandsurkunden können Sie nur online beantragen. In Ausnahmefällen ist ein schriftlicher Antrag möglich. Die Urkunden werden ausschließlich per Post zugeschickt. Wichtiger Hinweis: Die Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunde muss in Kiel erstellt worden sein, ansonsten wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Standesamt. Das Standesamt bietet Bürger*innen die Möglichkeit, folgende Urkunden online anzufordern: Anforderung Geburtsurkunde / beglaubigte Abschrift Geburtenregister Anforderung Eheurkunde / beglaubigte Abschrift Eheregister Anforderung Lebenspartnerschaftsurkunde Anforderung Sterbeurkunde Gesetz zur Selbstbestimmung Das Gesetz zur Selbstbestimmung tritt am 1. November 2024 in Kraft.  Ab dem 1. August 2024 können Anträge zum 1. November 2024 gestellt werden. Die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen ist von der erklärenden Person drei Monate vor der Erklärung schriftlich oder mündlich (nach vorheriger Terminvereinbarung) bei dem Standesamt anzumelden, bei der die Erklärung abgegeben werden soll. Bitte wenden Sie sich postalisch an: Standesamt Kiel, Fleethörn 26, 24103 Kiel. Kommen Sie gerne mit Termin persönlich. Telefonische Terminvereinbarungen: Tel. 0431/ 901-2357 (montags bis mittwochs von 8.30 - 13 Uhr) oder  0431/901-2320 (donnerstags von 8.30 - 13 Uhr und 14 - 16 Uhr und freitags von 8.30 - 13 Uhr) oder per Mail an Namensaenderung@kiel.de Die Anmeldung ist gebührenfrei. Die Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen ist gebührenpflichtig und kostet 30 Euro.
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Waisenhofstraße, Fleethörn (Opernhaus), Willestraße
Anzahl: 6
Gebühren: ja
Parkplatz: Waisenhofstraße, Fleethörn (Opernhaus), Willestraße
Anzahl: 100
Gebühren: ja
Holstenbrücke, Andreas-Gayk-Straße, Rathaus/Opernhaus
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnertag: 08:30 Uhr - 13:00 Uhr Donnerstag zusätzlich: 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Freitag: 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 431 901-5055(Bürgertelefon)
E-Mail: Sterbefallanzeige@kiel.de(Sterbefall)
E-Mail: Geburten@kiel.de(Geburt)
E-Mail: Namensaenderung@kiel.de(Namensänderung)
erforderliche Unterlagen
Sie benötigen folgende Unterlagen:
-
bei miteinander verheirateten Eltern
-
Geburtsurkunden der Eltern
-
Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
-
-
bei nicht miteinander verheirateten Eltern
-
Geburtsurkunde der Mutter
-
falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
-
Erklärung über die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmungserklärung der Mutter
-
Geburtsurkunde des Vaters
-
ggf. die Sorgeerklärung
-
-
-
Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
-
eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt anwesend waren
Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe inzwischen geschieden oder der Ehemann verstorben ist.
Formulare
Hinweise für Kiel: Geburt anzeigen
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Anzeige der Geburt Ihres Kindes muss binnen einer Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt erfolgen.
Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.
Ist Ihr Kind tot geboren, muss die Anzeige spätestens am dritten Werktag nach der Geburt erfolgen.
Hinweise für Kiel: Geburt anzeigen
Nach Erhalt der vollständigen Unterlagen wird die Geburt schnellstmöglich beurkundet. Sie erhalten die Urkunde per Post.
Nach Erhalt der vollständigen Unterlagen wird die Geburt schnellstmöglich beurkundet. Sie erhalten die Urkunde per Post.
Kosten
Die Anzeige einer Geburt beim Standesamt ist gebührenfrei.
Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde werden Verwaltungsgebühren erhoben, die je nach Bundesland unterschiedlich sind.
Hinweise für Kiel: Geburt anzeigen
In Kiel erhalten Sie jeweils eine kostenlose Geburtsurkunde für Ihre Krankenkasse, die Elterngeldstelle und die Familienkasse. Die Ausstellung einer Geburtsurkunde für den Eigenbedarf kostet 15,00 Euro; jedes weitere Exemplar 7,50 Euro.
Eine eventuelle Namenserteilung ist gebührenpflichtig und kostet 30,00 Euro.
In Kiel erhalten Sie jeweils eine kostenlose Geburtsurkunde für Ihre Krankenkasse, die Elterngeldstelle und die Familienkasse. Die Ausstellung einer Geburtsurkunde für den Eigenbedarf kostet 15,00 Euro; jedes weitere Exemplar 7,50 Euro.
Eine eventuelle Namenserteilung ist gebührenpflichtig und kostet 30,00 Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
Nach Beurkundung der Geburt im Geburtenregister können Geburtsurkunden ausgestellt werden.
Hinweise für Kiel: Geburt anzeigen
Bei Neugeborenen erfolgt die Übermittlung der Daten des neugeborenen Kindes automatisch - bei Beurkundung der Geburt - vom Standesamt ans Melderegister. Eine gesonderte Anmeldung Neugeborener im Melderegister ist nicht erforderlich.
Vor-Ort-Service in den Kieler Krankenhäusern
Sprechstunde Städtisches Krankenhaus
Mo, 09:00-12:00 Uhr (nur mit vorheriger Terminvergabe)
Sprechstunde Universitätsklinikum Schleswig-Holstein
Mi, 09:00-12:00 Uhr (nur mit vorheriger Terminvergabe)
Aufgrund der hohen Nachfrage gelten die Sprechstunden in den Kieler Krankenhäusern ausschließlich für die Mütter/Eltern, die aktuell entbunden haben und noch stationär aufgenommen sind. Die Sprechstunde kann lediglich mit Termin wahrgenommen werden, den Sie in den jeweiligen Krankenhäusern vor Ort vereinbaren.
Eltern haben die Möglichkeit
- Geburtsurkunden für Neugeborene (Anzahl 3 für Krankenkasse, Eltern- Kindergeld)
- Vaterschaftsanerkennung (keine Sorgerechtserklärung!)
beurkunden zu lassen.
Wenn Sie bereits aus dem Krankenhaus entlassen wurden, senden oder bringen Sie bitte Ihre Unterlagen zum Standesamt Kiel, Fleethörn 26, 24103 Kiel. Sie können die Unterlagen auch in unseren Hausbriefkasten werfen. Per E-Mail eingereichte Dokumente können nicht berücksichtigt werden.
Nach Erhalt der vollständigen Unterlagen wird die Geburt schnellstmöglich beurkundet. Sie erhalten die Urkunde per Post.
Sie haben noch Fragen? Wir beantworten diese gerne.
Telefon: 0431/901-5055
E-Mail: geburten@kiel.de
Bei Neugeborenen erfolgt die Übermittlung der Daten des neugeborenen Kindes automatisch - bei Beurkundung der Geburt - vom Standesamt ans Melderegister. Eine gesonderte Anmeldung Neugeborener im Melderegister ist nicht erforderlich.
Vor-Ort-Service in den Kieler Krankenhäusern
Sprechstunde Städtisches Krankenhaus
Mo, 09:00-12:00 Uhr (nur mit vorheriger Terminvergabe)
Sprechstunde Universitätsklinikum Schleswig-Holstein
Mi, 09:00-12:00 Uhr (nur mit vorheriger Terminvergabe)
Aufgrund der hohen Nachfrage gelten die Sprechstunden in den Kieler Krankenhäusern ausschließlich für die Mütter/Eltern, die aktuell entbunden haben und noch stationär aufgenommen sind. Die Sprechstunde kann lediglich mit Termin wahrgenommen werden, den Sie in den jeweiligen Krankenhäusern vor Ort vereinbaren.
Eltern haben die Möglichkeit
- Geburtsurkunden für Neugeborene (Anzahl 3 für Krankenkasse, Eltern- Kindergeld)
- Vaterschaftsanerkennung (keine Sorgerechtserklärung!)
beurkunden zu lassen.
Wenn Sie bereits aus dem Krankenhaus entlassen wurden, senden oder bringen Sie bitte Ihre Unterlagen zum Standesamt Kiel, Fleethörn 26, 24103 Kiel. Sie können die Unterlagen auch in unseren Hausbriefkasten werfen. Per E-Mail eingereichte Dokumente können nicht berücksichtigt werden.
Nach Erhalt der vollständigen Unterlagen wird die Geburt schnellstmöglich beurkundet. Sie erhalten die Urkunde per Post.
Sie haben noch Fragen? Wir beantworten diese gerne.
Telefon: 0431/901-5055
E-Mail: geburten@kiel.de
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI Referat VII1 am 22.06.2017
Stichwörter
Hausgeburt, Geburtstag, Kind, Standesamtsangelegenheit, Sohn, Geburtsanmeldung, Mutter, Frühgeburt, Geburt, Entbindung, Standesamtsangelegenheiten, Eltern, Tochter, Bescheinigung Geburt, Kindesanmeldung, Vater, Geburtsanzeige, Geburtsbeurkundung, Standesamt, Nachwuchs