Anzeige einer Geburt Entgegennahme von Einrichtungen

    Geburt eines Kindes durch Einrichtungen anzeigen

    In Ihrer Einrichtung wurde ein Kind geboren? Dann müssen Sie die Geburt dem zuständigen Standesamt melden. 

    Beschreibung

    Wenn in Ihrer Einrichtung ein Kind geboren wurde, müssen Sie die Geburt dem zuständigen Standesamt melden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Amt Krempermarsch - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Birkenweg 29

    25361 Krempe

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Ladesäule für E-Autos
      Anzahl: 2  Gebühren: ja
    • Parkplatz:
      Anzahl: 6  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 12:00 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mi. Geschlossen Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 04824 389010(Telefonzentrale)

    Telefon Festnetz: 04824 38900

    E-Mail: info@amt-krempermarsch.landsh.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Geburtsanzeige mit Unterschrift der Einrichtung oder elektronischer Signatur mit Angabe zu Mutter und Kind.

    Voraussetzungen

    • Die Geburt fand in Ihrer Einrichtung statt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie müssen die Geburt innerhalb 1 Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt melden. Der Tag der Geburt zählt nicht zur Frist. Bei einer Totgeburt muss die Meldung spätestens am 3. Werktag nach der Geburt erfolgen.

    Bearbeitungsdauer

    1 Tag bis 6 Monate

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise: Die Leistung dient lediglich zur Erfüllung der gesetzlichen Meldepflicht. Wenn die Geburt beim Standesamt registriert wird, sind weitere Nachweise erforderlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 22.03.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Entbindung, Geburtstag, Hebamme, Geburt, Kind, Anzeige der Geburt, Mutter, Einrichtung, Standesamt, vertrauliche Geburt, Vater, Frühgeburt, Hausgeburt, Geburtshaus, Geburtsanzeige, Lebendgeburt, Geburtsanmeldung, Sohn, Standesamtsangelegenheit, Geburtsbeurkundung, Kindesanmeldung, Nachwuchs, Standesamtsangelegenheiten, Todgeburt, Tochter, Bescheinigung Geburt, Krankenhaus

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de