Anzeige einer Geburt Entgegennahme von Einrichtungen

    Geburt eines Kindes durch Einrichtungen anzeigen

    In Ihrer Einrichtung wurde ein Kind geboren? Dann müssen Sie die Geburt dem zuständigen Standesamt melden. 

    Beschreibung

    Wenn in Ihrer Einrichtung ein Kind geboren wurde, müssen Sie die Geburt dem zuständigen Standesamt melden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Amt Kropp-Stapelholm - Standesamt (III.08)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 10

    24848 Kropp

    Parkplätze

    • Mutter- und Kindparkplatz: Hinter dem Rathaus
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Hinter dem Rathaus
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Auf dem Marktplatz
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle: Kropp Schule/ZOB
      Linien:
      • Bus: 680
      • Bus: 771
      • Bus: 677
      • Bus: 676
      • Bus: 681
      • Bus: 725
      • Bus: 772
      • Bus: 726
      • Bus: 774
      • Bus: 678

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04624 72-904

    Fax: 04624 72-50

    E-Mail: standesamt@amt-ks.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Geburtsanzeige mit Unterschrift der Einrichtung oder elektronischer Signatur mit Angabe zu Mutter und Kind.

    Voraussetzungen

    • Die Geburt fand in Ihrer Einrichtung statt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie müssen die Geburt innerhalb 1 Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt melden. Der Tag der Geburt zählt nicht zur Frist. Bei einer Totgeburt muss die Meldung spätestens am 3. Werktag nach der Geburt erfolgen.

    Bearbeitungsdauer

    1 Tag bis 6 Monate

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise: Die Leistung dient lediglich zur Erfüllung der gesetzlichen Meldepflicht. Wenn die Geburt beim Standesamt registriert wird, sind weitere Nachweise erforderlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 22.03.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    vertrauliche Geburt, Anzeige der Geburt, Geburtsanzeige, Kindesanmeldung, Nachwuchs, Geburt, Standesamtsangelegenheiten, Geburtsbeurkundung, Mutter, Einrichtung, Frühgeburt, Hebamme, Geburtstag, Krankenhaus, Standesamtsangelegenheit, Bescheinigung Geburt, Geburtsanmeldung, Lebendgeburt, Todgeburt, Kind, Hausgeburt, Sohn, Geburtshaus, Tochter, Entbindung, Vater, Standesamt

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de