Geburt eines Kindes durch Einrichtungen anzeigen
In Ihrer Einrichtung wurde ein Kind geboren? Dann müssen Sie die Geburt dem zuständigen Standesamt melden.
Beschreibung
Wenn in Ihrer Einrichtung ein Kind geboren wurde, müssen Sie die Geburt dem zuständigen Standesamt melden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Hinweise für Mitteldithmarschen: Geburt eines Kindes durch Einrichtungen anzeigen
Wenden Sie sich bitte mit diesem Anliegen ausschließlich an das Standesamt Meldorf, Roggenstraße 14, 25704 Meldorf.
Ansprechpartner
Amt Mitteldithmarschen - Fachdienst 211 Bürgerdienste und Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Roggenstraße 14, rechts vom Verwaltungsgebäude
Anzahl: 18 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Roggenstraße 14, rechts vom Verwaltungsgebäude
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Bahnhofstraße 23 in Albersdorf
Anzahl: 5 Gebühren: nein
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Roggenstraße 14, rechts vom Verwaltungsgebäude
Anzahl: 18 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Roggenstraße 14, rechts vom Verwaltungsgebäude
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Bahnhofstraße 23 in Albersdorf
Anzahl: 5 Gebühren: nein
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4832 6065-0
E-Mail: info@mitteldithmarschen.de
Bankverbindung
Amtskasse Mitteldithmarschen
Empfänger: Amtskasse Mitteldithmarschen
IBAN: DE30 2225 0020 0000 0054 60
BIC: NOLADE21WHO
Bankinstitut: Sparkasse Westholstein
erforderliche Unterlagen
- Geburtsanzeige mit Unterschrift der Einrichtung oder elektronischer Signatur mit Angabe zu Mutter und Kind.
Voraussetzungen
- Die Geburt fand in Ihrer Einrichtung statt.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie müssen die Geburt innerhalb 1 Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt melden. Der Tag der Geburt zählt nicht zur Frist. Bei einer Totgeburt muss die Meldung spätestens am 3. Werktag nach der Geburt erfolgen.
Bearbeitungsdauer
1 Tag bis 6 Monate
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise: Die Leistung dient lediglich zur Erfüllung der gesetzlichen Meldepflicht. Wenn die Geburt beim Standesamt registriert wird, sind weitere Nachweise erforderlich.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 22.03.2023
Stichwörter
Entbindung, Geburtstag, Hebamme, Geburt, Kind, Anzeige der Geburt, Mutter, Einrichtung, Standesamt, vertrauliche Geburt, Vater, Frühgeburt, Hausgeburt, Geburtshaus, Geburtsanzeige, Lebendgeburt, Geburtsanmeldung, Sohn, Standesamtsangelegenheit, Geburtsbeurkundung, Kindesanmeldung, Nachwuchs, Standesamtsangelegenheiten, Todgeburt, Tochter, Bescheinigung Geburt, Krankenhaus