Anzeige einer Geburt Entgegennahme von Einrichtungen

    Geburt eines Kindes durch Einrichtungen anzeigen

    In Ihrer Einrichtung wurde ein Kind geboren? Dann müssen Sie die Geburt dem zuständigen Standesamt melden. 

    Beschreibung

    Wenn in Ihrer Einrichtung ein Kind geboren wurde, müssen Sie die Geburt dem zuständigen Standesamt melden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Hinweise für Mitteldithmarschen: Geburt eines Kindes durch Einrichtungen anzeigen

    Wenden Sie sich bitte mit diesem Anliegen ausschließlich an das Standesamt Meldorf, Roggenstraße 14, 25704 Meldorf.

    Ansprechpartner

    Amt Mitteldithmarschen - Fachdienst 211 Bürgerdienste und Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Roggenstraße 14

    25704 Meldorf

    Parkplätze

    • Parkplatz: Roggenstraße 14, rechts vom Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 18  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Roggenstraße 14, rechts vom Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Bahnhofstraße 23 in Albersdorf
      Anzahl: 5  Gebühren: nein
    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 23

    25767 Albersdorf

    Parkplätze

    • Parkplatz: Roggenstraße 14, rechts vom Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 18  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Roggenstraße 14, rechts vom Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Bahnhofstraße 23 in Albersdorf
      Anzahl: 5  Gebühren: nein

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4832 6065-0

    E-Mail: info@mitteldithmarschen.de

    Bankverbindung

    Amtskasse Mitteldithmarschen

    Empfänger: Amtskasse Mitteldithmarschen

    IBAN: DE30 2225 0020 0000 0054 60

    BIC: NOLADE21WHO

    Bankinstitut: Sparkasse Westholstein

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Geburtsanzeige mit Unterschrift der Einrichtung oder elektronischer Signatur mit Angabe zu Mutter und Kind.

    Voraussetzungen

    • Die Geburt fand in Ihrer Einrichtung statt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie müssen die Geburt innerhalb 1 Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt melden. Der Tag der Geburt zählt nicht zur Frist. Bei einer Totgeburt muss die Meldung spätestens am 3. Werktag nach der Geburt erfolgen.

    Bearbeitungsdauer

    1 Tag bis 6 Monate

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise: Die Leistung dient lediglich zur Erfüllung der gesetzlichen Meldepflicht. Wenn die Geburt beim Standesamt registriert wird, sind weitere Nachweise erforderlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 22.03.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Entbindung, Geburtstag, Hebamme, Geburt, Kind, Anzeige der Geburt, Mutter, Einrichtung, Standesamt, vertrauliche Geburt, Vater, Frühgeburt, Hausgeburt, Geburtshaus, Geburtsanzeige, Lebendgeburt, Geburtsanmeldung, Sohn, Standesamtsangelegenheit, Geburtsbeurkundung, Kindesanmeldung, Nachwuchs, Standesamtsangelegenheiten, Todgeburt, Tochter, Bescheinigung Geburt, Krankenhaus

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de