Jagdschein Erteilung Tagesjagdschein

    Jagdschein - Tagesjagdschein erstmalig beantragen

    Wenn Sie die Jagd ausüben möchten, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen einen Tagesjagdschein von der zuständigen Behörde ausstellen lassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Jagdschein. Wenn Sie die Jagd nicht regelmäßig ausüben möchten, dann können Sie einen Tagesjagdschein beantragen. 

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt den unteren Jagdbehörden.

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt; Allgemeine Gefahrenabwehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Königstraße (Lichthof) 49 - 57

    23552 Lübeck

    Briefkasten befindet sich am Eingang zur Passage in der Königstraße

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo-Do.: 09.00 – 15.00 Uhr Fr.:        09.00 – 12.00 Uhr Hinweis : Termine nur nach vorheriger Vereinbarung (telefonisch oder per E-Mail an ordnungsamt@luebeck.de ) Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 451 115

    E-Mail: ordnungsamt@luebeck.de

    De-Mail: info@luebeck.sh-kommunen.de-mail.de

    Stichwörter

    anmelden, Ansiedeln, Ansprechpartner, arbeiten am Feiertag, arbeiten am Sonntag, Arbeiten an Feiertagen, Aufstiegsgenehmigung, Aufstiegsgenehmigung für Luftballons, Automaten, Bar, Bekämpfung Schwarzarbeit, Beschwerden über Gaststätten, Besitzkarte für Schusswaffen, Bewachung, Bewachungsgewerbetreibende, Bewachungsunternehmen, Demo, Demonstrationen, Deutsche Flugsicherung, DFS, Discothek, Drachenboot, Feiertagsgesetz, Feuerstätten, Feuerwerk, Firma, Gastronomie, Gaststätten, Gaststättenlärm, Gefahrhunde, Geldspielgeräte, Gestattung, Gewerbe, Gewerbeamt, Gewerbeangelegenheiten, Gewerbeanmeldung, Gewerbeordnung, Heilpraktiker, Heim, Hundebiss, Hundegesetz, Immissionsschutz, Ingenieurgesetz, Jagd, Jagdbehörde, Jagdschein, Jagdscheine, Jagdwesen, Jäger Jägerprüfung, Kinderluftballons, Kneipenlärm, Kontaktperson, Ladenöffnungszeiten, Lärm, Lärm am Sonntag, Lärm durch Außengastronomie, Lotterien, Luftaufsicht, Luftballon, Luftballons, Luftballonstarts, Nachlass Nachlasssicherung, Prostituirte, Ratten melden, Rattenbefall, Restaurant, Restaurantlärm, Schankgenehmigung, Schornsteinfeger, Schreckschusswaffen, Schwarzarbeit, Schwarzarbeiter, Segelregatta, Sicherheit, Sicherheitsdienst, Sonn- und Feiertage, Spielgeräte, Spielhalle, Spielhallen, Spielhallenerlaubnis, Spielverordnung, Sprengstoffe, Stadtjäger, Tombola, Travemünder Woche, Unternehmen, Veranstaltungen Waffen, Versteigerung Anmeldung Feuerwerk, Waffenbesitzkarte, Waffengesetz, Waffenschein, Wildschwein, Wildschweine, Wildschweine im Garten, Wirtschaft, Wirtschaftsförderung

    Version

    Technisch erstellt am 11.03.2020

    Technisch geändert am 31.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • Ausweis
    • Zeugnis der Jägerprüfung
    • aktuelles Lichtbild
    • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung

    Formulare

    Schriftform erforderlich: ja

    Formlose Antragsstellung möglich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Online-Dienste vorhanden: ja

    Voraussetzungen

    • bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
    • persönliche Zuverlässigkeit
    • körperliche Eignung
    • abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
    • bestandene Jägerprüfung

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

    Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

    Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

    Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Jagdschein erteilt.

    Fristen

    Der Tagesjagdschein gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 26.11.2022

    Version

    Technisch erstellt am 04.07.2023

    Technisch geändert am 01.02.2025

    Stichwörter

    Jagd, Jagen, Jagdlizenz, Jägerei, Jäger, Jagdkarte, Jagdpatent, Jägerschein, Jagderlaubnis, jagdrechtliche Erlaubnis, Jagdwesen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020