Genehmigung für das Befahren von Gewässern, die nicht für die Schifffahrt bestimmt sind Erteilung

    Genehmigung für das Befahren von nicht für die Schifffahrt bestimmten Gewässern beantragen

    Wenn Sie Gewässer befahren wollen, die nicht für Motorfahrzeuge befahrbar sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen hierfür eine Genehmigung erhalten.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Genehmigung für das Befahren von Gewässern mit Motorfahrzeugen benötigen, die nicht für Schiffe befahrbar sind, können Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die untere Wasserbehörde.

    Ansprechpartner

    Für Langballig wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Angaben zur Person (Personalausweis, Bootsführerschein
    • Antriebsart des Bootes (Benzin oder Elektromotor)
    • Antriebsstärke des Bootes (PS/KW)
    • Angaben zum Gewässer, das befahren werden soll
    • Ggf. Schwerbehindertenausweis und Fischereischein

    Voraussetzungen

    Sie müssen berechtigt sein, ein Motorfahrzeug zu führen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen einen Antrag bei Ihrer unteren Wasserbehörde.
    • Die Behörde prüft Ihren Antrag.
    • Sie erhalten einen Bescheid mit einer Ablehnung oder Genehmigung.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.

    Kosten

    Gebührenrahmen nach Tarifstelle 24.9 des Allgemeinen Gebührentarifs.: Verwaltungsgebühr ab 50.00 EUR bis 500.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Auf die Erteilung der Genehmigung besteht kein Rechtsanspruch.
    • Sie benötigen keine Genehmigung für die Wahrnehmung von Aufgaben

      • der Gewässerunterhaltung
      • der Gewässeraufsicht
      • des gewässerkundlichen Messdienstes
      • der Fischereiaufsicht
      • des Rettungswesens
      • der Landespolizei
      • der Berufsfischerei.
    • Ebenfalls benötigen schwerbehinderte Menschen, die Inhaber oder Inhaberin eines Fischereischeins sind, für die Benutzung eines Fahrzeugs mit Elektromotor mit einer Leistung von bis zu 900 Watt keine Genehmigung.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur am 06.06.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2024

    Stichwörter

    Boot, Motorboot, See, Gewässer, Gemeingebrauch, Genehmigung, Seen, Schiff, Elektromotor

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English