• Hillgroven (Landkreis Dithmarschen, Schleswig-Holstein)
Genehmigung für das Befahren von Gewässern, die nicht für die Schifffahrt bestimmt sind Erteilung

Genehmigung für das Befahren von nicht für die Schifffahrt bestimmten Gewässern beantragen

Wenn Sie Gewässer befahren wollen, die nicht für Motorfahrzeuge befahrbar sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen hierfür eine Genehmigung erhalten.

Beschreibung

Wenn Sie eine Genehmigung für das Befahren von Gewässern mit Motorfahrzeugen benötigen, die nicht für Schiffe befahrbar sind, können Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen beantragen.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Zuständigkeit

An die untere Wasserbehörde.

Ansprechpartner

Kreis Dithmarschen - Fachdienst 231 - Wasser, Boden und Abfall

Adresse

Hausanschrift

Stettiner Straße 30

25746 Heide

Öffnungszeiten

Mo - Fr 08:00 - 12:00 Uhr Do 14:00 - 17:00 Uhr ; Mo - Fr 08:00 - 12:00 Uhr Do 14:00 - 17:00 Uhr

Kontakt

E-Mail: fd-wasser-boden-abfall@dithmarschen.de

Telefon Festnetz: 0481 97-1317

Fax: 0481 97-1587

Version

Technisch erstellt am 17.12.2021

Technisch geändert am 17.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020

erforderliche Unterlagen

  • Angaben zur Person (Personalausweis, Bootsführerschein
  • Antriebsart des Bootes (Benzin oder Elektromotor)
  • Antriebsstärke des Bootes (PS/KW)
  • Angaben zum Gewässer, das befahren werden soll
  • Ggf. Schwerbehindertenausweis und Fischereischein

Voraussetzungen

Sie müssen berechtigt sein, ein Motorfahrzeug zu führen.

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Widerspruch

Verfahrensablauf

  • Sie stellen einen Antrag bei Ihrer unteren Wasserbehörde.
  • Die Behörde prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid mit einer Ablehnung oder Genehmigung.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.

Kosten

Gebührenrahmen nach Tarifstelle 24.9 des Allgemeinen Gebührentarifs.: Verwaltungsgebühr ab 50,00 EUR bis 500,00 EUR

Hinweise (Besonderheiten)

  • Auf die Erteilung der Genehmigung besteht kein Rechtsanspruch.
  • Sie benötigen keine Genehmigung für die Wahrnehmung von Aufgaben

    • der Gewässerunterhaltung
    • der Gewässeraufsicht
    • des gewässerkundlichen Messdienstes
    • der Fischereiaufsicht
    • des Rettungswesens
    • der Landespolizei
    • der Berufsfischerei.
  • Ebenfalls benötigen schwerbehinderte Menschen, die Inhaber oder Inhaberin eines Fischereischeins sind, für die Benutzung eines Fahrzeugs mit Elektromotor mit einer Leistung von bis zu 900 Watt keine Genehmigung.

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur am 06.06.2023

Version

Technisch erstellt am 08.06.2023

Technisch geändert am 01.09.2024

Stichwörter

Elektromotor, Genehmigung, Seen, Gewässer, See, Gemeingebrauch, Schiff, Boot, Motorboot

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020