• Giesensdorf (Landkreis Herzogtum Lauenburg, Schleswig-Holstein)
Fischerprüfung Abnahme

Fischerprüfung machen

Wenn Sie einen Fischereischein beantragen möchten, müssen Sie vorher eine Fischerprüfung ablegen und bestehen.

Beschreibung

Wenn Sie einen Fischereischein erhalten möchten, müssen Sie die Fischereischeinprüfung erfolgreich bestanden haben und ein entsprechendes Zeugnis bei der Fischereischeinbehörde vorlegen können. Die Prüfung können Sie vor Ort an verschiedenen Stellen im Land bei Orts- oder Kreisgruppen der Fischereiverbände ablegen. Unter gewissen Vorrausetzungen sind Sie von der Fischereischeinprüfung befreit. Sie erhalten ein schriftliches Zeugnis als Nachweis über die bestandene Fischereischeinprüfung.

Zuständigkeit

Die oberste Fischereibehörde beim Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MEKUN)

Ansprechpartner

Landesangelverband Schleswig-Holstein e.V. – Fischereischeinprüfung

Adresse

Hausanschrift

Papenkamp 52

24114 Kiel

Kontakt

Telefon Festnetz: 0431 676818

Fax: 0431 676810

E-Mail: info@lsfv-sh.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 29.09.2022

Technisch geändert am 07.06.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Anglerverband Schleswig-Holstein e.V.

Adresse

Hausanschrift

Dorfstraße 120a

25436 Groß Nordende

Kontakt

Telefon Festnetz: 0173 9024701

E-Mail: janpusch@anglerverband-sh.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 30.09.2022

Technisch geändert am 30.09.2022

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung Hauptstelle Flintbek

Adresse

Hausanschrift

Hamburger Chaussee 25

24220 Flintbek

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr Freitag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 4347 704-0

Fax: +49 4347 704-116

E-Mail: Poststelle-flintbek@LLnL.landsh.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 15.12.2009

Technisch geändert am 02.10.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

Personalausweis

Voraussetzungen

In Schleswig-Holstein müssen Sie mindestens 12 Jahre alt sein, um sich zur Fischerprüfung anmelden zu können.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Bei Nichtbestehen der Prüfung erhalten Sie einen Bescheid, indem Sie auch über die Rechtsmittel belehrt werden.

Verfahrensablauf

  • Sie melden sich bei einem Orts- oder Kreisverband eines Fischereiverbands Ihrer Wahl zur Fischereischeinprüfung an.
  • Nach der erfolgreichen Teilnahme an der Fischereischeinprüfung erhalten Sie ein Zeugnis über das Bestehen.
  • Mit dem Zeugnis über die bestandene Prüfung können Sie einen Fischereischein beantragen.
  • Das Zeugnis sollten Sie aufbewahren, um bei Verlust des Fischereischeins oder ggf. bei Umzug erneut einen Fischereischein beantragen zu können.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Die Ablegung der Fischereischeinprüfung dauert ca. eine Stunde.

2 bis 4 Wochen

Kosten

Die Prüfungsgebühr beträgt 25,00 Euro für Erwachsene und 15,00 Euro für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahre bis zum vollendeten 18. Lebensjahr; Rechtsgrundlage ist die Landesverordnung über Verwaltungsgebühren.: Gebühr ab 15.0 EUR bis 25.0 EUR

Hinweise (Besonderheiten)

Die in Schleswig-Holstein abgelegte Fischereischeinprüfung wird derzeit nicht in allen Bundesländern anerkannt. Es ist notwendig, sich vor Ablegung der Prüfung im Heimatbundesland nach der Anerkennung zu erkundigen, sofern man nicht aus Schleswig-Holstein stammt.

Unter folgenden Vorrausetzungen sind Sie von der Fischerprüfung befreit:

1. Wer die Prüfung als Fischwirt oder Fischwirtin oder eine gleichgestellte Prüfung abgelegt hat oder ein Fischereipatent nach der Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung oder einen entsprechenden Befähigungsausweis aufgrund anerkannter internationaler Abkommen besitzt.

2. Wer in einem anderen Bundesland eine Fischereischeinprüfung abgelegt hat oder

3. Wer die Prüfung zum höheren oder mittleren Fischereiverwaltungsdienst abgelegt hat oder Aufgaben der Fischereiaufsicht bei einer Fischereibehörde wahrnimmt.

  • Wir fischen
    Weitere Informationen zum Thema Berufs- und Angelfischerei finden Sie auf dem Internetportal „Wir fischen“

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Die oberste Fischereibehörde beim Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MEKUN) am 19.05.2022

Version

Technisch erstellt am 23.09.2022

Technisch geändert am 01.02.2025

Stichwörter

Fischerschein Prüfung, Angelscheinprüfung, Fischerprüfung, Fischereischeinprüfung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020