Fischereischein für Menschen mit Behinderung genehmigen lassen
Wenn Sie aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage sind, eine Fischereischeinprüfung abzulegen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Beschreibung
Sie können bei der oberen Fischereibehörde eine Ausnahmegenehmigung von der Fischereischeinpflicht beantragen, wenn Sie aufgrund einer Behinderung keine Fischereischeinprüfung ablegen können.
Die Genehmigung erlaubt es mit der Handangel in Begleitung einer erwachsenen Inhaberin oder eines erwachsenen Inhabers eines gültigen Fischereischeins zu angeln. Die Ausnahmegenehmigung kann auf unbestimmte Zeit erteilt werden. Ausnahmegenehmigungen von der Fischereischeinpflicht, die unter vergleichbaren Bedingungen in einem anderen Bundesland ausgestellt wurden, werden in Schleswig-Holstein anerkannt.
zuständige Stelle
Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung des Landes Schleswig-Holstein (LLnL) Hauptstelle Flintbek – Abteilung Fischerei
Zuständigkeit
Landesamtes für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung des Landes Schleswig-Holstein (LLnL) Hauptstelle Flintbek – Abteilung Fischerei
Ansprechpartner
Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung Hauptstelle Flintbek
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr Freitag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Schwerbehindertenausweis (Kopie Vorder- und Rückseite)
- Ggf. ein ärztliches Attest, dass die Fischereischeinprüfung aufgrund der Schwerbehinderung nicht abgelegt werden kann
Voraussetzungen
- Mindestalter: ab Vollendung des 12. Lebensjahres
- Ggf. Vollmacht des Antragstellers oder der Antragstellerin
- Die Voraussetzung, ob die jeweilige Schwerbehinderung die Ablegung einer Fischereischeinprüfung verhindert, muss geprüft werden.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
- Sie stellen den Antrag schriftlich bei der oberen Fischereibehörde
- Sie erhalten postalisch eine Ausnahmegenehmigung
- Sie entrichten die Gebühren zur Fischereiabgabe
Fristen
Die Gültigkeit der Ausnahmegenehmigung ist abhängig von der Frist auf dem Behinderten-Ausweis.
Bearbeitungsdauer
2 bis 4 Wochen
Kosten
Die Ausnahmegenehmigung selbst ist kostenlos, wird aber in Verbindung mit der Fischereiabgabemarke versendet. Die Fischereiabgabe in Höhe von 10 Euro muss zusätzlich vor Aufnahme der Fischerei entrichtet werden.: Abgabe kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
- Beim Angeln ist zusätzlich der Personalausweis mitzuführen
- Eine erwachsene Begleitperson, welche im Besitz eines gültigen Fischereischeins ist, muss beim Angeln anwesend sein. Die Begleitperson hat während des Fischfangs die Aufsicht zu führen und auf die Einhaltung der geltenden Gesetze und Fischereiverordnungen zu achten.
- Gültigkeit nur für den Fischfang mit der Handangel
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Hauptstelle Flintbek (LLUR) am 08.07.2022
Stichwörter
Angelschein, Fischereinachweis, Fischereischein Ausnahme, Fischen mit Behinderung, Fischereiausweis, Angeln mit Behinderung