Ausnahmegenehmigung zum Fischereischein für Menschen mit Behinderung Genehmigung

    Fischereischein für Menschen mit Behinderung genehmigen lassen

    Wenn Sie aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage sind, eine Fischereischeinprüfung abzulegen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

    Beschreibung

    Sie können bei der oberen Fischereibehörde eine Ausnahmegenehmigung von der Fischereischeinpflicht beantragen, wenn Sie aufgrund einer Behinderung keine Fischereischeinprüfung ablegen können.
    Die Genehmigung erlaubt es mit der Handangel in Begleitung einer erwachsenen Inhaberin oder eines erwachsenen Inhabers eines gültigen Fischereischeins zu angeln. Die Ausnahmegenehmigung kann auf unbestimmte Zeit erteilt werden. Ausnahmegenehmigungen von der Fischereischeinpflicht, die unter vergleichbaren Bedingungen in einem anderen Bundesland ausgestellt wurden, werden in Schleswig-Holstein anerkannt.

    zuständige Stelle

    Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung des Landes Schleswig-Holstein (LLnL) Hauptstelle Flintbek  - Abteilung Fischerei

    Zuständigkeit

    Landesamtes für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung des Landes Schleswig-Holstein (LLnL) Hauptstelle Flintbek - Abteilung Fischerei

    Ansprechpartner

    Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung Hauptstelle Flintbek

    Adresse

    Hausanschrift

    Hamburger Chaussee 25

    24220 Flintbek

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr Freitag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4347 704-0

    Fax: +49 4347 704-116

    E-Mail: Poststelle-flintbek@LLnL.landsh.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Schwerbehindertenausweis (Kopie Vorder- und Rückseite)
    • Ggf. ein  ärztliches Attest, dass die Fischereischeinprüfung aufgrund der Schwerbehinderung nicht abgelegt werden kann

    Voraussetzungen

    • Mindestalter: ab Vollendung des 12. Lebensjahres
    • Ggf. Vollmacht des Antragstellers oder der Antragstellerin
    • Die Voraussetzung, ob die jeweilige Schwerbehinderung die Ablegung einer Fischereischeinprüfung verhindert, muss geprüft werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen den Antrag schriftlich bei der oberen Fischereibehörde
    • Sie erhalten postalisch eine Ausnahmegenehmigung
    • Sie entrichten die Gebühren zur Fischereiabgabe

    Fristen

    Die Gültigkeit der Ausnahmegenehmigung ist abhängig von der Frist auf dem Behinderten-Ausweis.

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 4 Wochen

    Kosten

    Die Ausnahmegenehmigung selbst ist kostenlos, wird aber in Verbindung mit der Fischereiabgabemarke versendet. Die Fischereiabgabe in Höhe von 10 Euro muss zusätzlich vor Aufnahme der Fischerei entrichtet werden.: Abgabe kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Beim Angeln ist zusätzlich der Personalausweis mitzuführen
    • Eine erwachsene Begleitperson, welche im Besitz eines gültigen Fischereischeins ist, muss beim Angeln anwesend sein. Die Begleitperson hat während des Fischfangs die Aufsicht zu führen und auf die Einhaltung der geltenden Gesetze und Fischereiverordnungen zu achten.
    • Gültigkeit nur für den Fischfang mit der Handangel 

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Hauptstelle Flintbek (LLUR) am 08.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2024

    Stichwörter

    Fischereiausweis, Fischen mit Behinderung, Angelschein, Fischereischein Ausnahme, Fischereinachweis, Angeln mit Behinderung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de