Zugang zu Informationen bei informationspflichtigen Stellen beantragen

    Wenn Sie Informationen bei informationspflichtigen Stellen einsehen möchten, werden diese Ihnen auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen zugänglich gemacht.

    Beschreibung

    Sie können bei informationspflichtigen Stellen, wie Behörden des Landes, den Gemeinden, Kreisen und Ämtern sowie sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts, soweit ihnen Aufgaben der öffentlichen Verwaltung übertragen wurden, einen Antrag auf Zugang zu Informationen stellen, um Einsicht zu erhalten.

    Gleiches gilt unter bestimmten Voraussetzungen für juristische Personen des Privatrechts, soweit sie im Zusammenhang mit der Umwelt öffentliche Aufgaben wahrnehmen.

    Sie können auf diese Weise bei den informationspflichtigen Stellen vorhandene Zahlen, Daten, Fakten, Erkenntnisse oder sonstige Auskünfte sowie Umweltinformationen, wie den Zustand von Umweltbestandteilen, die Artenvielfalt und ihre Bestandteile sowie Faktoren, die sich auf die Umweltbestandteile auswirken, einsehen.

    Ansprechpartner

    Amt Mittelangeln

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 1

    24986 Mittelangeln

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: k.A.  Gebühren: k.A.

    Haltestellen

    • Haltestelle: Satrup ZOB, Mittelangeln

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte um Rückruf für Termin im Bürgerbüro Dienstags und donnerstags ohne Termin geöffnet. Mo.-Fr. 08:30-12:00 Uhr zusätzlich Di. 15:00-18:00 Uhr Terminvereinbarung: 04633 9444 -14 oder -34

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04633 9444-0

    Fax: 04633 9444-27

    E-Mail: info@amt-mittelangeln.de

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, Dauerauftrag, SEPA-Überweisung, SEPA-Lastschrift

    Bankverbindung

    Amtskasse Mittelangeln

    Empfänger: Amtskasse Mittelangeln

    IBAN: DE47 2175 0000 0090 0013 10

    BIC: NOLADE21NOS

    Bankinstitut: Nord-Ostsee Sparkasse

    Weitere Informationen

    Bitte um Rückruf für Termin im Bürgerbüro
    Sie möchten Wartezeiten vermeiden? Vereinbaren Sie einen Termin im Bürgerbüro!
    Montags, mittwochs und freitags können Sie nur mit Termin ins Amt kommen.

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Formloser Antrag mit aussagekräftiger Beschreibung der gewünschten Informationen.

    Voraussetzungen

    • Sie müssen eine natürliche Person oder Vertretungsorgan einer juristischen Person sein.
    • Sie müssen einen hinreichend bestimmten Antrag stellen.
    • Sie müssen den Antrag bei einer informationspflichtigen Stelle stellen.
    • Die beantragten Informationen müssen bei der Stelle verfügbar sein. Es besteht kein Anspruch auf Erhebung oder Beschaffung der Informationen.
    • Der Bekanntgabe der Informationen dürfen keine öffentlichen oder privaten Interessen entgegenstehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Erneute Prüfung
    • Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Sie können den Antrag entweder formlos per Brief, per E-Mail oder mündlich stellen.
    • Bitte schildern Sie in Ihrem Antrag möglichst ausführlich, zu welchen Informationen Sie Zugang wünschen
    • Sollten Sie den Antrag versehentlich an die nicht zuständige Stelle gerichtet haben, leitet diese Ihren Antrag an die zuständige Stelle weiter, sofern bekannt oder Sie erhalten einen Hinweis, welche die zuständige Stelle ist.
    • Im Falle einer Weiterleitung erhalten Sie hierüber eine entsprechende Mitteilung
    • Sollte für Sie ein Anspruch bestehen, werden Ihnen die Informationen zugänglich gemacht.
    • Wenn Sie nur einen Teil- oder keinen Anspruch auf die gewünschten Informationen haben, werden Ihnen die Gründe für die Ablehnung mitgeteilt.
    • Sie haben dann die Möglichkeit Widerspruch

    Fristen

    Antragsfrist: 4 Wochen (Bei unzureichender Beschreibung der Informationen werden Sie von der informationspflichtigen Stelle aufgefordert, innerhalb eines Monats die erforderlichen Details nachzureichen.)

    Bearbeitungsdauer

    4 bis 8 Wochen (Bei einem Anspruch oder einer Ablehnung des Antrags erhalten Sie mit Ablauf eines Monats nach Eingang des Antrags bzw. bei komplexen Anfragen spätestens nach 2 Monaten eine Antwort.)

    Kosten

    • Für die Bereitstellung von Informationen werden grundsätzlich Kosten (Gebühren und Auslagen) erhoben.
    • Die gebührenpflichtigen Amtshandlungen und die Höhe der Kosten ergeben sich aus dem Kostentarif zur Landesverordnung über Kosten nach dem Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH-KostenVO).
    • Bei der Erteilung mündlicher, einfacher schriftlicher und einfacher elektronischer Auskünfte werden grundsätzlich keine Gebühren erhoben. Bei aufwendigen Informationen erfragen Sie bitte die Kosten bei der zuständigen Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein am 21.02.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    Informationszugang S-H, IZG-SH, Anfrage gespeicherter Informationen, Unterrichtung Öffentlichkeit, Anspruch Informationsbereitstellung, IZG, Informationspflichtige Stellen, Veröffentlichung Informationen, Umweltinformationen, Einsicht Informationen, Berichte Umweltrecht, Zugang Informationen, Antrag Information

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de