Zugang zu Informationen bei informationspflichtigen Stellen beantragen

    Wenn Sie Informationen bei informationspflichtigen Stellen einsehen möchten, werden diese Ihnen auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen zugänglich gemacht.

    Beschreibung

    Sie können bei informationspflichtigen Stellen, wie Behörden des Landes, den Gemeinden, Kreisen und Ämtern sowie sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts, soweit ihnen Aufgaben der öffentlichen Verwaltung übertragen wurden, einen Antrag auf Zugang zu Informationen stellen, um Einsicht zu erhalten.

    Gleiches gilt unter bestimmten Voraussetzungen für juristische Personen des Privatrechts, soweit sie im Zusammenhang mit der Umwelt öffentliche Aufgaben wahrnehmen.

    Sie können auf diese Weise bei den informationspflichtigen Stellen vorhandene Zahlen, Daten, Fakten, Erkenntnisse oder sonstige Auskünfte sowie Umweltinformationen, wie den Zustand von Umweltbestandteilen, die Artenvielfalt und ihre Bestandteile sowie Faktoren, die sich auf die Umweltbestandteile auswirken, einsehen.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Stockelsdorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Ahrensböker Straße 7

    23617 Stockelsdorf

    Parkplatz: Besucherparkplätze
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Fahrradstellplätze
    Gebühren: nein

    Marienburgstraße, Stockelsdorf

    Bus: Linie 9

    Bus: Linie 17


    Rathausmarkt, Stockelsdorf

    Bus: Linie 17

    Bus: Linie 7650

    Bus: Linie 9

    Bus: Linie 2

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Der Zugang zum Rathaus ist barrierefrei erreichbar.

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00, 13:30 - 16:30 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00, 13:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0451 4901-0

    Fax: 0451 4901-198

    E-Mail: info@stockelsdorf.de

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, Girocard

    Version

    Technisch erstellt am 20.05.2022 (von: Webservice, Gemeinde Stockelsdorf)

    Technisch geändert am 13.11.2024 (von: Goetting, Philipp)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)

    Stabsstelle Kommunalaufsicht Kreis Ostholstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Lübecker Straße 41

    23701 Eutin

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4521 788-419

    Fax: +49 4521788 96-419

    E-Mail: kommunalaufsicht@kreis-oh.de

    Version

    Technisch erstellt am 11.10.2022 (von: Webservice, LK Ostholstein)

    Technisch geändert am 28.10.2024 (von: Webservice, LK Ostholstein)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Formloser Antrag mit aussagekräftiger Beschreibung der gewünschten Informationen.

    Voraussetzungen

    • Sie müssen eine natürliche Person oder Vertretungsorgan einer juristischen Person sein.
    • Sie müssen einen hinreichend bestimmten Antrag stellen.
    • Sie müssen den Antrag bei einer informationspflichtigen Stelle stellen.
    • Die beantragten Informationen müssen bei der Stelle verfügbar sein. Es besteht kein Anspruch auf Erhebung oder Beschaffung der Informationen.
    • Der Bekanntgabe der Informationen dürfen keine öffentlichen oder privaten Interessen entgegenstehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Erneute Prüfung
    • Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Sie können den Antrag entweder formlos per Brief, per E-Mail oder mündlich stellen.
    • Bitte schildern Sie in Ihrem Antrag möglichst ausführlich, zu welchen Informationen Sie Zugang wünschen
    • Sollten Sie den Antrag versehentlich an die nicht zuständige Stelle gerichtet haben, leitet diese Ihren Antrag an die zuständige Stelle weiter, sofern bekannt oder Sie erhalten einen Hinweis, welche die zuständige Stelle ist.
    • Im Falle einer Weiterleitung erhalten Sie hierüber eine entsprechende Mitteilung
    • Sollte für Sie ein Anspruch bestehen, werden Ihnen die Informationen zugänglich gemacht.
    • Wenn Sie nur einen Teil- oder keinen Anspruch auf die gewünschten Informationen haben, werden Ihnen die Gründe für die Ablehnung mitgeteilt.
    • Sie haben dann die Möglichkeit Widerspruch

    Fristen

    Antragsfrist: 4 Wochen (Bei unzureichender Beschreibung der Informationen werden Sie von der informationspflichtigen Stelle aufgefordert, innerhalb eines Monats die erforderlichen Details nachzureichen.)

    Bearbeitungsdauer

    4 bis 8 Wochen (Bei einem Anspruch oder einer Ablehnung des Antrags erhalten Sie mit Ablauf eines Monats nach Eingang des Antrags bzw. bei komplexen Anfragen spätestens nach 2 Monaten eine Antwort.)

    Kosten

    • Für die Bereitstellung von Informationen werden grundsätzlich Kosten (Gebühren und Auslagen) erhoben.
    • Die gebührenpflichtigen Amtshandlungen und die Höhe der Kosten ergeben sich aus dem Kostentarif zur Landesverordnung über Kosten nach dem Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH-KostenVO).
    • Bei der Erteilung mündlicher, einfacher schriftlicher und einfacher elektronischer Auskünfte werden grundsätzlich keine Gebühren erhoben. Bei aufwendigen Informationen erfragen Sie bitte die Kosten bei der zuständigen Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein am 21.02.2023

    Version

    Technisch erstellt am 04.05.2022 (von: Schmeets, Angelika)

    Technisch geändert am 01.10.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Umweltinformationen, IZG-SH, Anspruch Informationsbereitstellung, Informationszugang S-H, Informationspflichtige Stellen, Veröffentlichung Informationen, Einsicht Informationen, IZG, Zugang Informationen, Anfrage gespeicherter Informationen, Antrag Information, Berichte Umweltrecht, Unterrichtung Öffentlichkeit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)