Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge (E-Kennzeichen) beantragen

    Um ein elektrisch betriebenes Fahrzeug anzumelden, müssen Sie ein E-Kennzeichen bei Ihrer örtlichen Kfz-Zulassungsstelle beantragen.

    Beschreibung

    Das E-Kennzeichen können Sie für Fahrzeuge beantragen, die über einen alternativen Antrieb verfügen.

    Dazu gehören:

    • Reine Batterieelektrofahrzeuge,
    • Fahrzeuge, die über ein Ladekabel von außen aufgeladen werden, beispielsweise Plug-In-Hybridfahrzeuge, und
    • mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge, beispielsweis Brennstoffzellenautos.

    Sie erkennen ein E-Kennzeichen an dem Buchstaben "E" hinter dem allgemeinen Fahrzeugkennzeichen. Möchten Sie in Umweltzonen einfahren, brauchen Sie weiterhin eine Umweltplakette.

    Vorteile für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen im Straßenverkehr sind zum Beispiel:

    • kostenfreies Parken,
    • Nutzung besonders ausgewiesener Parkplätze,
    • Benutzung der Busspur.

    Diese Vorteile unterscheiden sich zwischen den Kommunen. Bitte fragen Sie bei Ihrer örtlichen Verkehrsbehörde nach, was für Ihren Wohnort zutrifft. Bitte beachten Sie, dass es verschiedene Arten von Kennzeichen für unterschiedliche Zwecke gibt. Davon sind die Folgenden nicht mit dem E-Kennzeichen kombinierbar:

    • Kurzzeitkennzeichen,
    • Ausfuhrkennzeichen und
    • rote Kennzeichen (sogenannte Händlerkennzeichen).

    Hinweis: Sie können bis zu EUR 2.000 beim erstmaligen Erwerb und Zulassung eines Elektrofahrzeugs einsparen, wenn Sie einen Umweltbonus beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Ansprechpartner

    Kreis Stormarn - Fachdienst 44 - Straßenverkehr - 441 Zulassungsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Rögen 36-38

    23843 Bad Oldesloe

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag von 7.30 bis 12.00 Uhr Dienstag von 7.30 bis 12.00 Uhr Mittwoch von 7.30 bis 12.00 Uhr Donnerstag von 7.30 bis 17.00 Uhr Freitag von 7.30 bis 12.00 Uhr Eine Online-Terminbuchung ist selbstverständlich weiterhin möglich.

    Kontakt

    E-Mail: zulassungsbehoerde@kreis-stormarn.de

    Telefon Festnetz: 04531 890210

    Fax: 04531 160-1963

    Version

    Technisch erstellt am 22.11.2010

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis, dass es sich um ein Fahrzeug im Sinn des Elektromobilitätsgesetzes handelt, beispielsweise anhand der Zulassungsbescheinigung Teil I (auch genannt Fahrzeugschein), der Übereinstimmungsbescheinigung oder der Datenbestätigung (englische Abkürzung: COC)
    • Zulassungsbescheinigung Teil I
    • gegebenenfalls bisherige Kennzeichenschilder
    • bei Gebrauchtfahrzeugen: Hauptuntersuchungsbericht
    • elektronische Versicherungsbestätigung

    Voraussetzungen

    Ihr Fahrzeug muss über einen alternativen Antrieb oder über eine alternative Energiequelle verfügen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das E-Kennzeichen beantragen Sie persönlich bei Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde:

    • Vereinbaren Sie telefonisch oder sofern möglich online einen Termin bei Ihrer örtlichen Zulassungsbehörde.
    • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen sowie die Bezahlsumme von 27,00 EUR zu Ihrem Termin mit.
    • Ihre Unterlagen werden direkt vor Ort geprüft.
    • Wenn die Prüfung positiv ausfällt, erhalten Sie noch während des Termins Ihr persönliches E-Kennzeichen.

    Kosten

    Zulassung inklusive Stempelung der Kennzeichen: 27,00 EUR

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur am 08.07.2019

    Version

    Technisch erstellt am 28.04.2022

    Technisch geändert am 15.01.2025

    Stichwörter

    Plug-In-Hybridfahrzeuge, E-Kennzeichen, elektrisch, elektro, Elektromobilitätsgesetz (EmoG), Straßenverkehrsamt, Kennzeichen, Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV), E-Auto, Zulassung im Straßenverkehr, Kfz-Zulassungsbehörde Verkehrsbehörde, Umweltbonus, Elektrofahrzeug, Elektromobilität, Elektrokennzeichen, Fahrzeugzulassung, Kfz-Zulassungsstelle

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020