Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge (E-Kennzeichen) beantragen

    Um ein elektrisch betriebenes Fahrzeug anzumelden, müssen Sie ein E-Kennzeichen bei Ihrer örtlichen Kfz-Zulassungsstelle beantragen.

    Beschreibung

    Das E-Kennzeichen können Sie für Fahrzeuge beantragen, die über einen alternativen Antrieb verfügen.

    Dazu gehören:

    • Reine Batterieelektrofahrzeuge,
    • Fahrzeuge, die über ein Ladekabel von außen aufgeladen werden, beispielsweise Plug-In-Hybridfahrzeuge, und
    • mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge, beispielsweis Brennstoffzellenautos.

    Sie erkennen ein E-Kennzeichen an dem Buchstaben "E" hinter dem allgemeinen Fahrzeugkennzeichen. Möchten Sie in Umweltzonen einfahren, brauchen Sie weiterhin eine Umweltplakette.

    Vorteile für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen im Straßenverkehr sind zum Beispiel:

    • kostenfreies Parken,
    • Nutzung besonders ausgewiesener Parkplätze,
    • Benutzung der Busspur.

    Diese Vorteile unterscheiden sich zwischen den Kommunen. Bitte fragen Sie bei Ihrer örtlichen Verkehrsbehörde nach, was für Ihren Wohnort zutrifft. Bitte beachten Sie, dass es verschiedene Arten von Kennzeichen für unterschiedliche Zwecke gibt. Davon sind die Folgenden nicht mit dem E-Kennzeichen kombinierbar:

    • Kurzzeitkennzeichen,
    • Ausfuhrkennzeichen und
    • rote Kennzeichen (sogenannte Händlerkennzeichen).

    Hinweis: Sie können bis zu EUR 2.000 beim erstmaligen Erwerb und Zulassung eines Elektrofahrzeugs einsparen, wenn Sie einen Umweltbonus beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Ansprechpartner

    Kreis Dithmarschen - Fachdienst 212 - Zulassungsstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Stettiner Straße 30

    25746 Heide

    Kontakt

    Fax: 0481 97-1478

    Telefon Festnetz: 0481 97-2020

    E-Mail: zulassungsbehoerde@dithmarschen.de

    Internet

    Formulare

    FD212 Merkblatt Voraussetzung der Kraftfahrzeugsteuervergünstigung für Schwerbehinderte
    FD212 Vollmacht Minderj und AnhZuschlag
    FD212 §3a KrafStG Schwerbehinderung
    FD212 Selbstfahrermietfahrzeug
    FD212 Steuerbefreiung Feuerw Krankenw Schausteller usw
    FD212 Vollmacht zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde
    FD212 GbR Erklärung
    FD212 SEPA

    Version

    Technisch geändert am 28.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis, dass es sich um ein Fahrzeug im Sinn des Elektromobilitätsgesetzes handelt, beispielsweise anhand der Zulassungsbescheinigung Teil I (auch genannt Fahrzeugschein), der Übereinstimmungsbescheinigung oder der Datenbestätigung (englische Abkürzung: COC)
    • Zulassungsbescheinigung Teil I
    • gegebenenfalls bisherige Kennzeichenschilder
    • bei Gebrauchtfahrzeugen: Hauptuntersuchungsbericht
    • elektronische Versicherungsbestätigung

    Voraussetzungen

    Ihr Fahrzeug muss über einen alternativen Antrieb oder über eine alternative Energiequelle verfügen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das E-Kennzeichen beantragen Sie persönlich bei Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde:

    • Vereinbaren Sie telefonisch oder sofern möglich online einen Termin bei Ihrer örtlichen Zulassungsbehörde.
    • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen sowie die Bezahlsumme von 27,00 EUR zu Ihrem Termin mit.
    • Ihre Unterlagen werden direkt vor Ort geprüft.
    • Wenn die Prüfung positiv ausfällt, erhalten Sie noch während des Termins Ihr persönliches E-Kennzeichen.

    Kosten

    Zulassung inklusive Stempelung der Kennzeichen: 27,00 EUR

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur am 08.07.2019

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Stichwörter

    Zulassung im Straßenverkehr, Kennzeichen, E-Kennzeichen, Kfz-Zulassungsstelle, Elektromobilität, elektrisch, Elektrofahrzeug, Elektromobilitätsgesetz (EmoG), Straßenverkehrsamt, E-Auto, elektro, Elektrokennzeichen, Umweltbonus, Plug-In-Hybridfahrzeuge, Kfz-Zulassungsbehörde Verkehrsbehörde, Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV), Fahrzeugzulassung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English