Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher beantragen
Wenn Sie als forschende Person an einer deutschen Forschungseinrichtung tätig sein wollen und bereits einen Aufenthaltstitel eines anderen EU-Mitgliedstaates zum Zweck der Forschung besitzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten
Beschreibung
Sie können eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung erhalten, wenn Sie einen für die Dauer des Verfahrens gültigen Aufenthaltstitel eines anderen EU- Mitgliedstaats zum Zweck der Forschung besitzen.
Die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung für mobile Forscher ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie wird für die Dauer des Forschungsvorhabens, aber höchstens für ein Jahr erteilt.
Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Aufnahme der Forschungstätigkeit bei der in der Aufnahmevereinbarung bezeichneten Forschungseinrichtung und zur Aufnahme von Tätigkeiten in der Lehre. Änderungen des Forschungsvorhabens während des Aufenthalts führen nicht zum Wegfall dieser Berechtigung.
Wird der Antrag auf die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis mindestens 30 Tage vor Beginn des Aufenthalts im Bundesgebiet gestellt und ist der Aufenthaltstitel des anderen Mitgliedstaats weiterhin gültig, gelten der Aufenthalt und die Beschäftigung im Bundesgebiet ab der Einreise für bis zu 180 Tage innerhalb eines Zeitraums von 360 Tagen als erlaubt, bevor über Ihren Antrag entschieden wird.
Hinweise für Segeberg: Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher beantragen
Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen. So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie. Melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen. Zunehmend werden ebenfalls Online-Terminbuchungen angeboten.
Ihre Ansprechpersonen und digitalen Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":
-
Datum: 16.07.2024 Ansprechpartner*innen der Ausländerbehörde
- PDF-DokumentDateiformat und -größe: PDF, 371 kB
Leitung Anmeldung und Leitungstresen Asyl-Bereich
Mail schreiben
A - BAJ
BAK - H
I - O
P - SG
SH - Z
Allgemeiner Bereich / EU-AngelegenheitenMail schreiben
Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Blaue Karte, ICT-Karte, Visumsverfahren, Verpflichtungserklärung Aufenthaltskarte für Familienangehörige, Daueraufenthaltskarte, Bescheinigung über das DaueraufenthaltsrechtFachgebietsleitung
A - ALS
ILK - JAL
ALT - BRE
JAM - KAA
BRF - CAL
KAB - KAD
CAM - GAM
KAE - KARG
GAN - ILJ
KARH - KER
ILK - LD
LE - NG
KES - KHE
NH - REY
KHF - KN
REZ - TAL
KO - KRI
TAM - Z
KRJ - LD
Ukrainische Flüchtlinge Bescheide / Rechtsverfahren / AusreisemanagementA - J
K - Z
A - Z
EinbürgerungMail schreiben
A - AL
AM - F
G - M
N - Z
Abholung von Aufenthaltstiteln und Reiseausweisen AnschriftenänderungAktenverwaltung
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde oder
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Zuständigkeit
Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde oder
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Ansprechpartner
Kreis Segeberg - Ausländer- und Asylangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der Ausländerbehörde Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr. Dienstag und Donnerstag auch 14.00 bis 16.00 Uhr. Mittwochs geschlossen. Es gilt Terminpflicht in allen Gebäuden der Kreisverwaltung.
Kontakt
E-Mail: auslaenderbehoerde@segeberg.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Gültiger Pass oder Passersatz
- Aktuelles biometrisches Foto
- Gültiger Aufenthaltstitel des EU- Mitgliedstaats zum Zweck der Forschung nach der Richtlinie 2016/801
- Aufnahmevereinbarung oder ein entsprechender Vertrag mit einer Forschungseinrichtung zur Durchführung eines Forschungsvorhabens
- Nachweise zum Lebensunterhalt
- Nachweis Ihrer Krankenversicherung
- Mietvertrag
Formulare
- Ausländerbehördenspezifische Formulare erhalten Sie bei Ihrer Ausländerbehörde, ggf. werden diese auch online angeboten.
- Onlineverfahren vereinzelt möglich
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen erforderlich: ja
Voraussetzungen
- Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz.
- Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
- Sie besitzen einen für die Dauer des Verfahrens gültigen Aufenthaltstitel eines anderen EU- Mitgliedstaats zum Zweck der Forschung nach der Richtlinie (EU) 2016/801.
- Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie haben eine Aufnahmevereinbarung oder einen entsprechenden Vertrag zur Durchführung eines Forschungsvorhabens mit einer Forschungseinrichtung in Deutschland abgeschlossen.
- Sie können Ihren Lebensunterhalt und Krankenversicherungsschutz aus Ihrem Einkommen ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen sichern.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Aufenthaltserlaubnis ist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen. Das Verfahren gestaltet sich wie folgt:
- Je nach Ausländerbehörde und Anliegen kann eine Beantragung über das Internet möglich sein. Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die elektronische Beantragung der Aufenthaltserlaubnis anbietet.
- Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie mit der Ausländerbehörde einen Termin. Während des Termins werden Ihr Antrag entgegengenommen und Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese mit zum Termin). Für die Herstellung eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte) werden Ihre Fingerabdrücke genommen.
- Für den Fall einer elektronischen Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Online-Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um bei Bedarf einen Termin in der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Während des Termins werden Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese mit zum Termin) und Ihre Fingerabdrücke für die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT- Karte) genommen.
- Wenn Ihrem Antrag entsprochen wird, veranlasst die Ausländerbehörde die Herstellung der eAT-Karte.
- Nach etwa sechs bis acht Wochen können Sie die eAT-Karte bei der Ausländerbehörde abholen.
- Die eAT-Karte ist grundsätzlich persönlich abzuholen.
Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis fallen Gebühren an. Der Zeitpunkt sowie die Form der Bezahlung variieren je nach Behörde.
Der Antrag kann auch bei dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gestellt werden, der Ihren Antrag an die zuständige Ausländerbehörde weiterleitet.
Fristen
- Beantragung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung für mobile Forscher spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Aufenthaltstitels.
Wenn Sie sich bereits als Forscher oder Forscherin in Deutschland im Rahmen der kurzfristigen Mobilität aufhalten, ist der Antrag spätestens 30 Tage vor Ablauf Ihres erlaubten Aufenthalts in Deutschland zu stellen. - Widerspruchsmonat: 1 Monat
Bearbeitungsdauer
etwa 6 bis 8 Wochen.
Kosten
Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung für mobile Forscher: EUR 100
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.
Weitere Informationen
- Kostenlose Beratung zu den Themen Einreise, Aufenthalt und Beruf erhalten Sie auch bei der "Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland" vom Portal der Bundesregierung Telefon: 030 1815-1111
Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr - Informationen zur Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung für mobile Forscher (deutsch):
https://www.bamf.de/DE/Themen/MigrationAufenthalt/ZuwandererDrittstaaten/MobilitaetEU/MobilitaetWissenschaftler/mobilitaet-wissenschaftler-node.html - Informationen zur Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung (englisch):
https://www.bamf.de/EN/Themen/MigrationAufenthalt/ZuwandererDrittstaaten/MobilitaetEU/MobilitaetWissenschaftler/mobilitaet-wissenschaftler-node.html
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg am 15.07.2020
Stichwörter
Aufnahmevereinbarung, Aufenthalt, Mobile Forscher, Forschung, Aufenthaltserlaubnis, BamF, Richtlinie(EU) 2016/801, Forschungseinrichtung, Forscher, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Metainformation
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher beantragen
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher beantragen in Oersdorf
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher beantragen in Oering
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher beantragen in Blunk
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher beantragen in Travenhorst
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher beantragen in Seedorf (Segeberg)
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher beantragen in Bad Bramstedt
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher beantragen in Winsen
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher beantragen in Neuengörs
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher beantragen in Sülfeld
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher beantragen in Hüttblek
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher beantragen in Itzstedt
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher beantragen in Bornhöved
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher beantragen in Stuvenborn
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher beantragen in Wakendorf I
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher beantragen in Leezen
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher beantragen in Rohlstorf
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher beantragen in Nahe
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher beantragen in Schackendorf
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher beantragen in Tensfeld
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher beantragen in Auenland Südholstein
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher beantragen in Geschendorf
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher beantragen in Henstedt-Ulzburg
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher beantragen in Westerrade
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher beantragen in Gönnebek
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher beantragen in Kayhude
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher beantragen in Schmalensee
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher beantragen in Groß Rönnau
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher beantragen in Norderstedt
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher beantragen in Bad Segeberg
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher beantragen in Klein Rönnau
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher beantragen in Nehms
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher beantragen in Weede
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher beantragen in Ellerau
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher beantragen in Wahlstedt
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher beantragen in Boostedt-Rickling
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher beantragen in Tarbek
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher beantragen in Bad Bramstedt-Land
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher beantragen in Bahrenhof
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher beantragen in Glasau
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher beantragen in Klein Gladebrügge
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher beantragen in Seth
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher beantragen in Krems II
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher beantragen in Sievershütten
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher beantragen in Wensin
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher beantragen in Wakendorf II
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher beantragen in Bühnsdorf
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher beantragen in Schieren
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher beantragen in Dreggers
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher beantragen in Kaltenkirchen
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher beantragen in Pronstorf
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher beantragen in Kattendorf
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher beantragen in Traventhal
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher beantragen in Trappenkamp
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher beantragen in Negernbötel
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher beantragen in Fahrenkrug
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher beantragen in Kisdorf
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher beantragen in Segeberg
- Ursprungsportal: Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher beantragen in Damsdorf