Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Erteilung zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme
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    Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme beantragen

    Sie möchten in Deutschland arbeiten, aber Ihre Berufsqualifikation wurde noch nicht vollständig anerkannt? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme erhalten.

    Beschreibung

    Wenn Sie in Deutschland arbeiten möchten, Ihre Berufsqualifizierung aber noch nicht vollständig anerkannt wurde, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme erhalten.

    Dafür muss ein sogenanntes Anerkennungsverfahren durchgeführt worden sein, in dem feststellt wurde, dass Qualifizierungsmaßnahmen zum Ausgleich wesentlicher Unterschiede der ausländischen Qualifikation im Vergleich zur deutschen Ausbildung erforderlich sind für die

    • Anerkennung Ihres Berufsabschlusses (Feststellung der Gleichwertigkeit zu einer inländischen Berufsqualifikation) oder
    • Erteilung der Berufsausübungserlaubnis (Berufszugang).

    Zu den Qualifizierungsmaßnahmen zählen Anpassungs- und Ausgleichsmaßnahmen in theoretischer und praktischer Form, zum Beispiel:

    • Praktika im Betrieb
    • theoretische Lehrgänge
    • Mischformen von beiden
    • Vorbereitungskurse auf Prüfungen
    • Sprachkurse
    • Ablegen einer Prüfung

    Die Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen ist befristetet. Sie wird für bis zu 24 Monate erteilt und kann bis zu einer Dauer von längstens 3 Jahren verlängert werden.

    Sie müssen über die der Qualifizierungsmaßnahme entsprechenden Sprachkenntnisse verfügen, in der Regel A2. Im Einzelfall können auch niedrigere Sprachkenntnisse ausreichend sein, wenn zum Beispiel der weitere Spracherwerb Bestandteil der Qualifizierungsmaßnahme ist.

    Wenn Ihre Qualifizierungsmaßnahme überwiegend in einem Betrieb stattfindet, muss die Bundesagentur für Arbeit in der Regel zustimmen.

    Sie dürfen mit Ihrer Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung ausländischer Berufsqualifikationen eine von der Qualifizierungsmaßnahme unabhängige Beschäftigung bis zu 20 Stunden pro Woche ausüben.

    Online-Dienste

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    zuständige Stelle

    Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde

    Zuständigkeit

    Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde

    Kostenlose Beratung zu den Themen Einreise, Aufenthalt und Beruf erhalten Sie auch bei der ‚Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland‘ vom Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland. Telefon: 030 1815-1111 Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr

    Ansprechpartner

    Kreis Dithmarschen - Fachdienst 211 - Aufenthalt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rungholtstraße 9
    25746 Heide

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    Kontakt

    Formulare

    FD211 Antragsformular auf Erteilung / Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis
    Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis

    Version

    Technisch erstellt am 25.11.2021
    Technisch geändert am 27.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 30.10.2020

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
    • Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird

    Fristen

    Antragsfrist: 8 Wochen (Beantragen Sie die Aufenthaltserlaubnis spätestens 8 Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums.)

    Widerspruchsfrist: 1 Monat

    Kosten

    Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung erhalten.: Gebühr 100,00 EUR

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 30.11.2021
    Technisch geändert am 09.09.2025

    Stichwörter

    Ausländische Berufsqualifikation, Einreise, Reglementierte Berufe, Qualifizierungsmaßnahmen, Nebenbeschäftigung, Einwanderung, Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation, Zwischenbescheid, Aufenthaltserlaubnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 30.10.2020