Durchsuchung bei Beschuldigten Vollzug

    Durchsuchung bei Beschuldigten vornehmen

    Eine Durchsuchung der Wohnung kann sowohl zum Zwecke einer Ergreifung als auch zur Auffindung von Beweismitteln vorgenommen werden.

    Beschreibung

    Beim Beschuldigten einer Straftat kann eine Durchsuchung der Wohnung sowohl zum Zweck seiner Ergreifung als auch zur Auffindung von Beweismitteln vorgenommen werden. Bei anderen Personen sind Durchsuchungen nur zur Ergreifung eines Beschuldigten oder zum Auffinden von Spuren und Beweismitteln zulässig, wenn der Durchsuchungserfolg aufgrund bestimmter Tatsachen wahrscheinlich ist.

    Ansonsten kommt eine Wohnungsdurchsuchung in Betracht zur Ingewahrsamnahme einer Person, zur Sicherstellung von Sachen, zur Abwehr einer gegenwärtigen erheblichen Gefahr oder zum Zweck der Vollstreckung von Geldforderungen.

    Zuständigkeit

    Zuständige Behörde ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Staatsanwaltschaft ihren Sitz hat beziehungsweise das Amtsgericht, in dessen Bezirk die zu durchsuchenden Räume liegen.

    Ansprechpartner

    Stadt Bad Schwartau - Ordnungsamt

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 1462

    23603 Bad Schwartau

    Hausanschrift

    Markt 15

    23611 Bad Schwartau

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr und 15:00 - 17:45 Uhr Dienstag - Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Version

    Technisch erstellt am 01.07.2010 (von: Claudia Pooch)

    Technisch geändert am 06.11.2024 (von: Kälber, Jan-Frederik)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Voraussetzungen

    Durchsuchungen dürfen, außer bei Gefahr im Verzug, nur aufgrund richterlicher Anordnung erfolgen.

    Rechtsgrundlage(n)

    §§102 und 103 Strafprozessordnung (StPO)
    § 208 LVwG Betreten und Durchsuchung von Räumen
    § 209 LVwG Verfahren bei der Durchsuchung von Räumen

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Justiz und Gesundheit in Schleswig-Holstein am 29.10.2021

    Version

    Technisch erstellt am 10.11.2021 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Hausdurchsuchung, Durchsuchung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)