• Wahlstorf (Landkreis Plön, Schleswig-Holstein)
Zulassung Wasseruntersuchungsstellen Erteilung

Zulassung als Wasseruntersuchungsstelle beantragen

Wenn Sie als Wasseruntersuchungsstelle im behördlichen Auftrag oder für die Eigenkontrolle bzw. Selbstüberwachung (z.B. im Rahmen der Abwasser- und Rohwasserkontrolle) Untersuchungen vornehmen wollen, müssen Sie dafür die Zulassung (Notifizierung) beantragen.

Beschreibung

Sie können die Zulassung als Wasseruntersuchungsstelle für die Untersuchungsbereiche Abwasser, Oberflächenwasser sowie Grund- und Rohwasser erhalten.

Teilbereiche sind:

1. Probenahme und allgemeine Kenngrößen,

2. Fotometrie, Ionenchromatographie, Maßanalyse,

3. Elementanalytik,

4./5. Gruppen- und Summenparameter,

6. Gaschromatographische Verfahren,

7. HPLC-Verfahren,

8. Mikrobiologische Verfahren

9.1 Biologische Verfahren, Biotests (Teil 1) und

9.2 Biologische Verfahren, Biotests (Teil 2).

Die Zulassung für einen Untersuchungsbereich setzt einen Kompetenznachweis für den Teilbereich 1 und für mindestens einen weiteren Teilbereich in diesem Untersuchungsbereich voraus. Die Kompetenz muss für mindestens 2/3 der aufgeführten Parameter des jeweiligen Teilbereichs nachgewiesen sein. Dieses Kriterium findet nur bei Teilbereichen mit mehr als zwei Parametern Anwendung.

Für die Zulassung „Probenahme in Schleswig-Holstein“ gilt ein vereinfachtes Zulassungsverfahren.

Ansprechpartner

Für Wahlstorf wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

erforderliche Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen wie zum Beispiel Nachweise zur räumlichen Ausstattung, Haftpflichtversicherung usw. erfragen Sie bei der zuständigen Behörde.

Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen betreffen umfängliche Anforderungen an die räumliche und gerätetechnische Ausstattung sowie an die Anzahl, Fachkunde und Zuverlässigkeit des Personals. Diese erfahren Sie bei der zuständigen Behörde.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Gegen den Bescheid können Sie Widerspruch einlegen, das Verfahren ist im Bescheid selbst beschrieben.

Verfahrensablauf

Sie reichen einen formlosen Antrag mit Ihrer Unterschrift und den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde ein. Dabei nennen Sie den Untersuchungsbereich. Die Behörde prüft, ob Ihr Antrag vollständig ist und ob Sie die Voraussetzungen erfüllen. Wenn Ihnen die Zulassung erteilt werden kann, wird sie Ihnen schriftlich zugestellt. Mit dem Zulassungsbescheid erhalten Sie eine Rechnung.

Fristen

  • Die Zulassung wird Ihnen für längstens fünf Jahre erteilt

  • Die Verlängerung der Zulassung beantragen Sie mindestens sechs Monate vor Ablauf der Zulassungsfrist

Bearbeitungsdauer

Ab dem Vorliegen aller geforderten Unterlagen wird die Bearbeitung eines Antrags bis zur Entscheidung durchschnittlich 4 Wochen dauern.

Kosten

für die erteilte Zulassung:

Verwaltungsgebühr 100 bis 1000 EUR

Auslagen: ungefähr 10 EUR

Hinweise (Besonderheiten)

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) - Abteilung Gewässer/Dezernat Technischer Gewässerschutz am 23.09.2021

Version

Technisch erstellt am 26.10.2021

Technisch geändert am 01.02.2025

Stichwörter

Notifizierung, Labore, Probenahme, ZWVO, Überwachung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020