Zulassung Wasseruntersuchungsstellen Erteilung

    Zulassung Wasseruntersuchungsstellen Erteilung

    Wenn Sie als Wasseruntersuchungsstelle im behördlichen Auftrag oder für die Eigenkontrolle bzw. Selbstüberwachung (z.B. im Rahmen der Abwasser- und Rohwasserkontrolle) Untersuchungen vornehmen wollen, müssen Sie dafür die Zulassung (Notifizierung) beantragen.

    Beschreibung

    Sie können die Zulassung als Wasseruntersuchungsstelle für die Untersuchungsbereiche Abwasser, Oberflächenwasser sowie Grund- und Rohwasser erhalten.

    Teilbereiche sind:

    1. Probenahme und allgemeine Kenngrößen,

    2. Fotometrie, Ionenchromatographie, Maßanalyse,

    3. Elementanalytik,

    4./5. Gruppen- und Summenparameter,

    6. Gaschromatographische Verfahren,

    7. HPLC-Verfahren,

    8. Mikrobiologische Verfahren

    9.1 Biologische Verfahren, Biotests (Teil 1) und

    9.2 Biologische Verfahren, Biotests (Teil 2).

    Die Zulassung für einen Untersuchungsbereich setzt einen Kompetenznachweis für den Teilbereich 1 und für mindestens einen weiteren Teilbereich in diesem Untersuchungsbereich voraus. Die Kompetenz muss für mindestens 2/3 der aufgeführten Parameter des jeweiligen Teilbereichs nachgewiesen sein. Dieses Kriterium findet nur bei Teilbereichen mit mehr als zwei Parametern Anwendung.

    Für die Zulassung „Probenahme in Schleswig-Holstein“ gilt ein vereinfachtes Zulassungsverfahren.

    Ansprechpartner

    Für Neuendeich wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Die erforderlichen Unterlagen wie zum Beispiel Nachweise zur räumlichen Ausstattung, Haftpflichtversicherung usw. erfragen Sie bei der zuständigen Behörde.

    Formulare

    Formulare/Online-Dienste vorhanden: Nein
    Schriftform erforderlich: Ja
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Die Voraussetzungen betreffen umfängliche Anforderungen an die räumliche und gerätetechnische Ausstattung sowie an die Anzahl, Fachkunde und Zuverlässigkeit des Personals. Diese erfahren Sie bei der zuständigen Behörde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen den Bescheid können Sie Widerspruch einlegen, das Verfahren ist im Bescheid selbst beschrieben.

    Verfahrensablauf

    Sie reichen einen formlosen Antrag mit Ihrer Unterschrift und den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde ein. Dabei nennen Sie den Untersuchungsbereich. Die Behörde prüft, ob Ihr Antrag vollständig ist und ob Sie die Voraussetzungen erfüllen. Wenn Ihnen die Zulassung erteilt werden kann, wird sie Ihnen schriftlich zugestellt. Mit dem Zulassungsbescheid erhalten Sie eine Rechnung.

    Fristen

    • Die Zulassung wird Ihnen für längstens fünf Jahre erteilt

    • Die Verlängerung der Zulassung beantragen Sie mindestens sechs Monate vor Ablauf der Zulassungsfrist

    Bearbeitungsdauer

    Ab dem Vorliegen aller geforderten Unterlagen wird die Bearbeitung eines Antrags bis zur Entscheidung durchschnittlich 4 Wochen dauern.

    Kosten

    für die erteilte Zulassung:

    Verwaltungsgebühr 100 bis 1000 EUR

    Auslagen: ungefähr 10 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) - Abteilung Gewässer/Dezernat Technischer Gewässerschutz am 23.09.2021

    Version

    Technisch erstellt am 26.10.2021 (von: Schuster, Martin)

    Technisch geändert am 01.10.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    ZWVO, Überwachung, Labore, Notifizierung, Probenahme

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)