Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen Genehmigung
Wenn Sie gewerblich-industrielles Abwasser in eine private Abwasseranlage oder Kanalisation einleiten möchten, benötigen Sie in der Regel eine Genehmigung.
Beschreibung
Wenn Sie Abwasser in eine private Abwasseranlage einleiten möchten, benötigen Sie eine Genehmigung. Unter bestimmten Voraussetzungen entfällt die Genehmigungspflicht. Die Genehmigung beantragen Sie bei der zuständigen Stelle.
Öffentliche Abwasseranlagen sind für die Allgemeinheit verfügbar, private für eingeschränkten Benutzerkreis, zum Beispiel Betriebe in einem Chemiepark.
Für bestimmte Branchen und Tätigkeiten (wie zum Beispiel Chemische Industrie, Papierherstellung, Metallverarbeitung, Kühlwassernutzung), sind im Abwasser Schadstoffe zu erwarten, die in einer kommunalen Kläranlage nicht ausreichend gereinigt werden. Hierfür sind Anforderungen in den branchenspezifischen Anhängen der Abwasserverordnung festgelegt.
Zur Einhaltung dieser Anforderungen sind besondere Maßnahmen und Abwasservorbehandlungsanlagen erforderlich, um die Schadstofffracht so zu verringern, dass das Abwasser danach schadlos in einer öffentlichen oder privaten Kläranlage gereinigt werden kann.
Ansprechpartner
Gemeinde Altenholz - Der Bürgermeister - Bauamt
Adresse
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Öffnungszeiten
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Kontakt
Kontaktperson
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Telefon Festnetz: 0431 3201-400
E-Mail: r.duerrbaum@altenholz.de
Frau Maja Zibull
Telefon Festnetz: 0431 3201-410
E-Mail: m.zibull@altenholz.de
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Telefon Festnetz: 0431 3201-421
E-Mail: n.lewandowski@altenholz.de
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Telefon Festnetz: 0431 3201-413
E-Mail: j.szymanski@altenholz.de
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Telefon Festnetz: 0431 3201-401
E-Mail: a.preusse@altenholz.de
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Telefon Festnetz: 0431 3201-415
E-Mail: s.rathe@altenholz.de
Herr Dirk Schulze
Telefon Festnetz: 0431 3201-412
E-Mail: d.schulze@altenholz.de
Herr Ilja Schäpke
Telefon Festnetz: 0431 3201-340
E-Mail: i.schaepke@altenholz.de
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Telefon Festnetz: 0431 3201-115
E-Mail: f.kohnke@altenholz.de
Herr Felix Hoser
Telefon Festnetz: 0431 3201-426
E-Mail: f.hoser@altenholz.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Antrag
- weitere erforderliche Unterlagen sind abhängig von dem Abwasser (industrielles Abwasser, gewerbliches Abwasser), das in die private Abwasseranlage eingeleitet werden soll
Voraussetzungen
Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn:
- die für das Abwasser geltenden Anforderungen der Abwasserverordnung eingehalten werden,
- die private Kläranlage das Abwasser angemessen reinigen kann und
- das Abwasser gegebenenfalls beim einleitenden Betrieb so vorbehandelt wird, dass die vorhergehenden Voraussetzungen erfüllt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
- Die Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in private Abwasseranlagen können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
- Sie füllen die Antragsunterlagen aus und reichen diese mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
- Wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann Ihr Antrag genehmigt werden.
- Sie erhalten eine Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in private Abwasseranlagen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anträge und Unterlagen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz am 09.02.2023
Stichwörter
Kläranlage, Schmutzwasser, Industriepark, Industrielles Abwasser, Schmutzwassereinleitung, Indirekteinleitung, Wasserhaushaltsgesetz, Klärwerk, Abwasser, Gewerbliches Abwasser, Einleitung